Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Das Königreich Westphalen.[]

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Staatskräfte.[]

I. Land.[]

1. Bestandtheile. Das Königreich Westphalen, eine Frucht des Friedens zu Tilsit, ist zusammengesetzt 1. aus ehemals preußischen Besitzungen, nämlich aus dem am linken Ufer der Elbe gelegenen Theile der Altmark Brandenburg, und des Herzogthums Magdeburg nebst dem Gebiete von Halle, den Fürstenthümern Halberstadt und Hildesheim nebst der Stadt Goslar, dem preußischen Antheile an den Grafschaften Hohenstein und Mansfeld, dem Fürstenthume Quedlinburg, dem Eichsfelde mit Treffurt, und mit den Städten Mühlhausen und Nordhausen, dem Fürstenthume Paderborn, einem Theile des Fürstenthums Minden, und der Grafschaft Ravensberg; 2. aus herzoglich-braunschweigischen Ländern, nämlich aus dem Fürstenthume Wolfenbüttel, und dem Antheile am Harz, und aus dem Fürstenthume Blankenburg mit dem Stiftsamte Walkenried; 3. aus ehemals hannöverischen Ländern, d. i. dem Fürstenthume Grubenhagen, und dem Bezirke von Göttingen mit dem Harze, der Grafschaft Hohenstein mit dem Amte Elbingerode, dem größten Theile des Fürstenthums Kalenberg, und einem Theile des Fürstenthums Lüneburg; 4. aus dem sächsischen Antheile an der Grafschaft Mansfeld, aus der Grafschaft Barby mit dem Amte Gommern, und dem sächsischen Antheile an Treffurt und Dorla; 5. aus den kurhessischen Ländern an der Fulda, Werra, Diemel und Schwalm, oder Niederhessen, der Herrschaft Plesse mit Neuengleichen, und einem Antheile an Treffurt, und aus Oberhessen, oder dem Lande an der Lahn, den Fürstenthümern Hersfeld und Fritzlar, den Grafschaften Ziegenhayn und Schauenburg, und der Herrschaft Schmalkalden; 6. aus den Fürstenthum Corvey, welches zuvor der Herzog von Nassau-Oranien besaß; und endlich 7. aus der ehedem preußischen Landeshoheit über die Grafschaft Wernigerode, der ehedem hessen-casselschen über die Grafschaft Rietberg, und der Landeshoheit über die Reichsbaronie Schauen.


2 Größe. Noch zur Zeit ist der Flächeninhalt des Königreichs Westphalen nicht ausgemittelt. Vorausgesetzt, daß das Königreich im J. 1810 mit Osnabrück, Bremen, Verden, Hoya, Diepholz, und theils kleinern, theils größern Theilen von Minden, Kalenberg und Lüneburg etwa 300 Quadratmeilen an Frankreich abtrat, mag der Flächeninhalt gegenwärtig etwa noch 800 Quadratmeilen betragen.


3. Gränzen. In Osten hat dieses Königreich das Fürstenthum Anhalt, das Königreich Sachsen, und die Mark Brandenburg zu Nachbarn; in Norden scheidet es die Elbe, und in Westen theils die Weser, theils die Werre und Lippe von Frankreich. Im Süden liegen die Großherzogthümer Hessen, Frankfurt und Berg.


4. Boden. Gebirge und flaches Land, fruchtbarer fetter Boden, und die öde Striche Sandlandes wechseln mit einander ab. Sehr wohlthätig belohnt der fruchtbare Boden den Fleiß des Landbauers in den vor dem nördlichen Fuße des Harzgebirges zwischen der Leine und Elbe gelegenen Ebenen, dann auf dem so genannten Sintfelde im Paderbornischen, in dem nördlichen Striche von Wolfenbüttel und Hildesheim, im Lüneburgischen längst der Aller xc. in Halberstadt und Magdeburg, besonders auf der Börde, und in der sogenannten goldenen Aue bei Nordhausen. Hingegen steinig und zum Theile naß ist der Boden an den Gebirgen, auch hier und das auf dem flachen Lande, und mit Sand bedeckt in der Altmark, in Ravensberg, und einigen andern Orten.
In Gebirgen hat das Königreich eigentlich nur ein einziges: den Harz, dessen Zweige oder Vorberge aber sich in verschiedenen Gegenden des Reichs ausdehnen. Der eigentliche Harz allein, ohne seine Vorberge, hat einen Flächenraum von mehr als 64 Quadratmeilen.
In einem so gebirgigen Lande fehlt es natürlicher Weise auch nicht an großen Wäldern. Der größte ist der Harz. In der Altmark allein nehmen die Waldungen einen Raum von 184,860 Magdeburgischen Morgen ein.


5. Sehr vortheilhaft hat die Natur die Gewässer in diesem Reiche vertheilt. Der Landseen sind hier vier: der süsse, und der salzige See in Mannsfeld, wovon aber keiner eine Quadratmeile Raums einnimmt, und der Arendsee in der Altmark, der bei einer Tiefe von 30 Klafter eine Quadratmeile im Umfange hat. Größer ist die Zahl beträchtlicher Teiche, besonders in der Altmark.
Die Flüsse nehmen zum großen Vortheile sowohl des innern Verkehrs, als des auswärtigen Handels ihren Lauf nach verschiedenen Richtungen; die schiffbare Elbe von Böhmen her in die Nordsee, die gleichfalls schiffbare Saale durch den Saalkreis in die Elbe, die der Schiffart wegen wichtige Weser, die nach der Vereinigung der schiffbaren Flüsse Werra und Fulda diesen Namen erhält, von Süden in die Nordsee, die Aller, welche bei Celle schiffbar wird, in die Weser, die Ems, die sich durch Paderbornische windet in den Dollart, die gleichfalls schiffbare Lahn durch Hessische in den Rhein. Flößbare Nebenflüsse der Aller sind die Leine und die Ocker. Außer diesen dienen mehrere kleine Flüsse zur Fischerei, zur Treibung verschiedener Mühlwerke, zum Holzflößen, und zu verschiedenem andern Gebrauche.


6. Das Klima ist, wie es in einem so nördlich gelegenen, und überdieß ziemlich gebirgigen Lande seyn kann, ziemlich rauh, und selbst in dem Theile nur um einen geringen Grad milder. Wenn in den Gebirgsgegenden die Luft sehr scharf, und die Wintertage sehr kalt sind, so ist im Gegentheile in den sandigen Strichen Landen die Hitze im Sommer sehr drückend, und auch hier zeigt sich der Winter strenger, als gewöhnlich im südlichen Teutschland. Im Ganzen ist jedoch die Witterung der Gesundheit nicht nachtheilig, wenn sie gleich im gebirgigen Theile ziemlich veränderlich, und in den sandigen Gegenden der Horizont öfters bewölkt, und mit Haiderauch umzogen ist.


7. Producte.
a. Aus dem Pflanzenreiche weiset zwar das Königreich verschiedene Producte auf, aber bei weiten nicht von so mannigfaltiger Art, und nicht in solcher Menge, wie manches andere Land. An Weizen, Korn, Gerste und Haber bringen einige Provinzen jährlich nicht so viel hervor, als der innere Bedarf fordert; andere hingegen geben gewöhnlich eine gute Aerndte. Die besten, und eigentlichen Getreideländer sind Magdeburg, Halberstadt, Wolfenbüttel, Hildesheim und Göttingen; in den drei erstern Provinzen gedeiht besonders der Weizen am besten. Dinkel hat man nur hier und da; im Sandlande viel Buchweizen; Hirse nur an wenigen Orten; aber Hülsenfrüchte fast überall in beträchtlicher Quantität. An Gartenfrüchten zieht man den Kopfkohl und die Kartoffeln überall, letztere besonders im Hessischen, und im Gebiete von Göttingen in großer Menge. Die feinern Gartenfrüchte sind in Wolfenbüttel, und in Oberhessen zu Hause. Auch fehlt es nicht an Fabrik- und officinellen Kräutern verschiedener Art in verschiedenen Gegenden, z. B. an Rübsaamen, Mohn, Leindotter, Walkerdistel, Scharte, Krapp, Waid, Fenchel und Anis, Kümmel, Cichorie. Das Hauptproduct, welches den größten Theil der Einwohner in den meisten Provinzen ernährt, ist wohl der Flachs. Tabak wird gleichfalls in mehrern Gegenden erzeugt. Der besten Hopfen ist der Oelpersche bei Braunschweig; er behauptet seinen Rang gleich nach dem Böhmischen. Eine besondere Erwähnung verdient das heilsame Isländische Moos auf dem Brocken- und Rammelsberge. Unter den Obstbäumen hat einst der Winterfrost große Verwüstungen angerichtet, die noch jetzt nicht ganz wieder ersetzt sind. Das beste Obst hat Oberhessen. Der Wein ist weder in Ansehung der Menge noch seiner Güte von Bedeutung. Desto reicher ist in diesem Reiche der Vorrath an Brenn- Bau und Nutzholz, wenn gleich einige einzelne Gegenden in den Ebenen daran Mangel haben. Die Höhen des Harzes sind größten Theils mit Fichten und Thannen besetzt, die niedrigern Berge mit Eichen und Buchen. In den sandigen Gegenden haben sich vorzüglich die Föhren angesiedelt. Doch giebt es gegenwärtig nicht mehr viel Schiffbauholz.
b. Aus dem Thierreiche hat man in Königreiche eine Race zwar nicht schöner, aber großer und starker Pferde; gemeines Rindvieh; nur hier und da am Harze friesisches und schweizerisches Hornvieh, die gewöhnlichen teutschen Schaafe, nur an einigen wenigen Orten veredelt; ganze Heerden Ziegen am Harz und in Paderborn; zwei Gattungen Schweine: Mecklenburgische und die gewöhnlichen, die größte Menge derselben in den westphälischen Ländern; Wildprät und wildes Geflügel, worunter auch Ortolanen sind, in den waldigen Gegenden, besonders am Harz; zahmes Geflügel auf den platten Lande. An Fischen enthalten die Teiche einen größern Reichthum, als die Flüsse. Doch fängt man in der Elbe Lachse und Welse, erstere auch in der Saale und Weser; in den frischen, schnell hinrauschenden Waldbächen halt sich Forellen und Schmerlen auf. Die meisten Bienen findet man in den westphälischen Ländern, in Hersfeld, und hier und da in Wolfsbüttel, Magdeburg und in der Altmark.
c. Wo hier und da die Oberfläche des Bodens nicht Kraft genug hat, hinlängliche Früchte zu bringen, da ersetzt es das Innere desselben durch mannigfaltige, und zum Theile sehr schätzbare Producte aus dem Mineralreiche. Fast nirgends fehlt es an den unentbehrlichen Erd- und Steinarten. Pfeifen- und Fayencethon kömmt in Mansfeld und Magdeburg xc. Porzellanerde im Hildesheimischen und an andern Orten vor. Der Harz enthält in seinen Eingeweiden Porphyre, Jaspisse, Achate und Chalcedone; Hohenstein, Mannsfeld und Hessen xc. weisen schöne Marmorarten und Alabaster auf, und noch weit mehrere Provinzen die noch nützlichern gemeinen Kalk- Gips- Sandsteine und Schiefer.
Auch an verschiedenen Metallen hat das Königreich einen beträchtlichen Reichthum. An Gold giebt freilich der Rammelsberg jährlich nur eine Ausbeute von ungefähr 10 Mark, und was von Gold aus dem Sande der Eber gewaschen wird, ist gleichfalls nicht von besonderer Bedeutung. Aber Silber, Kupfer und Blei enthalten nicht nur die Eingeweide des Rammelsberges, und des Harzes überhaupt, sondern auch die Berge in Mannsfeldischen, und an mehr andern Orten. Blei findet sich ins besondere auch in Paderborn, und Eisen kömmt fast in allen Provinzen häufig vor. Der Rammelsberg liefert auch Zink und Arsenik; Kobalt erhält man aus Werningerode, und Braunstein aus dem Hohensteinischen. Der nützlichen Steinkohlen giebt es im Magdeburgischen, im Fürstenthum Hildesheim, im Schauenburgischen und Ravensbergischen eine Menge. Von vorzüglicher Güte sind die Steinkohlen bei Wettin und Löbegün im Saalkreise. In Wolfenbüttel sticht man auch Torf. Schwefel kömmt im Rammelsberge und an andern Orten vor.
Beinahe unerschöpflich ist der Reichthum am Kochsalz im Königreiche Westphalen. Nicht weniger als 21 Salinen befinden sich im Magdeburgischen, in den Fürstenthümern Hildesheim und Wolfenbüttel, in Hessen und in den westphälischen Ländern ohne die Salzquellen im Lüneburgischen. Zu Halle im Saalkreise allein ist die Sohle so reichhaltig, daß sie ohne alle Hülfe der Gradirhäuser sogleich versotten werden kann, und die Salzquellen fließen so ergiebig, daß die Hälfte von Teutschland mit Hallensischem Salze versehen werden könnte.
Außer den Salzquellen finden sich in verschiedenen Gegenden auch mineralische Quellen verschiedener Art. Die Schwefelquelle zu Nenndorf in Hessen, bei Hasede in Hildesheim, der Sauerbrunnen bei Driburg in Paderborn, vorzüglich schätzbar wegen seines Eisengehalts, und seiner auflösenden Salze, Mineralwässer zu Helmstedt, Morsleben, Quedlinburg, und noch mehr andere, die aber theils nur von Inländern, theils auch gar nicht benützt werden.

II. Bewohner.[]

1. Nach ihrer Anzahl und ihren Bewohnungen. In der Bestimmung der Volkszahl kommen die Statistiker so ziemlich mit dem Resultate der neuesten Zählung vom Jahre 1807 überein. Nach derselben war das Königreich damals von 1'946,343 Menschen bewohnt. Mit der hannöverischen Landen, welche in der Folge, jedoch ohne das Herzogthum Lauenburg, hinzu kamen, mag die Bevölkerung in runder Zahl auf etwa 2'740,000 Seelen gestiegen seyn. Da aber das Königreich gegen das Ende des Jahres 1810 von dieser Volkszahl ungefähr 530,000 an Frankreich abgab, so mag sich die gesammte Volkszahl gegenwärtig auf 2'210,000 Einwohner belaufen.
Nimmt man diese annähernde Angabe als richtig an, so leben auf jeder Quadratmeile im Durchschnitte 2762 q Menschen; eine in Wahrheit ansehnliche Bevölkerung eines ziemlich gebirgigen Landes!
Wohl gegen ein Drittheil der Einwohner lebt in den Städte und Flecken, und die übrigen auf dem Lande. Unter den Städten haben die größten: Braunschweig und Magdeburg nicht viel über 30,000, diejenigen, welcher nach ihnen zu den volkreichsten gehören: Halberstadt, Hannover, Halle xc. 10 - 18,000, und selbst die Hauptstadt Cassel nicht viel über 18,000 Einwohner. In den kleinern Städten wohnen meist nur 2 - 9000, und in einigen wohl gar nur 2 - 500 Einwohner.


2. Nach ihrer Abkunft und ihren Sitten. Eine Nationalverschiedenheit findet hier beinahe gar nicht Statt. Die geringe Zahl der Wenden, besonders der so genannten Halloren in Halle, welche in den Salinen daselbst arbeiten, und die Juden, welche zerstreut in verschiedenen Provinzen wohnen, sind in Vergleichung der Menge der teutschen Einwohner kaum bemerkbar. Auch die in Magdeburg, Braunschweig und Hessen angesiedelten französischen Colonisten würden es kaum seyn, wenn nicht ihre Industrie ihr Daseyn laut verkündigte. Die Hauptmasse der Nation besteht aus Niederteutschen, die sich sowohl durch ihre Sprache (das Platteutsche), als auch, in so ferne von dem Landvolke, als dem Kern der Nation, die Rede ist, durch ihren biedern, geraden, hier und da beinahe etwas derben Charakter, und durch ihre Energie von dem weichern Südteutschen unterscheiden. Die Sitten des Harzbewohners sind schlicht und einfach; der Hesse hatte sich von jeher den Ruhm einer großen Tapferkeit und Anhänglichkeit an seine Regenten erworben; an dem Westphäler bemerkte man immer eine rühmliche Standhaftigkeit, und männliche Kraft; an allen diesen, so wie an den Bewohnern der übrigen Provinzen viel Arbeitsamkeit und Genügsamkeit. Aber freilich entdeckt man auch hier unter den Ein- und Anwohnern großer Städte einen Grad von Verfeinerung, dessen Nichtdaseyn in gewisser Betrachtung vielleicht ein Glück für die Nation seyn würde.


3. Nach ihrer Erziehung und Bildung zu den Wissenschaften und Künsten. Eine vernünftige Erziehung der Jugend sowohl zu Hause, als in den niedern Schulen, und die Wissenschaften und Gelehrsamkeit haben in den meisten Provinzen dieses Königreichs schon lange festen Fuß gefaßt; doch letztere im brandenburgischen Antheile, in Magdeburg und Halberstadt, im Braunschweigischen und in Hessen mehr, als in den meisten westphälischen Ländern. Vortreffliche Mittel zur Beförderung derselben sind besonders die 3 daselbst bestehenden Universitäten zu Göttingen, Halle, und Marburg, worunter sich besonders die erste durch ihre Bibliothek, ihre Cabinete und Sammlungen auszeichnet. Gymnasien oder Pädagogien hat fast jede größere Stadt. Nicht wenig tragen auch zur Beförderung der Gelehrsamkeit die im Königreiche befindlichen gelehrten Gesellschaften bei, nämlich die königliche Societät der Wissenschaften in Göttingen, das historische Institut ebendaselbst und die Gesellschaft der Naturforscher in Halle xc. Endlich bieten auch noch das Musäum zu Kassel, und mehr andere Sammlungen vortreffliche Hülfsmittel dar. Halle ist der Geburtsort der allgemeinen Litteraturzeitung, durch welche alle neuen litterarischen Producte und Ereignisse zur Kenntniß des Publicums gebracht werden. Man zählet im Königreiche sehr viele Buchhandlungen, worunter sich besonders die zu Göttingen, Braunschweig und Halle auszeichnen.
Die schönen Künste finden hier Mittel zu ihrer Aufnahme in der Akademie der Maler- Bildhauer- und Baukunst in Kassel, und in den Gemäldegallerien zu Salzdahlum nnd Kassel.


4. Nach ihrer Religion. Der Religion nach theilen sich die Einwohner des Königreichs Westphalen in Evangelisch-Lutherische, Evangelisch-Reformirte, und Katholische, ohne daß irgend eine dieser Religionspartheien in Ansehung der Ausübung ihrer Religion, oder irgend eines andern Rechts einen Vorzug vor der andern hat. Außer diesen giebt es hier und da im Kleinen auch einige andere christliche Religionspartheien, besonders Herrnhuther, und Juden.


5) In Ansehung der Industrie behaupten die Bewohner fast aller Provinzen dieses Königreichs einen rühmlichen Vorzug vor vielen ihrer südlichen Nachbarn.


a) Der Ackerbau ist in mehrern Provinzen sehr blühend, besonders im Magdeburgischen, in Halberstadt, Wolfenbüttel, und in der Gegend von Göttingen. In Halberstadt belief sich die Aussaat an allen 4 Getreidearten um das Jahr 1800 auf 13,868 Berliner Wispel, und vom Rocken erhielt man 5 ⅔, von Weizen, Gerste und Haber 7 Körner zurück*) Wenn im Antheile von Magdeburg nur halb so viel, als ehemals im ganzen Berliner Wispel, die selbst in schlechtern Jahren einen Ertrag von ungefähr 119,550 Wispel geben. Wolfenbüttel kann jährlich über 10,000 Wispel ausführen, und selbst die Altmark, wo schlechter Boden einen großen Raum einnimmt, soll im Jahre 1799 für 431,700 Reichsthaler Weizen zum Theile ins Ausland verkauft haben**). In Hildesheim und Paderborn wird der Ackerbau gleichfalls im Großen getrieben. Hessen hingegen, Wernigerode, und einige westphälische Länder heben keinen hinlänglichen Ackerbau. Fast überall ist die Dreifelderwirthschaft eingeführt; im Hildesheimischen hat man vier Felder. Doch läßt man an vielen Orten auch das Brachfeld nicht ungenützt.
*) Nach preußischen Kammertabellen in Krugs Betrachtungen über den Nationalreichthum des Königreichs Preußen. Th. I. S. 48 f.
**) Statistische Uebersicht des Königreichs Westphalen von Augustin. Heft I. S. 20.
Hülsenfrüchte werden um Hildesheim, Nordhausen, Magdeburg, Halle xc. am stärksten gebaut. Aber auch in Halberstadt betrug die Aussaat an Hülsenfrüchten um das oben gedachte Jahr 1417 Wispel 23 Scheffel, wovon der Ertrag im Durchschnitte auf 6 Körner berechnet war. Der Kartoffelbau, der Bau der Rüben und des Kopfkohls ist überall verbreitet.
Eine Hauptquelle des Erwerbs ist fast in allen Provinzen der Flachsbau. Am stärksten ist er in Wolfenbüttel, in Hildesheim, im Eichsfelde, in Hessen, Paderborn und Ravensberg im Betriebe. Beide letztere Orte allein bauen jährlich über 6900 Scheffel Flachs an. Wolfenbüttel gewinnt jährlich mehr als 90,000, Hildesheim gegen 40,000 Centner *). In einigen Gegenden lebt der Landmann beinahe von Flachsbau allein. An Hanf wird weniger, und gemeiniglich nur so viel, als man zum eigenen Verbrauche nöthig hat, erzeugt. Sehr viel Hopfen erzieht man im Braunschweigischen, in Halberstadt und in Hessen; Cichorien im Braunschweigischen und im Magdeburgischen. In letzterer Gegend allein erhielt man in guten Jahren ehedem über 240,00 Centner, im Durchschnitte zu einem Werth von 240,000 Thalern **). Coriander, Kümmel- und Canariensaamen werden bei Halle, Mülhausen und Westerhausen, Rübsaamen, Mohn und Leindotter an mehrern Orten in Menge erzeugt. Ein besonderer Gegenstand der Industrie um Halle ist der Anbau der Walkerdisteln, und bei Mühlhausen und Göttingen der Waidbau. Der Krapp- und Tabaksbau, sind von keiner Bedeutung, und die Obstbaumzucht befriedigt das innere Bedürfniß nicht.
Die Waldungen, besonders am Harz, geben dem Landmanne Gelegenheit, sich seinen Unterhalt durch Holzverkauf, Holzarbeiten, Kohlenbrennen, Pech- und Potaschesieden ganz oder zum Theile zu erwerben.


b. Zum Besten der Viehzucht baut man fast überall Esparzette, Luzerner und andern Klee. Dessen ungeachtet ist sie fast nirgends von großer Bedeutung, und wird nur in so weit betrieben, als es der Ackerbau unumgänglich fordert. Doch hat sie in den Gebirgsgegenden den Vorzug von jenem, und macht den vornehmsten Nahrungszweig der Einwohner aus. Man hat daselbst Schweizer-Wirthschaft und bereitet gute Käse. An Pferden muß jährlich eine beträchtliche Zahl zugekauft werden. Der Landmann zieht meist nur Pferde für den Ackerbau, und für schweres Fuhrwerk. Doch bestehen auch einige königliche Gestütte. Die Schaafzucht ist im ganzen Königreiche beträchtlicher, als in manchem andern Lande. In mehreren Provinzen sind starke Schäfereien angelegt, und die Zahl der Schaafe mag im Ganzen wohl mehr als 1½ Millionen betragen, woran Magdeburg, Halberstadt und Wolfenbüttel allein mit mehr als 920,000 und Hildesheim mit mehr als 137,00 Stücken Antheil nehmen. Einige Heerden sind durch jütische, andere durch spanische Schaafe veredelt. In Halberstadt allein kann man einen jährlichen Wollgewinn von beinahe 4200 Centner, und in Paderborn von 1500 Centner annehmen. -- Ungemein beträchtlich ist die Schweinezucht, besonders in Hessen, und in den westphälischen Ländern. Die Hessische Würste, und die westphälischen Schinken werden aller Orten in und ausser Teutschland gesucht. Ravensberg allein hatte im Jahr 1798 über 20,000 Schweine, wovon manches, gemästet, 300 Pfund wog; Paderborn im Jahr 1802 mehr als 27,000. Aber auch in andern Provinzen ist die Schweinezucht nach Verhältniß ihrer Größe sehr beträchtlich. Die Bienenzucht ist im Ganzen von keiner großen Wichtigkeit, außer im Lüneburgischen. In Magdeburg, Wolfenbüttel, Ravensberg und Minden zählt man ungefähr 41,000 Bienenkörbe.


c. Der Bergbau wird vorzüglich im Harz mit großem Vortheile betrieben. Man erhält aus allen Bergwerken jährlich eine Ausbeute von 10 Mark Goldes, von mehr als 40,00 Mark Silbers, 23,000 Centnern Blei, 23,800 Centnern Kupfer, 140 Centnern Zink, 1400 Centnern Schwefel, und beinahe 200,000 Centnern Eisen nebst einer großen Quantität Glätte, Vitriol und Alaun. Die Ausbeute sämtlicher Salinen wird wenigstens auf 1'140,000 Centner geschätzt, und der Bau auf Steinkohlen wirft ungefähr 648,000 Scheffel ab. Der Werth aller durch den Bergbau gewonnenen Producte belief sich im J. 1808 auf 19'834,680 Francs, und der reine Gewinn auf 3'420,187 *).


d. Manufacturen und Fabriken. Die mannigfaltigen Producte, welche der fleißige Landwirth und Bergmann liefern, brachten hier beträchtliche Fabrikanstalten hervor. Am meisten Beschäftigung verschaffen der Flachs und die Wolle. Es ist beinahe unglaublich, welche große Summen durch Garnspinnerei, Leineweberei und Leinwandbleichen jährlich gewonnen werden. Der jährliche Ertrag der Garnspinnerei für das Fürstenthum Wolfenbüttel allein wird auf 5 Millionen Gulden geschätzt. Die Zahl der Stücke Leinwand, welche im Paderbornischen in und nach dem J. 1802 fabricirt wurden, belief sich auf 50,000, jedes zu 30 Ellen. In Ravensberg wird das Garn so fein gesponnen, daß es zu den feinsten Spitzen verarbeitet werden kann.
Nach dem Flachs verschafft die Wolle die meiste Nahrung. Wollenspinnereien und Wollenmanufacturen sind zwar in den westphälischen Provinzen, auch in einigen andern z. B, in Wernigerode, Hohenstein, von keiner großen Bedeutung; desto mehr aber sind sie es in Magdeburg, Halberstadt, Braunschweig und Göttingen, wo wollene Zeuge verschiedener Art, Tücher, Flanelle, Friese und Strümpfe in ungeheuerer Menge verfertigt werden. Im Magdeburgischen machet die Wollenmanufactur einen Gegenstand von einer halben Million Gulden aus. Halle allein hat 70 Tuch- Fries- und Flanellfabricanten, und 199 Strumpfwirker und Strumpfstricker. Im Bezirke von Halberstadt wurde im J. 1802 von 2674 Menschen auf 471 Stühlen gearbeitet. Aber durch Krieg, durch Handelserschwerungen, und andere ungünstige Umstände sind die Wollenmanufacturen seitdem fast überall in Verfall gerathen. Auch die Baumwollenmanufacturen, welche ohne hin nie von großer Wichtigkeit waren, sind durch die unglücklichen Zeitereignisse noch mehr gesunken.
Die Hutmanufacturen erhielten sich bisher, besonders in Kassel, Magdeburg und Braunschweig so ziemlich in ihrer Lebhaftigkeit. Helmstädt führte noch vor kurzer Zeit über 6000 Hüte aus. Die vornehmsten Manufacturen von Seidenzeugen, seidenen Strümpfen und Bändern sind in Magdeburg, Wolfenbüttel und Kassel. Im Magdeburgischen allein befinden sich 363 Stühle, und 780 Arbeiter, und der Fabricationswerth beträgt über 1'200,000 Francs. In Ansehung der Lederbereitung zeichnen sich Hessen, Magdeburg und die braunschweigischen Lande aus. Das Sohlleder von Eschwege ist sehr geschätzt. Zu Holzminden wird Saffian und Corduan bereitet.
Sehr merkwürdig sind die Stärke- Puderfabriken zu Halle, wo 74 Fabricanten im J. 1802 für 788,800 Francs lieferten. Die zu Göttingen produciren jährlich 19,200 Pfund. Eben so thätig und einträglich sind die Tabaksfabriken, besonders in Magdeburg. In Braunschweig allein sind 30, deren Fabrication den Werth von 1 Million Francs übersteigt. Eben dieses gilt von den Producten der 30 Cichorienfabriken im Magdeburgischen. Außer diesen giebt es hin und wieder im Königreiche noch verschiedene andere Fabriken: Vitriolsiedereien, Fabriken für Stahl- und Eisenwaaren, Drathziehereien, Stecknadelfabriken, Porzellan- und Pfeifenfabriken, Schmelztiegelfabriken zu Almerode in Hessen mit einem Absatze von 90,000 Gulden, Farben- und Salmiakfabriken, u. a. m.


e) Handel. Fast alle bisher angeführten Producte der Natur und Kunst sind der Gegenstand eines ansehnlichen Ausfuhrhandels theils zu Land, theils auf der Weser und Elbe. Die wichtigsten Artikel der Ausfuhre, welche dem Handel des Königreichs im Ganzen die Bilanz für sich verschaffen, sind das Gern und die Leinwand. Einzelne Provinzen machen jedoch auch mit andern Producten große Geschäfte: die Altmark und Hildesheim mit Getreide, Magdeburg mit Getreide, Wollen- und andern Manufacturwaaren, Wernigrode, und mehrere Gegenden am Harz mit Guß- und Stabeisen, mit Drath, geschmiedetem Kupfer, Bau- und Brennholz, Kohlen xc. Fürstentum Quedlinburg mit Branntwein, das Eichsfeld mit Wollenwaaren, Hessen mit Leder, und mit seinen vortrefflichen Schmelztiegeln, Braunschweig und Magdeburg mit Cichorie, Halle mit Puder und Stärke xc.
Dagegen müssen auch viel Producte und Waaren vom Ausland eingeführt werden: Farbematerialien, Zucker, Kaffee, Gewürze, Weine und Liqueurs, Südfrüchte, Seefische, Baumöl, Medicinalwaaren, Galanteriewaaren, Rigaer Leinsaamen, Seide, Baumwolle xc. Viel fremde Waaren gehen auch nur durch das Königreich, und werden wieder weiter versendet. Daher ist der Speditions- und Transitohandel daselbst nicht weniger lebhaft. Braunschweig] und Magdeburg sind die wichtigsten Handelsstädte. Erstere ist besonders der Platz, wo auf ihren Messen beinahe alle Gegenstände des Activ- und Passiv- des Propre- und des Transito-Handels zusammen fließen. Der Speditionshandel von Magdeburg ist vorzüglich durch seine Lage an der Elbe begünstigt.
Die Wohlthat guter Strassen führt der Handel nur an wenigen Orten; vielmehr ist derselbe durch den äußerst schlechten Zustand sowohl einiger Heerstrassen, als auch besonders der Verbindungswege nicht wenig erschwert. Im ganzen Königreiche befindet sich nur die einzige Provinzialbank zu Magdeburg. Eine wichtige Erleichterung verspricht indessen dem Handel das Gesetz, welches im ganzen Königreiche einerlei Münze, Maaß und Gewicht verordnete.


6. Nach ihrem Wohlstande und ihren Beiträgen. Der Regel nach ist die Wohlhabenheit in den getreidereichen Gegenden, aber dort, wo der Flachsbau stark betrieben wird, auf dem flachen Lande größer, als in den Städten. Reiche Dörfer sind daselbst keine Seltenheit. Im Wolfenbüttelischen hat der Bauer seinen Wein im Keller, und speiset am Sonntage sein Huhn. Er wohnt in Gebäuden von Stein, und trägt einen Rock von feinerm Tuche. Selbst Landleute, die kein, oder nur ein unbedeutendes Bauerngut besitzen, sondern dem Bauern für Lohn das Feld bestellen helfen, nährt ihr Fleiß im Garnspinnen, dem sie sich nebenher widmen, sehr gut. Nur in einigen westphälischen Dörfern verrathen schlechte Wohnungen, und Geräthschaften den Mangel an Wohlstand. Auch in den meisten kleinern Städten fast aller Provinzen, wo die Einwohner ihre Zeit zwischen dem Landbau und ihrem bürgerlichen Gewerbe theilen müssen, nähren sie sich kümmerlich. Aber in den größern Städten, wo der Handwerker guten Absatz seiner Producte findet, lebt er in größerm Wohlstande; besonders in Braunschweig, wo der Wohlstand von den reichen Handelshäusern sich auf alle Classen der producirenden Einwohner verbreitete. In Magdeburg, wo das ehemalige Maut- und Finanzsystem den Handel nie ins Große emporkommen ließ, konnte derselbe diese große Wirkung nie im Allgemeinen hervorbringen. Ueberall erzeugten in unsern Tagen Kriege, politische Veränderungen, und das momentane Stocken des Handels eine Alteration des bisherigen Zustandes, deren Resultat die Zeit erst herbeiführen wird.
In Ansehung eines so sehr zusammengesetzten Staaten, wie das Königreich Westphalen, ist es unmöglich, die Größe der Staatslasten, welche die Einwohner ehedem zu tragen hatten, mit der Größe derjenigen, welche sie jetzt tragen zu vergleichen. Nur so viel ist bekannt, daß sie im J. 1809 an Grund- Patent- Personensteuer und directen Abgaben 26'400,000 Francs zur Unterhaltung des Staats an denselben zu errichten hatten. Den Abgang von 10'375,000 Francs ersetzte der Ertrag der Domänen und Regalien. Die gesammte Staatsschuld, die Departemental- und Communalschulden mit eingeschlossen, belief sich im J. 1808 auf 112'667,750 Francs, als der Staatsschulden, jetzt, nach der Abtretung beträchtlicher Striche Landes an Frankreich, wegfalle, läßt sich nicht bestimmen.


7. Nach ihren Vertheidigungsmitteln. Als Bundescontingent muß das Reich 25,000 Mann, nämlich 20,000 M. Infanterie, 3500 M. Cavallerie, und 1500 Mann Artillerie unterhalten. Davon versprach Frankreich während der ersten Jahre die Hälfte selbst zu stellen; doch hat das Reich sie zu besolden, und zu kleiden. Welche Truppenzahl das Reich gegenwärtig bei vermindertem Umfange zu unterhalten habe, ist nicht bekannt.
Die eigentlich westphälischen Truppen werden, wie die französischen, durch militärische Conscription aufgebracht. Der Pflicht des Kriegsdienstes sind alle Unterthanen vom vollendeten 20. bis zum zurückgelegten 25. Jahre unterworfen, und die Dienstzeit ist auf 5 Jahre festgesetzt. Angehende Krieger werden in einer Militärschule für den Dienst gebildet. Tapferkeit und Talent bahnen einem jeden den Weg zu militärischen Ehrenposten. Ausgedienten Kriegern werden Pensionen zu Theil.
Geschütze, Waffen und Munition finden sich in Menge in den Zeughäusern zu Cassel, Kalenberg und Magdeburg. Zur Vertheidigung und andern militärischen Zwecken dienen die Festungen Ziegenhayn in Hessen, Hameln im Lüneburgischen an der Weser, und Magdeburg an der Elbe. Letztere ist die wichtigste.


Staatsverfassung.[]

I. Innere Verhältnisse.[]

Die ganze Staatsverfassung des Königreichs Westphalen beruht auf einem einzigen Grundgesetze, nämlich auf der Constitution vom 15. Nov. 1807.
1. Staatsform und Thronfolge. Vermöge derselben ist das Königreich Westphalen ein Erbreich, erblich in directer und rechtmäßiger männlicher Nachkommenschaft des Prinzen Hieronymus Napoleon, nach dem Rechte der Erstgeburt, und mit beständiger Ausschließung der Weiber, und ihrer Nachkommenschaft. In Ermangelung männlicher Nachkommen der directen Linie des gegenwärtigen Monarchen fällt der Thron an den französischen Kaiser, und dessen Erben oder Nachkommen, und in deren Ermangelung an seine Brüder.
Im Falle der Minderjährigkeit des Kronprinzen bestimmt der Kaiser der Franzosen den Regenten aus den Prinzen des Königlichen Hauses. Majorenn wird der Kronprinz mit dem achtzehnten Jahre.
2. Der Monarch. Seine Person ist heilig und unverletzlich; und alle aus der Majestät fließende Vorrechte kommen ihm zu. Die gesetzgebende Gewalt und das Besteuerungsrecht theilt er zwar mit den Reichsständen; aber die vollziehende Gewalt steht ihm allein zu. Er hat das Begnadigungsrecht, und von ihm gehen alle Militär- und Civilwürden aus; er ernennt die Minister, und die Mitglieder des Staatsraths, in seinem Namen verwalten die Minister die Justiz. Die zu seinem, und seiner Familie Unterhalt unter dem Titel des Kronschatzes bestimmte Summe beträgt 5 Millionen Francs.
Sein Titel ist: Von Gottes Gnaden, und durch die Constitution König von Westphalen, kaiserlicher Prinz von Frankreich.
Das Wappen des Königreichs hat einen Haupt- und einen Herzschild. In dem letztern befindet sich das Napoleonische Familienwappen, der goldene gekrönte Adler von Frankreich, den Donnerkeil in den Klauen, im blauen Felde. Der Hauptschild theilt sich in 4 Felder. Im ersten sieht man ein aufsteigendes silbernes Pferd mit schwarzem Zaume, und aufgehobenen Schweif in rothem Felde. Das zweite Feld ist vierfach getheilt, und hat einen Mittelschild, worauf in Blau ein silberner Löwe steht. Im ersten rothen Quadrat sind 2 schreitende Leoparden von Gold, im zweiten und dritten von blauer Farbe überall 2 silberne sechseckige Sterne über einer schwarzen Ausfüllung; im vierten von rother Farbe ein aufrecht stehender Löwe. Das dritte, roth und weiß geständerte Feld hat in seinem goldenen Mittelschilde einen silbernen Löwen. Das vierte Feld theilt sich wieder in 4 Quadrate. Im ersten rothen Quadrate schreiten 2 goldene Löwen übereinander; im zweiten goldenen Felde befindet sich ein rother Löwe, im dritten goldenen Felde, welches mit rothen Herzen bestreut ist, ist ein blauer Löwe, und das vierte rothe Feld hat einen goldenen Löwen. Um den Hauptschild, hinter welchen die kreutzweise aufgestellten Reichsinsignien, der Stab mit der Hand der Gerechtigkeit, und das Reichsscepter, hervorragen, hängt die große Kette der französischen Ehrenlegion, und über das Ganze läßt sich ein mit der Königskrone bedeckter Purpurmantel herab.
Der Hofstaat ist, wie die Verfassung überhaupt, eine Copie des französischen. Der König hat seinen Obermarschall, Oberceremonienmeister, Großalmosenier, Oberststallmeister, u. s. w. Die königliche Garde besteht aus einer Compagnie Garde du Corps, aus einem Bataillon Grenadiers, einem Bataillon Jäger, und einem Regiment Chevauxlegers, zusammen 2500.
3. Die Staatsbürger. Es besteht im Königreiche noch eine Verschiedenheit der Stände. Es giebt daselbst einen Adel, Bürger und Bauern. Allein durch die Constitution sind alle Unterthanen vor dem Gesetze gleich; alle Einwohner des Königreichs genießen dieselben Rechte, daher sind sowohl alle Privilegien, als alle Leibeigenschaft aufgehoben, und die verschiedenen Religionspartheien genießen dieselbe Freiheit in der Ausübung des Gottesdienstes. Alle Staatsbürger sind einem und demselben Steuerfuß unterworfen; alle haben gleiche Rechte zu Aemtern und Würden.
Die Nation wird durch die Reichstände repräsentirt, die an die Stelle der aufgehobenen Landstände treten, und aus allen Ständen zusammengesetzt sind. Siebenzig nämlich werden aus der Classe der Grundeigenthümer, fünfzehn aus den Kaufleute und Fabricanten, und fünfzehn aus den gelehrten, und andern um den Staat verdienten Bürgern gewählt. Ihren Präsidenten ernennt der König; sie versammeln sich nur auf seine Zusammenberufung, und gehen auf seinen Befehl auseinander. Sie berathschlagen über die Gesetzesentwürfe, über die Auflagen, und über die Veränderungen, die im Civilgesetzbuche, und in dem Münzwesen vorgenommen werden sollten.


II. Auswärtige Verhältnisse.[]

In Allem, was den König und dessen Familie betrifft, ist er dem französisch-kaiserlichen Familienstatute vom 30. März 1806 unterworfen. Vermöge desselben muß er wie jedes andere Mitglied der Familie, den Kaiser der Franzosen als das Familienoberhaupt erkennen, welchem in dieser Hinsicht immer die Oberaufsicht, Polizei und Disciplin über ihn zusteht. Er darf ohne ausdrückliche Einwilligung des Kaisers weder ein Kind adoptiren, noch eine Vormundschaft übernehmen, noch natürliche Kinder anerkennen. Sobald einer seiner Söhne das siebente Jahr erreicht hat, muß er denselben in die Nähe der kaiserlichen Residenz zur Erziehung senden.
Das Königreich Westphalen macht einen Theil des rheinischen Bundes aus. Auf Bundesversammlungen sitzt der König im Collegium der Könige. In Bundeskriegen stellet er als Contingent, 25,000 Mann.


Staatsverwaltung.[]

Diese hat ganz die Form der französischen Staatsverwaltung.
I. Die Centralverwaltung geschieht 1) durch 5 Minister, nämlich einen Minister des Justizwesens, einen Minister des Innern, einen für das Kriegswesen, einen für die Finanzen, den Handel, und den öffentlichen Schatz, und einen Minister Staatssekretär, welchem zugleich die auswärtigen Angelegenheiten übertragen sind. 2) Durch den Staatsrath, der sich in 8 Sectionen nach den Geschäftszweigen der Ministerien theilt. er vertritt auch die Stelle des Cassationsgerichtshofes. 3) Durch die vom Könige zusammenberufenen Versammlungen der Reichsstände, die sich über die vom Staatsrath verfaßten Entwürfe der Gesetze, Auflagen, und Aenderungen im Civilgesetzbuche, und im Münzwesen berathschlagen.
II. Zum Besten der Provinzialverwaltung war das Königreich bisher, ehe ein beträchtlicher Theil an Frankreich abgetreten worden, in 10 Departements, jedes Departement in 2 - 4 Bezirke, jeder Bezirk in mehrere Kantone, und jeder Kanton in mehrere Gemeinden getheilt. Jedes Departement hat einen Präfecten, dem die Vollziehung der Gesetze, die Aufsicht über die Gegenstände der Polizei, über die militärische Conscription, über die Verfertigung der Steuerregister, und dergleichen mehr obliegt, mit einem Präfecturrath, und einem General-Departementsrathe. Außer diesen hat jedes Departement noch einen Generalsecretär, als Archivvorsteher, und einen Director des Verwaltungsbüreau. Die Finanzgeschäfte besorgt in jedem Departement eine Steuerdirection, und eine zur Verwaltung der Domänen und Forste aufgestellte Behörde. Auch giebt es dort Accise- und Zolldeputationen, Bergwerksdirectionen, und Forstconservationen.
Jeder Bezirk eines Departements hat einen Unterpräfecten, und einen Districtsrath, welche in ihren Bezirken eben das sind, was der Präfect, und der Präfectur- und Departementsrath in jedem Departement ist.
In den Kantonen hat jede Gemeinde, die nicht über 2500 Einwohner ausmacht, einen Maire mit einem Adjuncten, jede Stadt einen Maire mit 1 - 4 Adjuncten, nach Verhältniß der Bevölkerung, und die Städte, deren Volkszahl über 5000 steigt, 1 - 3 Polizeicommissäre. Der Maire verwaltet die Einkünfte, und Ausgaben der Gemeinde, wie auch die milden Stiftungen, und hat die Aufsicht über die Ortspolizei, und über die der Gemeinde obliegenden öffentlichen Arbeiten.
Zur Handhabung der Justiz befindet sich in jedem Kanton ein Friedensgericht, welches in kleinern, und in einigen andern bestimmten Händeln entscheidet; in jedem Bezirke besteht ein Civiltribunal, welches in allen Händeln erkennet, die nicht schon von den Friedensgerichten an sie appellirt worden. Jedes Departement hat ein Criminalgericht, welches in allen peinlichen Sachen ein Urtheil fället. Als letzte Instanz endlich besteht nur ein einziges Appellationsgericht im ganzen Reiche. Besondere Handelsgerichte bestehen noch an den Orten, wo sie zuvor waren. Das Gesetzbuch des Kaisers Napoleon mit einigen Abänderungen, und die französische Gerichtsform sind die Richtschnur, nach der man sich auch im Königreiche Westphalen richtet.
Zur leichtern Vollziehung der von dem Kriegsministerium ausgehenden Geschäfte sind im ganzen Reiche 8 Militärdivisionen angeordnet. Jede Militärdivision hat wieder ihre Commandantschaften.
Die kirchliche Angelegenheiten der verschiedenen Religionsparteien werden im Königreiche von denselben Stellen besorgt, denen sie auch in andern Staaten übertragen sind. Zu diesem Zwecke bestehen mehrere evangelisch-lutherische Consistorien, unter denen mehrere Generalsuperintendenten, Specialsuperintendenturen, Inspectionen, Pfarreien und milde Stiftungen stehen, ferner 3 reformirte Consistorien, und eine reformirte Inspection zu Magdeburg; und endlich katholische Consistorien. Aber aller Entscheidungen von Prozeßsachen, welche kirchliche Personen betreffen, müssen sich diese geistlichen Stellen gänzlich enthalten; sie fällt den ordentlichen Tribunalen heim.


Litteratur.[]


Das Handbuch über das Königreich Westphalen, Halle 1808 nebst Charte, und die unvollendete statistische Uebersicht des Königreichs Westphalen, großen Theils aus ungedruckten Quellen bearbeitet von Chr. Friedr. Bernh. Augustin. Erster Band. Halle 1808 geben gute Notizen. Das beste und neueste Werk ist der geographisch-statistische Abriß des Königreichs Westphalen, von G. Hassel. Weimar 1809. Doch gehört auch schon ein Theil von dem Inhalte dieser Schrift in die Classe der Antiquitäten.

Eine Charte von diesem Königreiche nach seinen neuesten Gränzen hat man noch nicht; ältere sind diejenigen von Seidel zu Nürnberg, und von Streit zu Weimar.


Dekrete.[]

[2]
Königl. Dekret vom 24. Dez. 1807, wodurch die Eintheilung des Königreichs in acht Departemente angeordnet wird.

"Wir Hieronymus Napoleon, von Gottes Gnaden und durch die Konstituzionen König von Westphalen, Französ. Prinz xc. xc. haben dekretirt und dekretiren:

1. Art. Das Königreich Westphalen wird in acht Departemente eingetheilt.

1. Das Departement der Elbe. Es wird gebildet aus dem größten Theile des Herzogthums Magdeburg, aus der Grafschaft Barby, aus den von Sachsen abgetretenen Gommernschen Aemtern, aus der Alt-Mark, aus dem Amte Calvörde im Braunschweigischen, aus dem Amte Weserlingen. Die Anzahl der Einwohner dieses Departements beläuft sich auf 253,210 Seelen. Die Stadt Magdeburg ist der Hauptort des Departements. Es wird in vier Distrikte oder Bezirke eingetheilt: Magdeburg, Neuhaldensleben, Steendal und Salzwedel.

2. Das Departement der Fulda. Es wird gebildet aus einem Theile von Nieder-Hessen, aus dem Gebiete von Paderborn, aus dem Gebiete von Corvey, aus dem Amte Reckenberg, aus der Grafschaft Rietberg-Kaunitz, aus dem Amte Münden. Die Anzahl seiner Einwohner beläuft sich auf 239,502 Seelen. Die Stadt Cassel ist der Hauptort des Departements. Es wird in drey Distrikte oder Bezirke abgetheilt: Cassel, Hoexter und Paderborn.

3. Das Harz-Departement. Es wird gebildet aus dem Fürstenthume Eichsfeld, aus der Grafschaft Hohenstein, aus einem Theile des Fürstenthums Grubenhagen, aus dem Gebiete von Walkenried, aus einem Theile des Gebietes von Blankenburg, aus einem Theile von Hessen, aus den Städten Mühlhausen und Nordhausen. Die Anzahl seiner Einwohner beläuft sich auf 210,989 Seelen. Der Hauptort dieses Departements ist die Stadt Heiligenstadt. Es wird in vier Distrikte oder Bezirke eingetheilt: Heiligenstadt, Duderstadt, Osterrode und Nordhausen.

4. Das Departement der Leine. Es wird gebildet aus dem Göttinger Gebiete, aus einem Theile des Fürstenthums Grubenhagen, aus einem Theile des Gebietes von Hildesheim, Braunschweig und Hessen. Die Anzahl seiner Einwohner beläuft sich auf 145,537 Seelen. Die Stadt Göttingen ist der Hauptort dieses Departements. Es wird in zwey Distrikte oder Bezirke eingetheilt: Göttingen und Einbeck.

5. Das Departement der Ocker. Dazu gehören: beynahe das ganze Fürstenthum Wolfenbüttel, beynahe das ganze Fürstenthum Hildesheim, die Stadt Goslar mit ihrem Gebiete, mehrere von dem Gebiete von Magdeburg und Halberstadt abgesonderte Dörfer. Die Anzahl seiner Einwohner beläuft sich auf 267,878 Seelen. Die Stadt Braunschweig ist der Hauptort des Departements. Es wird in vier Distrikte oder Bezirke eingetheilt: Braunschweig, Helmstädt, Hildesheim und Goslar.

6. Das Departement der Saale. Es wird gebildet aus dem Fürstenthume Halberstadt, aus dem Fürstenthume Blankenburg, aus der Grafschaft Wernigerode, aus der Stadt Quedlinburg mit ihrem Gebiete, aus dem Saal-Kreise, aus dem Theile von Mansfeld, welcher zu Preussen gehörte, aus einem Theile des Mansfeldischen, welcher zu Sachsen gehörte, aus einigen Dörfer des Herzogthums Magdeburg. Die Anzahl seiner Einwohner beläuft sich auf 206,222 Seelen. Die Stadt Halberstadt ist der Hauptort des Departements. Es wird in drey Distrikte oder Bezirke eingetheilt: Halberstadt, Blankenburg, Halle.

7. Das Departement der Werra. Es wird gebildet, aus ganz Ober-Hessen, aus der Grafschaft Ziegenhain, aus dem Fürstenthume Hersfeld, aus einem grossen Theile von Nieder-Hessen, aus der Herrschaft Schmalkalden. Die Anzahl der Einwohner beläuft sich auf 254,000 Seelen. Die Stadt Marburg ist sein Hauptort. Es wird in drey Distrikte oder Bezirke eingetheilt: Marburg, Hersfeld, Eschwege.

8. Das Departement der Weser. Es wird gebildet, aus dem Fürstenthume Minden, aus der Grafschaft Ravensberg, aus dem Bisthume Osnabrück, aus dem Theile von Schaumburg, welcher zu Hessen gehört, aus dem Amte Thedinghausen. Die Anzahl der Einwohner beläuft sich auf 334,965 Seelen. Die Stadt Osnabrück ist der Hauptort dieses Departements. Es wird in vier Distrikte oder Bezirke eingetheilt: Osnabrück, Minden, Bielefeld, Rinteln.

2. Art. Die Kantonen und Gemeinden, welche die Distrikte bilden sollen, so wie auch ihre Gränzen und jene der Departemente und Distrikte, sollen in dem gegenwärtigen Dekrete beyzufügenden Verzeichnisse, angezeigt werden.

3. Art. Unser Minister des Justizwesens und der innern Angelegenheiten ist mit der Vollziehung gegenwärtigen Dekrets beauftragt.

Gegeben in Unserm königl. Pallaste zu Kassel, den 24. Dez. 1807, im ersten Jahre Unserer Regierung.

Unterschrieben: Hieronymus Napoleon.
Auf Befehl des Königs. Der Minister Staats-Sekretaire,
Unterschrieben: Johann v. Müller.
Als gleichlautend bescheiniget, der provisorische Minister des Justizwesens und der innern Angelegenheiten, Simeon.


Zeitungsnachrichten.[]

1808.[]

Rheinischer Bund. [3]

Aus Hannover wird unterm 3. März gemeldet: Ausser den neulich angegebenen Bezirken sind auch die Hannöverschen Aemter Aerzen und Lachen auf dem jenseitigen Weserufer zum Königreiche Westphalen geschlagen, so daß auf dieser Seite die Weser die Gränze macht. Man vermuthet, daß den Grafschaften Hoya und Diepholz eine gleiche Trennung von Hannöverschen bevorstehen dürfte, und daß auch hier die Weser die künftige Gränze bilden werde. Das Amt Klotze ist mit seinen Zubehörungen gleichfalls mit dem Königreiche vereinigt. Man spricht von einer neuen-extraordinären Kriegssteuer, welche zur Deckung der monatlich zu zahlenden 300,000 Franken angeordnet werden dürfte.

Rheinischer Bund. [4]

Aus Kassel wird Folgendes berichtet: "Am 7. Aug. begaben sich die H.H. Staatsräthe Malchus und v. Martens in die reichständische Versammlung, welcher sie einen Gesetzesentwurf über die Grundsteuer vorlegten. Nachdem H. Staatsrath Malchus, als Redner der Regierung, die Gründe dafür in einer Rede entwickelt, und das ständische Mitglied, H. Hoffbauer, Namens der Finanzkommission Bericht erstattet hatte, wurde das in Vorschlag gebrachte Gesetz mit einer Mehrheit von 61 Stimmen gegen 26 verworfen. Diese Verwerfung ist freylich befremdend; denn allerdings ist eine Grundsteuer der wesentlichste Theil des Besteurungssystems, und obgleich die Konstituzion verstattet, daß die Abgabe bis auf den fünften Theil erhöht werden kann, so hat sich die Regierung dennoch vorgesetzt, sie so niedrig als möglich, nehmlich bis auf den achten Theil, zu bestimmen. Es heißt, die Stände hätten keine Besteuerung der Häuser und Wohngebäude gewollt, die doch gleich den übrigen zu den einträglichen Besitzungen gehören. Ueberdies hatte die Regierung alle Einschränkungen bewilligt, die aus dieser Art des Eigenthums, aus der Nothwendigkeit der Reparaturen, aus dem Miethsverhältniß xc., sich rechtfertigen lassen. Es ist also wahrscheinlich, daß die Verwerfung nur aus Mißverständniß Statt gehabt habe, und man ist überzeugt, daß, wenn das Gesetz mit einigen Erklärungen von Neuem wird den Ständen vorgelegt seyn, sie solches mit einer grossen Mehrheit annehmen werden."


1812.[]

Vermischte Nachrichten. [5]

Im Almanach royal de Westphalie stehen aufgeführt: als Justizminister, Herr Simeon, als Staatssekretär und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, der Graf von Fürstenstein, als Minister des Innern, Graf Wolfrath, als Kriegsminister, Graf Höne, als Finanzminister, der Freyherr von Malchus; Großmarschall des Pallastes ist der Graf von Wellingerode, Großkammerherr der Fürst von Hessen-Philippsthal, Großstalmeister . . . (war der General Morio), Großjägermeister der Graf von Hardenberg, Groß-Ceremonienmeister der Graf Bocholtz, Oberhofmeister der Königin die Gräfin Bocholtz, Oberhofmeister der Königin der Freyherr von Gilsa. Das königl. westphälische Militär besteht aus der königl. Gensdarmerie, einem Artillerieregiment, 8 Regimentern Linieninfanterie, 4 Bataillons leichter Infanterie (wovon eins in Spanien), 2 Kürassierregimentern, 2 Chevauxlegersregimentern, 2 Husarenregimentern, 6 Veterankompagnien, 6 Departementskompagnien.


Quellen.[]

  1. Handbuch der Statistik der europäischen Staaten, zum Gebrauche bei Vorlesungen und zur Selbstbelehrung von D. Joseph Milbiller. Landshut, 1811. Bei Philipp Krüll, Universitäts-Buchhändler.
  2. Wiener-Zeitung Nro 4. Mittwoch, den 13 Januar 1808.
  3. Wiener-Zeitung. Nro 23. Sonnabend, den 19. März 1808.
  4. Wiener-Zeitung. Nro 71. Sonnabend, den 3. September 1808.
  5. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 60. Sonnabend, den 9. März 1812.

Literatur.[]

  • Versuch einer geographischen Darstellung des neuen Königreichs Westphalen nach seiner speciellen Eintheilung für Freunde der Länderkunde bearbeitet von F. L. B-b. Tübingen bei Jacob Friedrich Heerbrandt 1809.
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