Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Das Herzogthum Nassau.[]

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I. Land.[]

1. Bestandtheile. Nassau, welches in 2 Linien: Nassau-Usingen, und Nassau-Weilburg, getheilt ist, besteht 1. aus dem Reste der alten nassauischen Besitzungen diesseits des Rheins; 2. aus dem Darmstädtischen Antheile an Nieder-Katzenellenbogen, 3. aus der Grafschaft Sayn, wovon Jede Linie einen Theil besitzt; 4. aus einigen ehemals mainzischen, pfälzischen, cöllnischen und trierischen Parzellen; und endlich aus der Souverainetät über die Grafschaften Bassenburg, Neuwied und Holzapfel, mit den übrigen wiedischen Aemtern, über die Besitzungen des Fürsten von Wiedrunkel am linken Ufer der Lahn, über die Herrschaft Schomburg, die Grafschaft Diez, über Solms-Braunfels, Hohensolms, Greifenstein, und über mehrere benachbarten ritterschaftliche Güter.

2. Größe, Gränzen, Boden, Gewässer, Klima. Nach einigen Schriftstellern begreift dieses Herzogthums 103½, nach andern 97 Quadratmeilen. Westlich gränzt es an den Rhein; auf allen übrigen Seiten an rheinische Bundesstaaten. Das alte Fürstenthum ist gebirgig, hingegen die neuen Besitzungen sind sehr fruchtbar. Die Flüsse des Landes sind der Rhein, und die Lahn. Luft und Witterung sind in den neuen Erwerbsländern milder, als in dem alten Fürstenthume.

3. Producte. a. Aus dem Pflanzenreiche: Getreide und viel seht gesuchter Wein in den neuen Erwerbungen, viel Flachs und Holz in den alten Ländern. b. Aus dem Thierreiche: viel Hornvieh, besonders im alten Fürstenthume; c. aus dem Mineralreiche: Walkererde, Schiefer, auch Blei, und etwas Silber. Aus mineralische Wässer hat Nassau den berühmten Selterbrunnen, und die warmen Bäder zu Wiesbaden.


II. Bewohner.[]

1. Nach ihrer Anzahl, Abkunft und Religion xc. Die Volkszahl wird auf 270,000 Menschen geschätzt, welche ihrer Abkunft nach Teutsche, und ein fleißiges, arbeitsames Volk sind. Die Einwohner sind theils Protestanten, theils Katholiken. Zu Neuwied wohnt auch eine Colonie vereinigter Brüder.

2. Nach ihrer Industrie, und ihren Abgaben. In den neuen Ländern am Rhein macht der Bau fast aller Arten von Feldfrüchten, und starker Weinbau, wie auch ein lebhafter Handel mit Wein, und in den alten Besitzungen der Flachsbau und eine starke Viehzucht die vornehmste Erwerbsquelle der Einwohner aus. In den metallreichen Gegenden von Nassau-Usingen und Weilburg wird zugleich der Bau auf Eisen, Kupfer, Blei und Silber thätig betrieben. Daher sind auch ansehnliche Leder- und Wollenzeugmanufacturen, und Fabriken, worin Eisen- und Stahlwaaren verfertigt werden, in ununterbrochener Thätigkeit. Die Einwohner nährt ihre Industrie, und der Absatz der Weines und einiger Kunstproducte im Auslande sehr gut. Die gesammten Staatseinkünfte wurden um d. J. 1809 auf 1'757,000 fl. geschätzt *).

*) Geograph. Ephemeriden. Jäner 1809.

3. Nach ihren Vertheidigungsmitteln. Das nassauische Militär besteht aus Eingebornen. Wie groß aber die Zahl der nassauischen Truppen sey, darüber fehlen Nachrichten.


III. Staatsverfassung.[]

Nassau ist, wie die übrigen Bundesstaaten, ein souveraines Land, welches, wie gesagt, unter die zwei Linien: Usingen und Weilburg, getheilt ist. Der Chef des Gesammthauses: Der Fürst von Nassau-Usingen, heißt Herzog. Das nassauische Wappen ist ein goldener Löwe im blauen, mit goldenen, schräge liegenden Schindeln bestreutem Felde. Als Mitglied des Bundes präsidirt der Herzog in den Bundesversammlungen im Collegium der Fürsten, und in Ansehung des Contingents gehört er in die Classe derjenigen Fürsten, wovon mehrere zusammen 4000 Mann zu stellen haben. Sein Antheil ins Besondere beträgt 1680 Mann.


IV. Staatsverwaltung.[]

Die Nachrichten, welche man von der Verwaltung dieses Landes hat, schildern dieselbe nicht umständlich genug. Was das Justizwesen ins Besondere betrifft, wird es 1. durch einen Justizsenat besorgt, welcher in allen Civilsachen der ehemals durch einen privilegirten Gerichtsstand ausgezeichneten Personen; wie auch in allen Klagen gegen den landesherrlichen Fiscus, oder gegen Landes- und Steuerkassen in erster Instanz entscheidet, 2. durch das Hofgericht zu Wiesbaden, als zweiter Instanz, und 3. durch das Oberappellationsgericht zu Diez, als dritter und letzter Instanz.


Quellen.[]

  1. Handbuch der Statistik der europäischen Staaten, zum Gebrauche bei Vorlesungen und zur Selbstbelehrung von D. Joseph Milbiller. Landshut, 1811. Bei Philipp Krüll, Universitäts-Buchhändler.
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