Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Das Königreich Würtemberg.[]

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Staatskräfte.

I. Land.[]

1. Bestandtheile. Das Königreich Würtemberg ist aus mannigfaltigen Ländern und Ländertheilen zusammengesetzt. Das Hauptland bildet das alte Herzogthum Würtemberg mit den Herrschaften Justingen und Welzheim, und einem Antheile an Limpurg. Dazu kamen durch den Reichsdeputations-Hauptreceß an Entschädigungsländern: das Fürstenthum Ellwangen, die Abteien Zwiefalten und Rothmünster, die ehemaligen Reichsstädte Weil, Eßlingen, Heilbronn, Schwäbisch-Hall, Aalen, Gmünd, Giengen, Reutlingen, und Rothweil; ferner die Stifte Oberstenfeld, Margarethausen, Heiligen-Kreuzthal, jedes mit Gebiet, Schönthal und Comburg im Fränkischen. Seit dem Frieden von Presburg besitzt Würtemberg die fünf Donaustädte Ehingen, Munderkingen, Reutlingen, Mengen und Sulgau mit Zugehör, die Grafschaft Hohenberg, (Nellenburg wurde neuerlich an Baden abgetreten) die Landvogtei Altorf mit Zugehör, doch ohne Costanz, und den im Würtembergischen eingeschlossenen Theil des Breisgau. Durch die rheinische Conföderationsacte kam Würtemberg zum Besitze der Herrschaft Wiesensteig, der Städte Biberach und Waldsee, ersterer mit Gebiet, der Grafschaft Schelkingen, der Commenden Kapfenburg oder Lauchheim, und Altshausen mit Ausnahme der Herrschaften Achberg und Hohenfels, der Abtei Wiblingen, und des Teutschordenslandes Mergentheim, wie auch durch Vertrag mit Baden zum Besitze der Lehnsherrlichkeit über die Herrschaft Mühlheim, der Schaffnereien zu Mengen und Bilsingen, und mehrerer kleinen Ortschaften, Gefälle und Rechte. Durch einen mit Baiern geschlossenen Staatsvertrag endlich vom 18 May 1810 erhielt Würtemberg gegen Abtretung einiger an den baierischen Gränzen gelegenen kleinen Gebietstheile das Gebiet von Tetnang und Neu-Ravensberg, den größten Theil des Landgerichts Wangen, das Landgericht Leutkirch, die Stadt Ulm und alles Gebiet am linken Ufer der Donau, einen Theil des Landgerichts Elchingen, dann einige Ortschaften zwischen den fürstlich Taxischen Besitzungen, und den Landgerichten, Lauingen, Dillingen und Höchstädt, und weiter hin gegen Norden bis an den Retzatkreis; von da an Theile der Landgerichte Dinkelsbühl und Feuchtwang, das ganze Landgericht Crailsheim, und endlich einige Ortschaften von den Landgerichten Gerhardsbrunn, Rothenburg und Uffenheim.
Von allen diesen Ländereien trat aber Würtemberg vermöge eines zu Compiegne am 24. April mit Frankreich geschlossenen Vertrags außer der Grafschaft Nellenburg, oder dem Oberamte Stockach noch Theile von den Oberämtern Hornberg, Rottweil, Tuttlingen, Ebingen, Maulbronn, Brackenheim und Mergentheim an das Großherzogthum Baden, und einige kleine Parzellen an das Königreich Baiern ab.
2. Größe und Gränzen. Um das J. 1809 wurde der Flächeninhalt des Königreichs ohne Mergentheim auf 329 55/100 Quadratmeilen geschätzt*). Ob derselbe jetzt mehr, oder weniger als 370 Quadratmeilen betrage, läßt sich nicht genau bestimmen.
Die Gränzländer, welche das Königreich Würtemberg berührt, sind Baden, Baiern und Hohenzollern.
3. Boden, Gewässer und Klima. Den besten und einen sehr fruchtbaren, Boden hat das Unterland von Heilbronn bis Stuttgard. Die würtembergischen Gebirge sind die Alpen und der Schwarzwald. Der höchste und rauheste Theil des Königreichs ist die rauhe Alp. Große Seen hat es nicht. Der größte Fluß ist der schiffbare Neckar, vortheilhaft wegen seiner Mündung in den Rhein. Von der Donau, die erst in der Nähe von Ulm schiffbar wird, benetzt nur ein kleiner Theil das würtembergische Gebiet. Die übrigen Flüsse des Königreiches heißen Enz, Nagold, Kocher, Pfils oder Fils und Blau. Das Unterland hat sehr warmes Klima; im Oberlande ist es größten Theils kalt und rauh.
4. Producte.
a. Aus dem Pflanzenreiche. Besonders bringt das Unterland Getreide im Menge, und viel und gutes Obst und Wein hervor. Die Neckarweine sind berühmt. Um Ulm zeichnet sich der Spargel durch seine Güte aus. Fast überall erblickt man viel Gemüse, und Kartoffel. Im Oberlande gedeihen auch Flachs und Hanf. Die Waldungen enthalten eine Menge Laub- und Nadelholz.
b. Aus dem Thierreiche. Hornvieh fast überall, besonders viel und schönes in den Gebirgsgegenden. Viele Schaafe, worunter auch spanische sind. Wildprät, Fische, Bienen, große Schnecken bei Ulm.
c. Aus dem Mineralreiche. An Mineralien hat zwar das Königreich keinen Reichthum; doch fehlt es fast an keiner Gattung gänzlich. Man findet hier nicht nur die gewöhnlichen nutzbaren Erdarten, sondern auch rothen Bolus und Porzellanerde, nebst den Schiefern, Kalk- Gips- und Mühlsteinen, auch Marmor und Alabaster, und sogar Achat; zwar kein Gold, aber doch Silber, Kupfer, Eisen und Kobalt; ferner Schwefel, Steinkohlen und Torf; auch etwas Quellsalz, welches freilich nicht ergiebig genug ist. Dafür hat Würtemberg mehrere sehr heilsame Bäder und Sauerbrunnen. Unter den erstern ist das Wildbad in Altwürtemberg das vornehmste; nach diesem kommen das Wildbad bei Giengen, das Schwefelbad zu Bahlingen, und die Bäder bei Stuttgard, Kanstadt, Tübingen xc. Die vornehmsten Sauerbrunnen sind die zwei Göppinger und der Deinacher.

II. Bewohner.[]

1. Nach ihrer Anzahl. Zu Anfang des Jahres 1810 betrug die gesammte Bevölkerung des Königreichs Würtemberg, jedoch mit Ausschluß derjenigen Unterthanen, welche in einigen von Baiern occupirten Ortschaften wohnten, nach officiellen Angaben 1'208,413 Seelen *). Vorausgesetzt, daß Würtemberg durch die neuesten Verträge um 90,000 Einwohner mehr erworben, von seiner Volkszahl aber 50,000 Seelen an Baiern und Baden abgegeben habe, so dürfte die Volkszahl gegenwärtig auf 1'248,413 Seelen stehen, und die Quadratmeile im Durchschnitte 3376 Menschen, und etwas darüber enthalten. In der Hauptstadt Stuttgart leben 20,797 Einwohner. Die volkreichsten Städte haben zwischen 2 und 4000 Einw. Reutlingen allein ausgenommen, wo man 7645 zählt; die mittlern zwischen 900 und 2000; die geringsten von 193 bis 900 *).
2. Nach ihrer Abstammung, und ihren Sitten. Die Nation besteht nur aus Teutschen, die besonders durch gute Anlagen, durch Gelehrigkeit, Lebhaftigkeit, Munterkeit und Arbeitsamkeit sich auszeichnen.
3. Nach ihrer Erziehung und wissenschaftlichen Bildung. Jedes Dorf, selbst die kleinern nicht ausgenommen, hat seine teutsche Schule unter der Aufsicht des Predigers eines jeden Kirchsprengels. Die Kinder müssen vom 6ten bis zum 14ten Jahre die Schule besuchen, und die jungen Leute vom 15ten bis 25sten Jahre haben eine Sonntagsschule. Weil hat eine Normalschule, und Eßlingen das Alumneum.
Für den gelehrten Unterricht hat Altwürtemberg allein mehr als 50 lateinische Trivialschulen in den Städten, einige Klosterschulen, 1 Gymnasium in Stuttgart, und 1 Universität in Tübingen; ferner Pädagogien zu Eßlingen und Reutlingen, lateinische Schulen zu Gmünd und Giengen, und Gymnasien zu Halle, Ellwangen und an andern Orten.
Oeffentliche Bibliotheken sind zu Stuttgart, Tübingen, Halle, Heilbronn. Die zu Heilbronn enthält jedoch nur 12,000, die zu Halle nur 4000 Bände. Unter den Buchhandlungen ist die Cottaische in Tübingen die wichtigste.
Zum Besten der schönen Künste besteht in Stuttgart seit 1761 eine Akademie der Maler- Bildhauer- und Baukunst. Eben dort befindet sich auch eine Kunstsammlung. Außerdem hat das Königreich keine eigentliche Schule für Künstler.
4. Nach ihrer Religion. Die Religion der Mehrzahl ist die evangelische. Gegenwärtig genießen aber die Katholiken gleiche rechte mit den Evangelischen. Es giebt auch Waldenser im Würtembergischen, und an einigen Orten Juden.
5. Nach ihrer Industrie.
a. Der Ackerbau ist die vornehmste Nahrungsquelle der Einwohner; er ernährt mehr als zwei Drittheile derselben. Doch können einige Gegenden, z. B. Gmünd, Halle, Zwiefalten xc. des Zuschusses von andern nicht entbehren.
Unter den gewöhnlichen bauten der würtembergische Landmann am häufigsten Rocken und Dinkel; auch hier und da Hülsenfrüchte, Rüben, weißen Kohl, Kartoffel; an einigen Orten Krapp, Reps und Tabak; Hanf aber, und Flachs fast überall. Der Wiesenbau wird wegen der Viehzucht fast überall, vorzüglich stark aber in Ellwangen betrieben.
b. Garten- Obst- und Weinbau. Der Gartenbau wird besonders bei Eßlingen stark getrieben, wo man eine Menge Gemüse, Zwiebel, Wurzelwerk xc. meist auf den Feldern baut. Heilbronn und Gmünd liefern gleichfalls eine Menge nützlicher Gartenproducte. Im Oberamt Schöntal sind auch Hopfengärten. Die Obstbaumzucht hat ihren Sitz vorzüglich bei Reutlingen, Eßlingen, Heilbronn und Schönthal. An manchen Orte stehen die Obstbäume wie dünne Wälder auf den Wiesen. Die bessern Gattungen Obstes werden gedörrt, und theils zur Speise verbraucht, theils verkauft, besonders die Zwetschgen, wovon ein großer Theil außer Landes geht; aus Zwetschgen und Kirschen wird auch Branntwein gebrannt, und ausgeführt, aus den im Lenninger Thale häufig vorkommenden wälschen Nüssen, die nicht ins Ausland gehen, wird Oel, und aus den schlechtern Gattungen der Aepfel und Birnen Obstwein gepreßt. Der Weinbau ist neben dem Ackerbau eine der vornehmsten Beschäftigungen des würtembergischen Landmannes. Man erzieht rothe und weiße Weine. Die besten Gewächse sind im Unterlande, und unter dem Namen des Neckarweine sowohl wegen ihres angenehmen Geschmacks, als wegen ihrer Haltbarkeit überall beliebt. Unter den neu erworbenen Ländern haben Heilbronn, Eßlingen und Schönthal die besten Sorten. Heilbronn allein hat 2000 Morgen Weinberge, und starken Weinhandel.
c. Viehzucht. Diese besonders in den rauhern Gegenden sowohl Altwürtembergs, als der neuerworbenen Länder die vorzüglichste Nahrungsquelle. Das meiste Vieh wird auf den Alpen, und am Schwarzwalde gezogen. Die Pferdezucht ist sehr ansehnlich; es giebt sehr viele Stuttereien, und die Beschellhengste sind im Lande vertheilt. Um gute Pferde zu haben, müssen die Unterthanen ihre Mutterpferde von den Hengsten der königlichen Stuttereien belegen lassen. In Altwürtemberg wird die Zahl der Pferde auf 40,000 geschätzt; hingegen die Zahl des Rindviehes auf 250 - 300,000 Stücke. Besonders besitzen die Schwarzwäldischen Bauern ganze Heerden. Ungemein beträchtlich ist die Rindviehzucht, und der Verkauf gemästeter Ochsen und der Kälber auch in Neuwürtemberg. Die Schaafzucht ist vorzüglich nur in Altwürtemberg ansehnlich. Die Anzahl der Schaafe daselbst, die meist nur mit mittelmäßiger Wolle bedeckt sind, beträgt 5 - 600,000. Die meisten und besten irren auf den Alpen umher. Nicht weniger beträchtlich ist die Schweinezucht in Alt- und Neuwürtemberg. Die Bienenzucht wird nicht stark betrieben.
d. Die Jägerei und Fischerei gehören hier nicht zu den Nahrungszweigen im Großen; doch die erstere noch weniger, als die letztere. e. Bergbau. Nebst mehrern Sand- Kalk- Gyps- Mühlstein- und Marmorbrüchen sind in Altwürtemberg mehrere Bergwerke auf Eisen, auch einige auf Kupfer, wie auch drei auf Silber im Gange. Auf Eisen wird auch in Neuwürtemberg an mehr Orten gebaut. Zu Stahl ist jedoch das würtembergische Eisen seiner Sprödigkeit wegen nicht brauchbar.
f. Manufacturen und Fabriken. Die Einwohner beschäftigen sich weit mehr mit Ackerbau, Viehzucht, und Weinbau, als mit Veredlung der Producte. Doch hat man in Altwürtemberg einige Cattun- Zitz- Barchent- und Wollenzeugnanufacturen, zu Kannstadt eine Cattundruckerei, in Ellwangen, Adelmannsfelden und Gmünd Baumwollespinnereien, und in letzterer Gegend Mützen- und Strumpfstrickereien. Ziemlich beträchtlich sind auch die Leinwandwebereien in Urach, wo man auch Damastleinwand webt, in Heidenheim, Blaubeuern, in Kirchheim, wo auch eine Bandmanufactur ist, und in Giengen. Die würtembergischen Papiermühlen liefern viel Druckpapier, auch fürs Ausland; in Halle wird viel Stärke und Puder verfertigt, und in Stuttgart, Ludwigsburg und Kannstadt sind Tabaksfabriken. Merkwürdig sind die hölzernen Uhren aus dem Schwarzwalde, die in die weite Welt gehen. Die vorzüglichsten Manufacturen des Königreichs aber sind die in Wolle. Die Tuchmanufactur des Waisenhauses in Ludwigsburg allein beschäftigt mehr als 500 Menschen. Sowohl diese, als die übrigen Zeugmanufacturen verarbeiten theils einheimische, theils böhmische Wolle. Lederbereitung sind in Ludwigsburg, Reutlingen und Kalw; die an letzteren Orten liefern auch Corduan und Saffian, wozu aber die innländische Ziegenzucht keine hinlängliche Zahl von Ziegenfellen darbietet. Ludwigsburg hat auch eine Seidenmanufactur. Zur Verarbeitung mineralischer Producte sind außer mehreren Eisenhämmern in Heidenheim eine Drathzieherei, in Ludwigsburg eine Stahl und Bijouteriefabrike nebst einer Porzellanfabrike, mehrere Löffel- und Messerschmieden, Glashütten und Spiegelfabriken, Fayencefabriken xc. nicht zu gedenken. In Gmünd leben viele Gelbgießer, und beinahe 400 Silberarbeiter deren Waaren berühmt sind.
g. Handel. Die vornehmsten Gegenstände des würtembergischen Ausfuhrhandels sind Getreide, frisches und getrocknetes Obst, Branntwein, Wein, dessen Ausfuhre jedoch abgenommen hat, Holzwaaren, Hornvieh und Häute, Pferde, Schaafe, Schweine, mineralische Wässer, dann mehrere der ebengenannten Fabricate. Doch muß auch Würtemberg alle diejenigen Artikel aus andern Ländern einführen, die überall gemeines Bedürfniß sind. Sehr bedeutend ist unter diesen das Salz, obwohl Halle einen Theil selbst erzeugten Salzes ausführt.
Eine Handelsgesellschaft besteht zu Kalw, deren Wirkungskreis sich in entfernte Länder ausdehnt, Leinwandhandelsgesellschaften sind zu Heidenheim und Urach. Würtemberg hat sehr gute Strassen, und gute Münzen, nämlich das bisherige Conventionsgeld.
6. Nach ihrem Wohlstande und ihren Beiträgen zur Unterhaltung des Staats. Im Unterlande, wo der fruchtbare Boden dem Landmanne Getreide, Obst und Wein im Ueberfluße liefert, lebt derselbe in guten Wohlstande. Selbst in den minder fruchtbaren Gebirgsgegenden ersetzen der Flachsbau und die Viehzucht wenigstens zum Theile den Gewinn, den der Ackerbau dort nicht verschaffen kann, und der Bauer ist auch dort nicht arm. Handel und Schiffahrt begründen gleichfalls einen beträchtlichen Wohlstand, und die Bevölkerung und Industrie sind überhaupt so groß, daß die arbeitende Classe sich fast durchgängig sehr gut nährt.
Wie viel die Unterthanen nach dem Verhältnisse ihres Vermögens an directen und indirecten Abgaben zur Unterhaltung des Staats beitragen müssen, und wie hoch sich die gesammte Staatseinnahme belaufe, ist nicht bekannt. Im J. 1809 schätzte man die Einkünfte ohne die Summe, welche Mergentheim einbrachte, auf 9 Millionen Gulden.
7. Nach ihren Vertheidigungsmitteln. Wahrscheinlich beträgt die würtembergische Armee nicht viel unter 24,000 Mann. So viel ist gewiß, daß die Garde aus 1 Chevauxlegers- 1 Jägerregiment zu Pferd, und 1 reitender Batterie, dann 1 Regiment zu Fuß, und 1 Bataillon Füßjäger, die Linientruppen aber aus 1 Chevauxlegers- 1 Jäger- 1 Dragonerregiment und 1 reitenden Batterie, ferner aus 8 Regimentern Linieninfanterie, und aus 3 leichten Infanteriebataillons nebst einem Landscharfschützenbataillon und einer Gensd'armerie bestehen *). -- Die Conscription ist hier, wie in den meisten Bundesstaaten, eingeführt.

Staatsverfassung.[]

I. Inneres Verhältniß.
1. Regierungsform, Thronfolge und Verhältnisse des Monarchen. Würtemberg ist ein souveraines Königreich, dessen Monarch durch keine Stände eingeschränkt ist. Die Erblichkeit des Reiches in männlicher Linie nach dem Rechte der Erstgeburt ist auch hier eingeführt.
Der große Titel des Königs ist: König von Würtemberg, souverainer Herzog in Schwaben und von Teck, Herzog zu Hohenlohe, Landgraf von Tübingen, Fürst von Mergentheim, Ellwangen und Zwiefalten, Oberherr der Fürstenthümer Buchau, Waldburg, Baldern, Ochsenhausen und Neresheim, Graf zu Gröningen, Limpurg, Montfort, Tetnang, Hohenberg, Biberach, Schelkingen und Egloffs, Oberherr der Grafschaften Aulendorf, Scheer-Friedberg, Roth, Baindt und Isny, Herr zu Altorf, Leutkirch, Heidenheim, Justingen, Krailsheim, der Donaustädte Ulm, Rottweil, Heilbronn, Hall und Wiesensteig xc.
Der Hofstaat besteht theils aus den Erb-Kronbeamten: dem Erb-Reichsmarschalle, Erb-Reichsoberhofmeister, Erb-Reichsoberkämmerer und Erb-Reichspanner, theils aus den obersten Hofbeamten: dem Ober-Hofmarschall, dem Oberst-Kammerherrn, dem Oberst-Hofmeister, dem Oberst-Stallmeister, dem Ober-Intendanten der königl. Schlösser, dem Oberst-Jägermeister, und Oberst-Ceremonienmeister.
Außer den militärischen Garden besteht auch ein Trabantenchor von 40 Mann mit einem Lieutenant.
Die königlichen Ritterorden sind der große Orden des goldenen Adlers, der Militär- und der Civil-Verdienstorden.
II. Auswärtige Verhältnisse.
Als Mitglied der rheinischen Conföderation genießt der König dieselben Rechte und hat dieselben Verbindlichkeiten, wie die übrigen Mitglieder aus dem Collegium der Könige. Als Bundescontingent stellt er 12,000 Mann.

Staatsverwaltung.[]

I. Centralverwaltung.
Die höchsten Stellen und Collegien sind: 1. das geheime Cabinet für Militär- und Civilexpeditionen. 2. Die 6 Staatsministerien, nämlich das Departement der auswärtigen Angelegenheiten, das Departement des Innern, das Justizdepartement, dasjenige des Kriegswesens, das Finanz- und das geistliche Departement. Jedes hat die geeigneten Stellen unter sich. So steht z. B. unter dem Departement der auswärtigen Angelegenheiten die Reichs-Oberpostdirection, das Ober-Censurcollegium xc. unter dem Departement des Innern das Ober-Regierungscollegium, das Ober-Landes-Oekonomiecollegium xc. unter dem Justizdepartement das Ober-Appellationstribunal in Tübingen, und das Ober-Justizcollegium in Eßlingen und Stuttgart, unter dem Finanzdepartement die Ober-Finanzkammer, u. s. w. unter dem geistlichen das Oberconsistorium, der katholische geistliche Rath, und die Ober-Studiendirection.
II. Provinzialverwaltung.
Diese beruht auf der neuesten Eintheilung des Königreichs in 12 Landvogteien. Jede Landvogtei zerfällt in mehr oder weniger Oberämter, jedem Oberamte steht ein Oberamtmann vor.


Bekanntmachung.[]

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Stuttgarter Blätter enthalten folgende Bekanntmachung:

"Wir Friedrich, von Gottes Gnaden König von Würtemberg, souverainer Herzog in Schwaben und von Teck xc. xc. xc. Thun kund und fügen hiermit zu wissen: Vermöge des bereits öffentlich bekannten rheinischen Bundesvertrags sind Unserm Königreiche neben einigen, Uns mit Eigenthum und Souverainetät abgetretenen, Besitzungen auch mehrere Fürstenthümer, Graf- und Herrschaften mit voller Souverainetät einverleibt und garantirt worden, als: sämmtliche Besitzungen der Fürsten und Grafen von Truchseß-Waldburg, die Grafschaften Baindt, Eglof, Gutenzell, Hegbach, Ißny, Königsegg-Aulendorf, Ochsenhausen, Roth, Schussenried und Weissenau, die Herrschaften Mietingen und Sulmingen, Neu-Ravensburg, Thannheim, Warthausen und Weingarten, mit Ausnahme der Herrschaft Hagenau, die Besitzungen des Fürsten von Thurn und Taxis, mit Ausnahme derjenigen, welche an der Nordseite des Herzogthums Neuburg gelegen sind, und der Herrschaft Strasberg, so wie des Amts Ostrach; ferner die Fürstenbergischen Herrschaften Gundelfingen und Neutra, die Theile der Grafschaft Limburg, welche nicht bereits in Unserm Besitz sind, alle Besitzungen der Fürsten Hohenlohe, mit alleiniger Ausnahme der beyden Oberämter Schillingsfürst und Kirchberg; und endlich derjenige Theil des ehemahligen Maynzischen Amts Krautheim, welcher am linken Ufer der Jart gelegen ist. Bis Wir nun den Besitz gedachter Lande und Herrschaften nach herkommlichen Formen ergreifen, den Huldigungseid abnehmen, und nähere Anordnungen treffen, wollen Wir einstweilen Unsere Königl. Regierung über dieselben hiermit wirklich antreten, und von deren Besitzern, ihren bisherigen Militär- Civil- und geistlichen Behörden, so wie von Unsern übrigen neuen Unterthanen, erwarten, daß sie Uns als ihren König und Souverain erkennen, sich hiernach durchaus benehmen, alles verhindern und selbst vermeiden, was Unserm allerhöchsten Interesse nachtheilig seyn kann, und dadurch sich Unserer Königl. Gnade würdig machen, welche Wir nicht nur allen jenen Fürsten, Grafen und Herren, sondern auch deren Beamten und Unterthanen hiermit voraus zusichern, und künftig bey der bevorstehenden Organisation sowohl, als bey den Verfügungen über ihre Uns vorzutragenden gerechten und billigen Wünsche thätig bewähren werden. Ueberhaupt soll und wird es eine Unserer ersten und angenehmsten Regierungssorgen seyn, Unserm ganzen Königreiche, mithin auch den nun mit demselben vereinigten neuen Landen und ihren Bewohnern alle Mittel zu bereiten, um den höchstmöglichen Grad von Wohlstand sich erwerben zu können. Indem Wir Uns alles Weitere vorbehalten, bleiben wir Unsern lieben Getreuen und Unterthanen in Königl. Gnaden gewogen. Gegeben Stuttgart, den 23. August 1806. -- (Unterz.) Friedrich. -- Graf v. Normann-Ehrenfels. -- v. Menoth."


Quellen.[]

  1. Handbuch der Statistik der europäischen Staaten, zum Gebrauche bei Vorlesungen und zur Selbstbelehrung von D. Joseph Milbiller. Landshut, 1811. Bei Philipp Krüll, Universitäts-Buchhändler.
  2. Wiener Zeitung. Nro 72. Sonnabend, den 6. September 1806.
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