Von Bastille bis Waterloo. Wiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
 
<ref>Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.</ref> <br>
 
<ref>Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.</ref> <br>
 
<big>Depot</big>, in der Militärsprache '''1.''' eine Niederlage von Kriegsbedürfnissen, (z. B. Waffen-, Munitions- und Proviantdepot); '''2.''' von Mannschaften und [[Regiment|Regimentern]] der in den Standquartieren desselben zurückbleibenden zur Ergänzung oder Einübung der Recruten bestimmte Theil.
 
<big>Depot</big>, in der Militärsprache '''1.''' eine Niederlage von Kriegsbedürfnissen, (z. B. Waffen-, Munitions- und Proviantdepot); '''2.''' von Mannschaften und [[Regiment|Regimentern]] der in den Standquartieren desselben zurückbleibenden zur Ergänzung oder Einübung der Recruten bestimmte Theil.
  +
  +
  +
==Tagesbefehl vom 3. Oct. 1806.==
  +
<ref>Wiener Zeitung. Nro 83. Mittewoche, den 15. October 1806.</ref> <br>
  +
[[Napoleon I. (1806)|Kaiser Napoleon]] erließ zu [[Würzburg]] den [[1806#Oktober.|3. Oct.]] folgenden Tagesbefehl:
  +
<blockquote>
  +
"Der Kaiser ist im Hauptquartier zu [[Würzburg]] angelangt. Se. Majestät haben mit Vergnügen die Thätigkeit bemerkt, welche die verschiedenen Corps der [[Grande Armée (1806)|grossen Armee]] angewendet haben, um sich Jedes in seine Stellung zu begeben. Der Kaiser verordnet Folgendes: Jeder der H.H. Marschälle wird sein Armeecorps mustern; er wird aus der genesenden oder ermüdeten Mannschaft ein Depot bilden, er wird zu dessen Commando nachstehend benannten Orten aufbrechen lassen. Das Depot des [[I. Armeekorps (Bernadotte - 1806)|I. Corps]] nach [[Kronach]], das des [[III. Armeekorps (Davout - 1806)|III.]] nach [[Kronach]], das des [[IV.]] nach [[Forchheim]], das des [[V. Armeekorps (Lannes - 1806)|V.]] in die [[Würzburg|Citadelle von Würzburg]], das des [[VI.]] nach [[Forchheim]], das des [[VII.]] in die [[Würzburg|Citadelle von Würzburg]], das der [[Pierre Dupont de l'Étang|Division des Generals Düpont]] in d e [[Würzburg|Citadelle von Würzburg]]. Alle kleinen Depots der Cavallerie, das heißt Alles, was marode ist, und nicht mitkommen kann, wird in der Nachbarschaft von [[Forchheim]] cantoniren, und sich, wenn der Fall einträte, in diesen Platz werfen. Der [[Joachim I. (1806)|Großherzog von Berg]] wird einen General zum Commando dieser Depots ernennen. Sobald die Armee einmal im Marsche ist, begiebt sich Alles, was aus [[Frankreich]] oder aus den Spitälern in [[Bayern]] kommt, directe nach dem Orte, wo sich die kleinen Reconvalescentendepots ihrer Corps befinden, und es wird ausdrücklich verboten, daß von diesen Orten kein Mann ohne einen Befehl des Majorgenerals, welcher den einzuschlagenden Weg bezeichnen wird, abgehen darf. Man wird daraus Detaschements bilden, welche durch Officiere und Unterofficiere commandirt werden. Ferner befiehlt Se. Majestät, daß alles Gepäcke, welches nicht unumgänglich nothwendig ist, sowohl bey den Etatmajors, als bey den Infanterie- und Cavalleriecorps, imgleichen die Weiber, und Alles, was die Armee in irgend einer Art belästigt, nach den bezeichneten Orten zu den kleinen Depots abgeschickt werden soll, so daß die Armee beweglich, leicht, und so wenig als möglich belästiget bleibt. In dem Masse, wie wir in Feindes Lande vorrücken werden, wird man in den Tagsbefehlen neue Festungen, um zu Depots zu dienen, bezeichnen, und der grosse Generalstab wird den Tag bestimmen, wo die Depots der ersten Linie, nehmlich die oben genannten drey, nach den Plätzen der neuen Linie aufbrechen sollen. Die Generale und Corpscommandanten werden bemerken, daß, da die Depots in Festungen liegen, das, was sie darin lassen, keinerley Gefahr lauft. Die Register der Regimenter, die Schriften, die Magazine, jeder Gegenstand dieser Art, kurz Alles, was der Soldat nicht in seinem Tornister, und der Officier in seinem Felleisen trägt, muß in diesen Depots zurückbleiben. Die Platzcommandanten zu Würzburg, Forchheim und Kronach werden befehligt, soviel besondere Depots anzuweisen, als es Armeecorps giebt, deren Genesende sich in ihren Festungen befinden. Es giebt einige Corps, welche die Waffen der in den Spitälern Liegenden mit sich schleppen. Sie erhalten Befehl, sie in den Felddepots zu lassen. [[Napoleon I. (1806)|Se. Majestät]] haben mit Mißvergnügen bemerkt, daß einige Cavallerieregimenter mit den Cadres ihrer vierten Escadrons nach Frankreich bespannte Wagen zurückgeschickt haben, die jetzt der Armee so nützlich wären. Die H H. Marschälle erhalten Befehl, durch die Generale eine Musterung vornehmen zu lassen, um sich zu versichern, daß jeder Soldat 50 Patronen und seine Raumnadel, die Corporäle ihren Kugelzieher, und jeder Soldat zwey paar Schuhe im Tornister hat, daß die Capotröcke, die Feldkessel, Schüsseln und Lagerbedürfnisse ausgetheilt sind, und diese Dinge nicht mehr in den Magazinen aufgehoben, oder den Corps nachgeschleppt werden. Sie werden sich auch versichern, daß kein Bajonett fehlt, und daß sie alle in gutem Stande sind. Jedes Armeecorps muß sich in Bereitschaft halten, eine Stunde nach Empfang des Befehls auszubrechen, um den [[Feldzug von 1806|Feldzug]] zu eröffnen. Jeder der H H. Marschälle wird an den Majorgeneral einen Officier abfertigen, um ihm den Bericht über diese Musterung zu überbringen. Man wird dabey nicht vergessen, die abwesenden Obersten und die Ursachen ihrer Abwesenheit zu bemerken, damit man die Majors zur Armee berufen kann. Kein Officier wird mehr die Feldbataillons wegen Beförderung verlassen, sie geschehe nun zu Corps, die nicht zur Armee gehören, oder zu den dritten und vierten Bataillons. -- Nur Krankheit macht eine Ausnahme. Endlich muß auch noch über die Anzahl von Arbeitsgeräth, die sich bey jeder Division, oder bey der Reserve eines jeden Armeecorps findet, Bericht erstattet werden. Während des Marsches der Armee wird alle Mannschaft, die nicht fortkommen kann, zu den verschiedenen Depots zurückgeschickt.
  +
  +
(Unterz.) Der [[Louis-Alexandre Berthier|Majorgeneral, Fürst von Neufchatel und Vallengin, M. Alexander Berthier]]." </blockquote>
   
   

Version vom 23. November 2020, 09:58 Uhr

Depot.

[1]
Depot, in der Militärsprache 1. eine Niederlage von Kriegsbedürfnissen, (z. B. Waffen-, Munitions- und Proviantdepot); 2. von Mannschaften und Regimentern der in den Standquartieren desselben zurückbleibenden zur Ergänzung oder Einübung der Recruten bestimmte Theil.


Tagesbefehl vom 3. Oct. 1806.

[2]
Kaiser Napoleon erließ zu Würzburg den 3. Oct. folgenden Tagesbefehl:

"Der Kaiser ist im Hauptquartier zu Würzburg angelangt. Se. Majestät haben mit Vergnügen die Thätigkeit bemerkt, welche die verschiedenen Corps der grossen Armee angewendet haben, um sich Jedes in seine Stellung zu begeben. Der Kaiser verordnet Folgendes: Jeder der H.H. Marschälle wird sein Armeecorps mustern; er wird aus der genesenden oder ermüdeten Mannschaft ein Depot bilden, er wird zu dessen Commando nachstehend benannten Orten aufbrechen lassen. Das Depot des I. Corps nach Kronach, das des III. nach Kronach, das des IV. nach Forchheim, das des V. in die Citadelle von Würzburg, das des VI. nach Forchheim, das des VII. in die Citadelle von Würzburg, das der Division des Generals Düpont in d e Citadelle von Würzburg. Alle kleinen Depots der Cavallerie, das heißt Alles, was marode ist, und nicht mitkommen kann, wird in der Nachbarschaft von Forchheim cantoniren, und sich, wenn der Fall einträte, in diesen Platz werfen. Der Großherzog von Berg wird einen General zum Commando dieser Depots ernennen. Sobald die Armee einmal im Marsche ist, begiebt sich Alles, was aus Frankreich oder aus den Spitälern in Bayern kommt, directe nach dem Orte, wo sich die kleinen Reconvalescentendepots ihrer Corps befinden, und es wird ausdrücklich verboten, daß von diesen Orten kein Mann ohne einen Befehl des Majorgenerals, welcher den einzuschlagenden Weg bezeichnen wird, abgehen darf. Man wird daraus Detaschements bilden, welche durch Officiere und Unterofficiere commandirt werden. Ferner befiehlt Se. Majestät, daß alles Gepäcke, welches nicht unumgänglich nothwendig ist, sowohl bey den Etatmajors, als bey den Infanterie- und Cavalleriecorps, imgleichen die Weiber, und Alles, was die Armee in irgend einer Art belästigt, nach den bezeichneten Orten zu den kleinen Depots abgeschickt werden soll, so daß die Armee beweglich, leicht, und so wenig als möglich belästiget bleibt. In dem Masse, wie wir in Feindes Lande vorrücken werden, wird man in den Tagsbefehlen neue Festungen, um zu Depots zu dienen, bezeichnen, und der grosse Generalstab wird den Tag bestimmen, wo die Depots der ersten Linie, nehmlich die oben genannten drey, nach den Plätzen der neuen Linie aufbrechen sollen. Die Generale und Corpscommandanten werden bemerken, daß, da die Depots in Festungen liegen, das, was sie darin lassen, keinerley Gefahr lauft. Die Register der Regimenter, die Schriften, die Magazine, jeder Gegenstand dieser Art, kurz Alles, was der Soldat nicht in seinem Tornister, und der Officier in seinem Felleisen trägt, muß in diesen Depots zurückbleiben. Die Platzcommandanten zu Würzburg, Forchheim und Kronach werden befehligt, soviel besondere Depots anzuweisen, als es Armeecorps giebt, deren Genesende sich in ihren Festungen befinden. Es giebt einige Corps, welche die Waffen der in den Spitälern Liegenden mit sich schleppen. Sie erhalten Befehl, sie in den Felddepots zu lassen. Se. Majestät haben mit Mißvergnügen bemerkt, daß einige Cavallerieregimenter mit den Cadres ihrer vierten Escadrons nach Frankreich bespannte Wagen zurückgeschickt haben, die jetzt der Armee so nützlich wären. Die H H. Marschälle erhalten Befehl, durch die Generale eine Musterung vornehmen zu lassen, um sich zu versichern, daß jeder Soldat 50 Patronen und seine Raumnadel, die Corporäle ihren Kugelzieher, und jeder Soldat zwey paar Schuhe im Tornister hat, daß die Capotröcke, die Feldkessel, Schüsseln und Lagerbedürfnisse ausgetheilt sind, und diese Dinge nicht mehr in den Magazinen aufgehoben, oder den Corps nachgeschleppt werden. Sie werden sich auch versichern, daß kein Bajonett fehlt, und daß sie alle in gutem Stande sind. Jedes Armeecorps muß sich in Bereitschaft halten, eine Stunde nach Empfang des Befehls auszubrechen, um den Feldzug zu eröffnen. Jeder der H H. Marschälle wird an den Majorgeneral einen Officier abfertigen, um ihm den Bericht über diese Musterung zu überbringen. Man wird dabey nicht vergessen, die abwesenden Obersten und die Ursachen ihrer Abwesenheit zu bemerken, damit man die Majors zur Armee berufen kann. Kein Officier wird mehr die Feldbataillons wegen Beförderung verlassen, sie geschehe nun zu Corps, die nicht zur Armee gehören, oder zu den dritten und vierten Bataillons. -- Nur Krankheit macht eine Ausnahme. Endlich muß auch noch über die Anzahl von Arbeitsgeräth, die sich bey jeder Division, oder bey der Reserve eines jeden Armeecorps findet, Bericht erstattet werden. Während des Marsches der Armee wird alle Mannschaft, die nicht fortkommen kann, zu den verschiedenen Depots zurückgeschickt.

(Unterz.) Der Majorgeneral, Fürst von Neufchatel und Vallengin, M. Alexander Berthier."


Quellen.

  1. Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.
  2. Wiener Zeitung. Nro 83. Mittewoche, den 15. October 1806.