Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Es hatte seine eignen Fürsten aus dem Hause Buoncompagni-Ludovisi.
 
Es hatte seine eignen Fürsten aus dem Hause Buoncompagni-Ludovisi.
   
Als [[Napoleon Bonaparte|Napoleon]] 1801 in den Besitz von Elba kam, verdrang er dies Haus aus seinem Eigenthum; am 18. März 1805 aber übergab er das Fürstenthum Piombino seiner [[Baciocchi|Felix Bacchiocci]] vermählten Schwester [[Elise]], zu welcher Ausstattung bald nachher auch noch [[Fürstentum Lucca|Lucca]] kam.
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Als [[Napoleon Bonaparte|Napoleon]] 1801 in den Besitz von Elba kam, verdrang er dies Haus aus seinem Eigenthum; am 18. März 1805 aber übergab er das Fürstenthum Piombino seiner [[Félix Baciocchi|Felix Bacchiocci]] vermählten Schwester [[Elise]], zu welcher Ausstattung bald nachher auch noch [[Fürstentum Lucca|Lucca]] kam.
   
 
Nach dem 100ten Artikel des [[Wiener Congreßinstruments]] gelangte die Oberherrlichkeit und Souverainetät über das Fürstenthum Piombino und seine Zugehörden an den [[Ferdinand III. (Toskana)|Großherzog von Toscana]], jedoch mit dem Vorbehalt, daß der [[Fürst Ludovisi]] alles Eigenthum, welches seine Familie vor Besetzung dieser Länder durch die Franzosen [[1799]] inne gehabt, behalten, das Recht des Fischfang ausüben, besondere Befreyung von Abgaben in Hinsicht auf Ausfuhr und Einfuhr geniessen, und für die eher genossenen [[Regalien]] entschädigt werden soll. Indessen will sich der Fürst bei diesen Bestimmungen nicht beruhigen.
 
Nach dem 100ten Artikel des [[Wiener Congreßinstruments]] gelangte die Oberherrlichkeit und Souverainetät über das Fürstenthum Piombino und seine Zugehörden an den [[Ferdinand III. (Toskana)|Großherzog von Toscana]], jedoch mit dem Vorbehalt, daß der [[Fürst Ludovisi]] alles Eigenthum, welches seine Familie vor Besetzung dieser Länder durch die Franzosen [[1799]] inne gehabt, behalten, das Recht des Fischfang ausüben, besondere Befreyung von Abgaben in Hinsicht auf Ausfuhr und Einfuhr geniessen, und für die eher genossenen [[Regalien]] entschädigt werden soll. Indessen will sich der Fürst bei diesen Bestimmungen nicht beruhigen.

Version vom 24. März 2016, 11:12 Uhr

Piombino, ein kleines italienisches Fürstenthum von zehn Quadratmeilen zwischen dem Pisanischen und Sienesischen, wozu auch die Insel Elba mit Ausnahme von Porto Longone, welches dem Könige von Sicilien, und von Porto Ferrajo, welches dem Großherzoge von Florenz zustand, gehörte.

Es hatte seine eignen Fürsten aus dem Hause Buoncompagni-Ludovisi.

Als Napoleon 1801 in den Besitz von Elba kam, verdrang er dies Haus aus seinem Eigenthum; am 18. März 1805 aber übergab er das Fürstenthum Piombino seiner Felix Bacchiocci vermählten Schwester Elise, zu welcher Ausstattung bald nachher auch noch Lucca kam.

Nach dem 100ten Artikel des Wiener Congreßinstruments gelangte die Oberherrlichkeit und Souverainetät über das Fürstenthum Piombino und seine Zugehörden an den Großherzog von Toscana, jedoch mit dem Vorbehalt, daß der Fürst Ludovisi alles Eigenthum, welches seine Familie vor Besetzung dieser Länder durch die Franzosen 1799 inne gehabt, behalten, das Recht des Fischfang ausüben, besondere Befreyung von Abgaben in Hinsicht auf Ausfuhr und Einfuhr geniessen, und für die eher genossenen Regalien entschädigt werden soll. Indessen will sich der Fürst bei diesen Bestimmungen nicht beruhigen.


Quellen und Literatur.

  • Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.