Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Chronologische Merkwürdigkeiten. (Fortsetzung.) [1]

1810.

September.[]

1. Sept. Die Festung Cladova kapitulirt an die Russen. Ein Kaiserl. Franz. Decret, welches anordnet, daß alle diejenigen Priester, die in den Departem. von Rom und Trasimene nicht den Eid der Kirche ablegen, für unfähig erklärt sind. Große Feuersbrunst zu St. Petersburg. Schreckliche Explosion zu Eisenach zwischen 8 und 9 Uhr Abends. Abreise des Grafen von Gottorp (Gustav Adolph, König von Schweden) von Leipzig. Erdbeben zu Inspruk 15' auf 9 Uhr Abends, desgleichen zu Saumur in Frankreich.

2. Sept. Vermöge einer Engl. Kabinets-Ordre ist der Handel mit Frankreich unter folgenden Bedingungen erlaubt: Es werden Licenzen für Schiffe unter allen Flaggen, mit Ausnahme der Französischen, ausgegeben, um Getreide, Mehl, Schleifsteine, Sämereyen, Olivenöhl und Wein einzuführen. Jedoch darf die Quantität Wein nicht ein Drittel der Tonnenlast übersteigen xc. Uibrigens kann auch das Schiff mit einer Franz Licenz versehen seyn.

4. -- Legung des Grundsteins zur katholischen Pfarrkirche zu Kappenheim im Oberamt Rastadt.

5. -- Publikation der obersten Junta zu Sancta-Fé in Spanien, wegen der Empörung am 2. Septbr. Große Feuersbrunst zu Ofen. Siegreiche Schlacht, die Russen schlagen die Perser und Türken bei der Festung Achalkalak, wobei das ganze Lager erobert wird. Nach einem Kaiserl. Franz. Decret zu Trianon, welches die Einfuhre gegen die erhöhte Zollabgabe für Italien erlaubt; ein ander Decret ordnet die Aushebung von 400 Matrosen in der Provinz Illyrien für die mittelländische Flotte.

6. Sept. Der Vice-König von Italien setzt eine Belohnung von 3,000 Lire demjenigen, der das Steigen und Fallen des Meeres in den Lagunen von Venedig benutzen wird. Die Russen schlagen die Türken bei Warwariza, und nehmen die Festung Osnawa, später Praowa und Negotin.

7. -- Vertrag zu Paris mit Baden und Hessen-Darmstadt wegen Abtretung des Karlsruher Hof von 10,000 Einwohnern an Baden. Die Russen schlagen die Türken bei Ruschtschuck und dem Flecken Uantra, erobern das feste Lager und nehmen die Stadt Sistow Szistowa, und schlagen selbe

8. -- zum zweitenmal. Der Marinerath von Algier hat festgesetzt, daß die Häfen von Tunis in Zeit von 3 Monaten, besagtem Tage an, blokirt werden sollen, und nach verflossenem Zeitraum alle Schiffe, von welcher Nation sie auch seyn mögen und aus diesen Häfen aus- und einlaufen, confiscirt werden sollen.

10. (und 11) Sept. Erdschütterung zu Brest Morgens 7 Uhr. Anhalt-Betenburgischer Generalpardon für die Deserteurs, gegeben zu Ballenstädt. Das königl. Dänische Decret von diesem Tage befiehlt, daß alle neutrale und befreundete Schiffe, wenn sie mit Kolonialwaren beladen sind, von allen Dänischen Häfen zurückgewiesen werden.

12. Sept. Ein königl. Westphälisches Decret reguliret die diesjährige Militärkonscription in dem ehemaligen Hannövrischen Lande. Vertrag mit dem Kaiser Napoleon und dem König von Baiern, wegen der Uebergabe der am rechten Ufer der Inn liegenden Länder, wozu auch Salzburg gehört. Kaiserl. Franz. Decret zu St. Cloud für das Königreich Italien und des Vice-Königs zu Mayland, welches eine Prämie zu 150,000 Lire zur Aufmunterung des Baumwollen-Anbaues darbietet; in einem zweyten wird demjenigen, der bis zum 1. Juny 1811 die größte Menge Traubenzucker erzeugt hat, 50,000 Lire zugesichert.

13. -- Erdbeben zu Groß-Kanisch in Ungarn. Nach einem Kaiserl. Franz. Decret für das Königreich Italien zu St Cloud, werden in den Departem, von Genua, Florenz, der Appeninen und Seealpen, die noch stehenden Klöster beiderlei Geschlechts aufgehoben. Jedoch diejenigen, welche sich mit dem Unterricht der Jugend beschäftigen, sind davon ausgenommen. Nach einem anderen ist die Prinzessin Chigi, geb. Barbarini, und die Gräfin Bonacorse, geb. Braschi zu Papastdamen Ihro Maj. der Kaiserin ernannt worden.

14. Sept. Durch ein Kaiserl. Franz. Decret werden alle auf Französischem Gebiete liegenden Ländereien und Renten, die auswärtigen geistlichen Stiftungen gehören, vom Augenblick der Aufhebung dieser Stiftungen an, für Eigenthum des Franz. Staats erklärt. Der Fürst Salm-Salm, Erzbischof von Prag und Herzog zu Hoogstrater, stirbt zu Hambach in der Oberpfalz Orkan und Ueberschwemmung zu Archangel und dessen Inseln. Vermöge einer Russisch Kaiserl. Ukase ist das Commerzministerium aufgehoben.

15. -- Die Stadt Ornawa Praowa huldigt dem Kaiser Alexander. Königl. Dänisches Placat wegen Mangel an Kupfer-Scheidemünze, wobei 1 und 2 Schillingstücke geschlagen worden. Kaiserl. Franz. Decret, welches anordnet, daß die Fürsten und Großen des Reichs an ihren Palästen und Hotels auf einer Mamortafel Titel und Person aufführen sollen.

16. -- Ankunft des Grafen von Gottorp in Memel. Durch ein Kais. Franz. Decret erhält Holland eine neue geographische Eintheilung, die mit dem 1. Jan. 1811 seinen Anfang nimmt und in 9 Departements getheilt wird.

18. -- Der König von Spanien, Joseph Napoleon, reiset von Madrid ab zur Armee.

19. (zum 20.) Sept. Große Feuersbrunst zu Zeven in Bremen. Durch ein Königl. Sächsisches Decret wird zur Beschleunigung der Staatsangelegenheiten eine neue Organisation des Polnischen Staatsrechts für das Herzogthum Warschau festgesetzt, dessen Berathschlagung entweder unter Vorsitz Sr. Majestät des Königs, Vice-Königs, oder eines Präsident des Staats gehalten werden.

20. Sept. Zu Folge eines Kaiserl. Franz. Decrets sind 28 Amerikanisches Kauffartheischiffe konfiszirt und nach Antwerpen gebracht worden.

23. -- Das Königreich Baiern wird nach einer König. Verordnung in 9 Kreise getheilt. Die Classenlotterie wird nach einer Königl. Verordnung aufgehoben. Nach einem Kais. Franz. Decret wird zu Livorno ein Entrepol von fremden, verbotenen und unverbotenen Waren, mit Ausnahme der Englischen, errichtet.

24. -- Uibergabe der Königl. Baierschen Stadt Schweinfurt an das Großherzogthum Würzburg.

26. -- Erdbeben zu Brixen. Ein Kais. Franz. Decret ordnet zwey Specialschulen der Marine zu Triest und Toulon an. Declaration des Repräsendanten von West-Florida, in welcher diese Provinz für einen Freystaat erklärt wird, gegeben in der Stadt Beton-Rouge. Feyerliche Beerdigung des Fürstbischofs von Prag, Salm-Salm, zu Prag. Tagesbefehl des Königs beider Sicilien zu Scilla wegen Aufschiebung der Landung nach Sicilien, an die Soldaten und Seeleute. Publikation in der Hauptkirche von Stockholm wegen der Erbfolge von Schweden, welche Glied für Glied auf die männlichen Erben Sr. K. H. des Kronprinzen, Joh. Baptist Julius sich erstreckt. Durch ein Königl. Westphäl. Decret wird in Cassel ein besonderes Priesengericht errichtet, wodurch alle Kolonialwaaren confiscirt werden. Schlacht, die Franzosen schlagen die Engländer und Spanier bei Coimbra, Mondego und dem Kloster Buzaco. Die Stadt und Festung Ruschtschuk wie auch Giurgewo kapituliren an die Russen.

29. Sept. Zu Folge eines Kaiserl. Franz. Decrets wird in allen Häfen von Frankreich eine specielle Marineschule errichtet. Feierliche Besitznahme des Innviertels von der Krone Baiern Der Fürst von Anhalt-Dessau giebt eine Verordnung nach dem Franz. Tarif, desgl. der Herzog von Meklenburg-Strelitz wegen der Kolonialwaaren. Große Feuersbrunst in der Stadt Königstein an der Elbe im Meissner Kreise, Amt Pirna in Sachsen.

30. -- Traktat mit Frankreich und Oesterreich, abgeschlossen zu Parin. Großherzogl. Frankfurter Decret wegen Einführungs-Abgaben auf Kolonialwaaren nach dem Kaiserl. Franz. Decret von Trianon. Sulzbach und Brechtholdsgaden kommt von Baiern.

Oktober.[]

1. Oct. Nach einem K. K. Oesterr. Patent muß die Entrichtung der Zolle für die Einfuhr der Material- und Specereywaaren in dessen Staaten in Einlösungsscheine, statt des baaren Geldes, und zwar so, daß 100 fl. Conventionsmünze gegen 500 fl. Bankozettel geschehe. Nach einem Königl. Westphäl. Decret werden 4 männliche und 4 weibliche Klöster aufgehoben. Nach einem andern wird in diesem Königreich die Stempelordnung eingeführt. Die Engländer versuchen auf der Insel Hela zu landen. Königl. Sächs. Decret für das Herzogthum Warschau, welches den Cours der K. K. Oesterr. Münzen des Herzogthums Warschau bestimmt, gegeben zu Dresden.

2. -- Das Kaiserl. Franz. Decret von diesem Tag ordnet, daß alle Kolonialwaaren, die von den Dänen als Priesen aufgebracht worden, und im Hollsteinischen liegen, können vermittelst Entrichtung des Tarifs in unsern Douainenlinien eingeführt werden. Nach einem andern erstreckt sich der Tarif auf gedachte Waaren auf Lauenburg, Erfurt, Kazenellenbogen und die Aemter Herbstein, Lobenheim und Dorheim.

3. Oct. Nach einem Kaiserl. Franz. Decret. müssen alle geborne Franzosen die Oesterreichischen Staaten verlassen, wobey es nur wenig Ausnahme giebt. Nach einem andern wird in den sechs vorliegenden Gouvernements von Spanien eine allgemeine Saisie der Kolonialverzeichnisse angeordnet.

4. -- Kaiser Franz I. schenkt der Bürgergarde von Wien an seinem Namenstag 6 Kanonen. Nach einem Kaiserl. Franz Decret können die zu Hamburg eingeführten Waaren nach dem Innern von Deutschland wieder ausgeführt werden. Ein anderes, gegeben zu Fontainebleau, ordnet, daß die Hanseestädte, im Meklenburgischen, und überhaupt vom Rhein bis an die Ostsee befindliche Kolonialwaaren, bei Confiscation, den Tarif zu entrichten haben. Ein drittes erlaubt die Einführung aller jetzt im Hollsteinischen befindlichen Kolonialwaaren, wenn sie directe von Dänischen Schiffen aufgebracht worden; jedoch unter der Bedingung der Bezahlung des Tarifs von Trianon. Die Türken schlagen die Servier zwischen Nissa und Czosak. Nach einer Königl. Baierischen Verordnung tritt der Codex Juris Bavarici Judiciarii am 1. Jan. 1811. im ganzen Königreich in volle Kraft ein.

5. Oct. Der Kaiserl. Franz. Gesandte, Herr Alquier, überreicht Sr. Maj. dem König von Schweden den Kaiserl. Franz. großen goldenen Adler-Orden der Ehrenlegion zu Oerebro.

6. -- Die Servier schlagen mit Hülfe der Russen die Türken bei Deligrad und die Festung Bregowa kapitulirt an selbe nach einem kurzen Bombardement. Nach eine Königl. Preußischen Verordnung zu Berlin, ist die Beschränkung der Geldausfuhr zwischen den Preußischen Staaten und dem Herzogthum Warschau aufgehoben. Eine Herzoglich Meklenburgische Patent- Verordnung zu Schwerin enthält die für die Herzogl. Lande eingeführten Kolonialwaaren zu entrichtenden Abgaben.

7. -- Tagesbefehl des Fürsten Poniatowski an die Truppen der 4 neuen Departem. (Neu Gallizien.) 26 Erdstöße binnen 30 Stunden zu Marcatelo im Distrikt Urbino in Italien.

8. -- Der Kronprinz von Schweden kommt in Cassel an. Erdstoß in Norwegen, seine Dauer 10 bis 15"

9. -- Königl. Westphäl. Decret, welches eine ganz neue Organisation der Posten und Extraposten im ganzen Königreich anordnet. Patent des Herzogs von Gotha, wegen Einführung des Tarifs auf Kolonialwaaren.

10. Oct. Königl. Preuss. Patent zu Berlin wegen Versteigerung der Kolonialwaaren. Publikation des Fürsten-Primas von Frankfurt wegen Abänderung des Titels der Frankfurter Zeitung bis Ende December 1810, welche nachher den Titel Groß-Herzogl. Frankfurter Zeitung führt, gegeben zu Hanau. Königl. Engl. Proklamation zu Lissabon wegen Aufnahme der entflohenen Landleute gegen eine billige Mitte. Ankunft der Durchl Herz. Braut Przeß. von Hildburghausen in München. Ein Kais. Franz. Decret giebt einen umständlichen Bericht über die Handelsverhältnisse in Frankreich und Italien.

11. -- Ein Königl. Westph. Decret giebt nach dem Kaiserl. Franz. Tarifs-Decret vom 5. Aug. einem Gesetz Kraft über Kolonialwaaren, das mit dem 1. Nov. im Königreich Westphalen anfängt.

12. -- Legung des Schlußsteins des Mausoleums in dem Garten zu Charlottenburg für die verewigte Königin von Preußen. Nach einem Kaiserl Franz Decret wird das Walliser Land mit Frankreich vereiniget. Vermählung des Kronprinzen von Baiern in München, (welches seit Karl Albrecht 1722. 22. Oct. zu Wien mit Maria Amalia nicht geschehen ist,) und 17ten zu München vollzogen worden. Die Fürstin von Ahremberg, Maria Franziska Ursula, geb. Marquise von Cernay stirbt zu Espinal in Lothringen.

13. Oct. Volksfest zu München bei der Vermählung des Kronprinzen. Die Gemahlin des Prz. Emil von Hollstein-Sonderburg-Augustenburg wird von einem Prinzen entbunden. Nach einer Verordnung hat die Regierung zu Basel auf alle Engl. Wearen eine Confiscation eingeführt

14. -- Ein Kaiserl. Franz. Decret bewilligt den Pfarrern, welche ein Alter von 80 Jahren erlebt, und ihrem Amte mit Sorgfalt vorgestanden, ein Hülfsmittel von 300 Franken. In einem andern ernennt Sr. Maj. der Kaiser Napoleon den Kardinal Maury an des verstorbenen Kardinal Belloys Stelle zum Erzbischof von Paris; in einem dritten, welches festsetzt, daß alle Güter und Einkünfte geistlicher Corporationen in Frankreich, die fremden Staaten angehören, mit den Douanen des Franz. Reichs vereiniget werden sollen.

15. -- Die Engländer versuchen auf der Insel Mallaga zu landen. Die Schweiz trifft nach Kaiserl. Franz. Art Vorkehrungen wegen Kolonialwaaren. Kaiserl. Königl Patent wegen Einführung eines Erbsteuerpatents für die Kais. Königl. Oesterreichischen Staaten vom 1. Nov. dieses Jahres, gegeben zu Wien. Nach einer Groß-Herzogl. Würzburgischen Verordnung unterliegen in dessen Staaten die Kolonialwaaren dem Franz Tarif. In einem andern giebt der Gross-Herzog den Protestanten in seiner Residenz das ehemalige Karthäuser Kloster zu einer Schule. Ein Kais. Franz Decret enthält eine Verordnung wegen der Aufhebung der häufigen Kolonialwaaren in der Stadt Frankfurt, gegeben zu Fontainebleau.

17. Oct. Herzogliche Ahrembergische Verordnung, gegeben zu Berg, wegen dem Tarif auf Kolonialwaaren.

18. -- Verbannung des Municipalcorps (Cabildo) aus Buenos Ayres.

19. und 20 Oct. Treffen bei Losnitza zwischen den Türken und Serviern. Vermöge eines Kais. Franz. Decrets zu Fontainebleau, dieses enthält 1) daß ein Tribunal bis zum allgemeinen Frieden in denen Städten Valenciene, Rennes, Aix, Alessandria, Nancy und Florenz errichtet werden soll. 2) über die Art des peinlichen Verfahrens bei den Gerichtshöfen beider Gattungen. 3) setzt die Strafen fest. 4) handelt von den Confiskationen des Schleichhandels. 5) vom Vergleich über betrügerische Handlung des Douanienwesens. 6) Bestimmung der Confiscations-Waaren. Nach einem andern, in welchem alle englische Fabrikwaaren in Frankreich, Holland, dem Großherzogthum Berg, in den Seestädten, ingleichen vom Mayn bis ans Meer, in Illyrien, Italien, und überhaupt in allen von den Franzosen besetzten Provinzen öffentlich verbrannt werden sollen. Der Kaiserl. Franz. Marschall, Herzog von Ponte-Corvo, als Kronprinz von Schweden, legt zu Helsingör das Glaubensbekenntniß ab.

20. Oct. Die Russen schlagen die Türken bei Losnitza, und die Servier selbige bei dem Fluß Drina. Blutige Scene zu Quito im Spanischen Amerika. Publikation im Großherzogtum Baden, wegen dem Tarif auf Kolonialwaaren. Königl. Dänische Verordnung zu Friedrichsberg wegen der Ausfuhre der Kolonialwaaren in den Herzogthümern. Feyerlicher Einzug unter einer Salve von 27 Kanonenschüssen zu Ehren des Kronprinzen von Schweden Abends um 11 Uhr zu Friedrichsberg im Dänischen. Fest zu Fontainebleau wegen der Schwangerschaft Ihro Majest. der Kaiserin.

21. -- Königl. Baierische Verordnung wegen dem Tarif auf Kolonialwaaren, desgl. vom König von Würtemberg, welcher den Handel mit den Kolonialwaaren ganz aufhebt. Die Italienischen Truppen landen unter dem Kommando des Kapitäns Dubourdieu auf der Insel Lisa in Golfo di Venetia.

22. Oct. Der Graf Gottorp schift sich in Riga ein und segelt nach England.

24. -- Nach einem Kaiserl. Franz. Decret werden alle Schiffe von Algier, die in Franz. Häfen einlaufen wollen, angehalten. Königl. Baierische Verordnung wegen dem Schleichhandel der Kolonialwaaren im ganzen Königreich.

25. -- Tagesbefehl des Kaisers Napoleon, gegeben zu Bajonne, wegen dem Siege bei Coimbra in Spanien. Nach einer Königl. Preußischen Kabinets-Ordre zu Berlin ist der Frankfurter Meß-Accise-Tarif aufgehoben.

26. -- Kaiser Napoleons Decret ordnet, daß alle neu vereinigte Lande, die zwischen der Lippe und Ems und an den Grenzen des Departements von Holland liegen, mit Oberyssel und der Westems vereiniget werden sollen. Die Festung Nikopolis kapitulirt an die Russen. Nach einer Königl. Dänischen Verordnung ist das Tarif auf Kolonialwaaren im ganzen Königreich eingeführt, gegeben zu Friedrichsberg. Proklamation der vereinigten Staaten zu Washington in Nordamerika. Kön. Preuss. Edict zu Berlin, welches die allgemeine Finanzreform betrift. Feyerlicher Einzug des Kronprinzen und Przeß. von Baiern in Inspruk.

28. -- Ein Königl. Preußisches Edict zu Berlin, enthält die neue Consumtion und Luxussteuer.

29. -- Königl. Sächs. Proklamation zu Leipzig, betrift die Maasregeln wegen der Englischen Manufakturen und Kolonialwaaren.

30 Oct. Nach einem Königl. Preuss. Edict zu Berlin werden sämmtliche geistliche Güter in dessen Staaten aufgehoben. Königl. Sächs. Patent wegen der Engl. Kolonialwaaren in Leipzig, Dresden, Naumburg und dergl Orte, woselbst die Gewölber bis auf weitere Ordre verschlossen bleiben. Ein anderes betrift den Handelsverkehr der Kaufleute, Kramer und Spediteurs durch Versendung und Verkauf von Hand zu Hand in den außerhalb der Städte, gegeben zu Leipzig.

November.[]

1. Nov. Nach einem Kaiserl. Franz. Decret sind alle Kolonialwaaren, die von der Isle de France, Batavia und andern Franz. Kolonien kommen, von dem am 5ten Aug. festgesetzten Tarif befreit, wenn sie nehmlich auf Franz oder Holländischen Schiffen in Franz Häfen einlaufen. Hingegen die directe auf Amerikanischen Schiffen kommen, bezahlen nur den dritten Theil des Tarifs. Ein anderes verbietet die Ausfuhr des Getraides, des Mehls und der Hülsenfrüchte über die Grenzen des Departem. von Maynz. Decret des Königs Joachim Napoleon beider Sicilien, welches das Decret vom 31. Aug. zurücknimmt, in welchem die Zolle auf die bekannten Waaren nach dem Tarif die unsern Gesetzen vom 24. Febr. 1809 und vom 16. März beigefügt, erhoben worden sind.

2. Nov. Der Herzog Friedrich Otto von Hohenzollern-Hechingen stirbt. Feyerlicher Einzug des Kronprinzen von Schweden in Stockholm. Alle Waaren, welche von Amerikanischen Kaufleuten bestellt und nach dem 2ten Februar in Amerika ankämen, desgl. wenn England seine Parlaments-Befehle nicht zurücknimmt, nicht als in der Non-Intercours-Acte nach Herrn Gallatins Erklärung betrachtet werden sollen.

5. -- Aufhebung der Blokade des Sundes, der aber für den Dänischen Hafen von Helsingör fortdauert. Nach einem Königl Würtembergischen Rescript wird die Einfuhr des Kafees im ganzen Königreich verboten. Der Kronprinz von Schweden legt vor dem Thron in Stockholm den Eid als Kronprinz ab, wobei Sr. K. H. den Namen Karl Johann annehmen.

6. -- Feyerlicher Einzug des Kaiserl. Russischen Generals Grafen Kamenski in Bucharest. Königl. Dänische Verordnung für das Herzogthum Schleswig und Hollstein wegen dem Wechsel-Courant. Königl. Baiersche Uebergabe der Stadt Ulm nebst Gebiete an das Königreich Würtemberg.

8. -- Das Kaiserl. Franz. Decret von diesem Tag enthält, daß für den Pabst in verschiedenen Orten des Französischen Reichs Paläste eingerichtet werden sollen, und zwar vorzüglich einer zu Paris und einer zu Rom. Der Erzbischof von Paris soll denselben alsdann nur bewohnen, wenn der Pabst nicht gegenwärtig ist, gegeben zu Fontainebleau. Die Königl. Würtembergischen Truppen nehmen Besitz von der Stadt Ulm und dessen Gebiete.

10. Nov. Heftiger Orcan zu Havre.

11. Convention mit dem König von Sachsen und dem König von Preußen wegen Abzugsrecht in Erbschafts- und Auswanderungsfällen, welche in dem Herzogthum Warschau und den Preußischen Staaten aufgehoben worden.

12. -- Nach einem Kaiserl. Franz. Decret ist das ehemalige Walliserland in das Departement Simplon verwandelt worden. Nach einem andern wird es mit Frankreich vereiniget, und bildet einen Theil der 7ten Militär-Division.

14. -- Proklamation des Divisions-Generals Grafen Berthier an die Walliser im Namen des Kaisers Napoleon, gegeben zu Sitten wegen der Besitznahme.

15. -- Aufruf und Empfehlung des Kanton Luzern zur fernern Uebergabe von Linthaktien Heftiges Erdbeben in den vereinigten Staaten zu Portsmuth Ab. 9 Uhr 3 Minuten.

17. -- Königl. Schwedische Kriegserklärung gegen England auf dem Schlosse zu Stockholm. Feyerliche Legung des Grundsteins zu Amsterdam für eine Kaserne.

18. Nov. Ein Kaiserl. Franz. Decret enthält die Organisation der Kaiserl. Franz. Ingenieurs der Bergwerke.

19. -- Königl. Schwedische Verordnung, gegeben auf dem Schlosse zu Stockholm, wegen Verbot der Englischen Kolonial- und Fabrikwaaren. Decret des Königs beider Sicilien zu Neapel, welches festsetzt, daß eine außerordentliche Hülfskasse für die Seeleute und Fischer errichtet werden soll. Die Festung Gurgussovza kapitulirt an die Russen, nachdem selbige vom 17 dieses beschossen worden.

24. -- Zu Botzen wird vermöge eines Kais. Franz. Decrets ein Gericht für die Handlung und Messe errichtet. Proklamation des Erzbischofs auf der Insel Kuba wegen der Revolution.

25. Der König von England beschließt feyerlich sein 50stes Regierungsjahr, (Jubiläum) Das Kaiserl. Franz. Decret von diesem Tage bestimmt, daß auf jedem Schiffe, welches eine Licenz zur Ausfuhr erhalten hat, wenn es segelfertig ist, Bijoterien und andere Sachen von Werth verificirt werden sollen. Nach einem andern dürfen von diesem Tage an in den Illyrischen Provinzen alle K. K. Oesterr. Bankozettel bis Ende dieses Monats (ganz außer Cours) und bis 1. Jan. 1811 bei Strafe nicht ausgegeben noch angenommen werden.

26. Nov. Die Franzosen schlagen die Spanischen Insurgenten bei Ulbicina.

30. -- Auswechselung der Ratification der Convention mit dem König von Sachsen und dem König von Preußen.

Dezember.[]

1. Decbr. 1810. Nach einem Königl. Sächs. Decret sind die Cassenbillets (so wie im Königreich Sachsen) im Herzogthum Warschau eingeführt. Anfang einer neuen Administration des mit der Krone Dänemark verbrüderten Königreichs Norwegen. Das Königl. Westphälische Decret von diesem Dato hebt alle geistliche Stifter, Kapitel, Abteyen und Procurate auf, mit Ausnahme derer, die sich dem öffentlichen Unterrichte widmen und des Stifts Wollenstein, welches zu den Statuten des Ordens der Krone von Westphalen bestimmt ist.

2. -- Anfang der Fürbitte für Ihro Maj. der Kaiserin von Frankreich wegen der Schwangerschaft. Proklamation des Herrn Madison, Präsidenten der 25 vereinigten Staaten von Nordamerika, welche ankündigt, daß Frankreich die Decrete von Berlin und Mayland, welche die neutrale Schifffahrt der Nordamerikaner verletzten, zurückgenommen. Wenn hingegen England bis zum 2ten Februar 1811 seine gegen unsere Flaggen gegebene Verordnung nicht zurücknimmt, so werden von diesem Tage an den englischen Schiffen alle Häfen von Nordamerika verschlossen und aller Verkehr mit England aufhören.

3. Decbr. Die Insel Isle de France kapitulirt an die Engländer.

4. -- Kaiser Napoleon schenkt der Stadt Eisenach 120,000 Franken als eine Entschädigung für den Schaden, welche die Stadt durch die Explosion am 1. Septbr. d. J. erlitten hat. Feyerliche Beerdigung des Schwedischen Reichsgrafen Axel von Fersen nach der Ordnung, so wie es in den Statuten einem Seraphinen-Ordens-Ritter zukommt.

10. -- Das Kaiserl. Franz. Decret legt der Stadt Amsterdam, Bremen, Hamburg, Lübeck und Rotterdam den Namen der guten Städte bei; ein 2tes bestimmt dem ehemaligen König Ludwig von Holland jährlich eine Revenüe von 2,000,000 Fr.

11. -- Decret des Kaiser Franz I. von Oesterr zu Wien, welches bis zum 1. Octbr. 1811 alle Executions-Urtheile suspendirt.

12. -- Der König beider Sicilien giebt in einem Decret zu Neapel demjenigen 2000 Silberdukaten, (1 Thlr. 2 gl. 9 pf.) der ein Tagwerk Landes mit Zuckerrohr bepflanzt; ein 2tes enthält einen Befehl wegen Deserteurs und falschen Werbern; ein 3tes verbietet den Aufenthalt der See und Landmacht-Deserteurs.

13. Decbr. Das Königl. Schwedische Rescript von diesem Tage befiehlt ein Institut für gebildete Feldärzte zu errichten. Kaiserl Franz Decret ernennt den Prz Reichs-Erzschatzmeister zum General-Gouverneur von Holland.

14. -- Verbrennung der Engl. Waaren bei Dresden.

17. -- Das Königl. Sächs Decret von diesem Dato ordnet an, daß das zeitherige Erziehungs-Zimmer in ein Directorium verwandelt werde, in welchem eine Volkserziehung, Ritterakademie, eine Kriegs- und Kadettenschule unter Commandeurs im Herzogthum Warschau zu errichten. Nach einem Kaiserl. Franz. Decret von diesem Tage bleiben im Römischen, dem ehemaligen Kirchenstaate, außer den Kapitel-, Pfarr- und Brüderschafts-Kirchen noch 135 für den öffentlichen Gottesdienst bestimmt. Besonders werden diejenigen gewählt, die sich durch Alterthum und Architektur auszeichnen.

18. -- Nach einem Decret des Kaisers Napoleon für die Departements der Oberems, Weser und Elbmündung soll vom 1. Jan. bis 1. July 1811 eine Regierungscommission errichtet seyn

20. -- Kaiser Napoleon ordnet in einem Decret für Holland eine Seepräfectur an.

21. Decbr. Nach einem andern sind alle Stapelrechte und Abgaben auf der Rheinmündung aufgehoben.

22. -- Der Orden der Salefianerinnen wird nach dem Beispiel des Kaisers Napoleon in einem Decret des Königs beider Sicilien in Neapel wieder hergestellt.

23. -- Beisetzung des Leichnams Ihro Maj. der Königin Luise von Preußen in dem Schloßgarten zu Charlottenburg in dem dazu erbauten Monumente, der während der Zeit in der Sacristei in der Schloß- und Domkirche zu Berlin stand. Erdstoß zu Mayland.

25. -- Heftiger Orkan zu Neversheim in Schwaben. Heftiger Erdstoß zu Botzen, Parma, Genua, Brixen und wieder zu Mayland um 1 Uhr 56' M. Kaiserl. Franz. Decret gegeben in dem Pallast der Thullerien, welches anordnet, daß künftig das National-Institut den Namen Institut der Künste und Wissenschaften führen soll.

26. -- Zweyter Erdstoß zu Brixen. Erscheinung einer Feuersäule zu Creilsheim in Franken. Ein Kaiserl. Franz. Decret enthält die Eintheilung der Departements mit Holland einverleibten Ländern.

27. -- Auswechselung der Ratification zu Bestimmung der Gränze mit Rußland und Schweden.

28. Decbr. Fruersbrunst Nachts zu Karlsruhe in Schwaben.

29. -- Zu Folge eines Königl. Sächs. Decrets ist die Ausfuhr des Silbers aus dem Herzogthum Warschau nach andern ausländischen Münzstädten bei einer Strafe von 6000 Polnischen Fl nebst noch andern schärfern Strafen verboten. Anfang der Franz. Belagerung von Tortosa in Spanien Das Simplon-Departement wird vom Kaiser Napoleon in 3 Departements getheilt.

31. -- Kaiserl. Franz. Decret, gegeben in dem Pallast der Thullerien, welches gebietet, daß die Illyrischen, Neapolitanischen und Ottomanischen Schiffe, die mit Französischen Licenzen segeln, gehalten sind, die Hälfte des Werths ihrer Rückladung von Französischen Fabrik-Stoffe zu nehmen; hingegen Amerikanische nur den 4ten Theil verbunden sind.

Quellen.[]

  1. Dresdner Kalender zum Gebrauch des Residenz auf das Jahr 1812. Mit Königl:Sächssl:allergn: Privilegio. Dresden, zu finden bey J. F. Dorn, TöpferGasse Nr. 585.
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