Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Kirchenstaat.

Kirchenstaat hat seine erste und ursprüngliche Begründung in der Schenkung, welche 754 der König der Franken, Pipin, Stephan II., dem Bischoff von Rom, mit den Besitzungen machte, welche früherhin die Longobarden dem Exarchate entrissen hatten, und gegen welche Stephan II. den König Pipin zu Hülfe gerufen hatte. Carl der Große erneuerte 774 die Schenkung und erhielt dafür zur Dankbarkeit 800 von Leo III. die römische Kaiserwürde. Die consequente Politik der Päpste erzog sich, durch Begünstigung der Normänner in Unteritalien, in diesen kräftige Vertheidiger ihres Stuhls, welchem darauf die Normänner den Lehnseid leisteten. Die künstliche Begründung des Papstthums gedieh 1075 unter Gregor VII. zur höchsten Vollendung. Die Kreuzzüge, welche 1096 begannen, förderten die Absichten des römischen Stuhls im Anfange mehr als im Fortgange. Die mathildische Erbschaft vergrößerte die Macht der Päpste und sie behielten sie, so oft auch von den Deutschen der Versuch gemacht wurde, sie ihnen zu entreißen. Der päpstliche Stuhl befreite sich von seinen gefährlichen Nachbarn aus dem Hohenstaufischen Stamme in der normännischen Herrschaft dadurch, daß er 1265 das Haus Anjou auf den Thron derselben rief.

Die ungezähmte Herrschsucht der Päpste, verbunden mit ihrem regellosen Wandel, erregten am Ende die Unzufriedenheit und innern Kämpfe der Römer, gegen den päpstlichen Stuhl, und die Päpste selbst sahen sich genöthigt, von 1360 bis 1378 ihre Residenz nach Avignon zu verlegen, welches Clemens VI. 1348 von Johanne, Königin von Neapel und Gräfin von Provence gekauft hatte. Da nun auch die unter dem Einfluße des französischen Königs stehenden Päpste selten oder nie die Zustimmung der Römer und Deutschen erhielten; so entstand daraus die Wahl mehrerer Gegenpäpste, in deren Kämpfen mit einander weder der Kirche, noch des Staats allgemeines Beste gefördert wurde. Die Rückkehr der Päpste nach Rom war, obgleich die deutschen Kirchenversammlungen oft eine nachdrückliche Sprache führten, der Vergrößerung der päpstlichen Besitzungen nicht anders als sehr vortheilhaft.

Julius II. brachte 1513 den Staat von Bologna und 1532 von Ancona an sich. Die Venetianer mußten Ravenna abtreten; Ferrara wurde 1598 der modenesischen Erbschaft entrissen und Urbino von seinem letzten Herzoge Franz Maria, aus dem Hause Navarra, dem päpstlichen Stuhle vermacht.

Jetzt zum höchsten Gipfel der weltlichen und geistlichen Macht erhoben, verloren die Päpste von 1517 an durch den schnellen und großen Fortgang der Reformation einen großen Theil ihres zeitigen und geistlichen Einflußes. Sixtus V. weise Oekonomie gegen Ende des sechzehnten Jahrhunderts steuerte dem Uebel; aber die Verschwendung und der Nepotismus der folgenden Päpste offenbarten wiederum zu verderbliche Uebel. Clemens XIV. (Ganganelli) sah sich genöthigt, 1773 den Jesuiterorden aufzuheben.

In den neuern Zeiten gab Neapel 1788 seine alten Verbindlichkeiten gegen den päpstlichen Stuhl auf, und selbst die Reise Pius VI. konnte 1782 die großen Veränderungen nicht aufhalten, welche Joseph II. in den geistlichen Angelegenheiten unternahm.

Durch das Waffenglück der Franzosen in Italien gezwungen, sah sich der Papst im Frieden von Tolentino am 13. Febr. 1797 gezwungen, Avignon an Frankreich, und Romagna, Bologna, Ferrara an die cisalpinische Republik abzutreten. Ein Aufstand in Rom gegen die Franzosen am 28. Dec. 1797 veranlaßte am 10. Febr. 1798 die Einnahme Roms und die Erklärung des Kirchenstaats zur römischen Republik, und Pius VI. ward nach Frankreich abgeführt, wo er am 9. Aug. 1799 zu Valence starb.

Die Siege der Russen und Oesterreicher in Italien begünstigten die neue Papstwahl Pius VII. (Chiaramonti) am 14. März 1800, welcher alsdann unter dem Schutze der österreichischen Waffen von Rom wiederum Besitz nahm. Durch des Concordat, welches er am 15. Jul. 1801 mit dem ersten Consul der französischen Republik, Bonaparte, abschloß, ging dem päpstlichen Stuhl abermals ein großer Theil seiner noch übrigen weltlichen Macht verloren. Aber 1808 erfolgte an den heiligen Vater neue Zumuthungen und Foderungen. (S. d. A. Pius VII.) Der Papst weigerte sich. Da rückte 1808 den 2. Febr. ein französisches Corps von 8000 Mann in Rom ein; und da auch jetzt noch der Papst widerstrebte, wurde ihm am 3. April erklärt, daß Frankreich mit dem Papste im Kriege sey, und die Provinzen Ancona, Urbino, Macerata und Camerino wurden dem Königreiche Italien einverleibt; dem Papste blieb fast nur das Gebiet von Rom. Ein Decret vom 17. Mai 1809 vernichtete endlich den Kirchenstaat ganz. Die noch übrigen Besitzungen des Papstes wurden zu Frankreich geschlagen und dem Papste, dessen geistl. Hoheit fest dauern sollte, 2 Mill. Franken jährlich angewiesen. Der Papst wurde nach Frankreich abgeführt, und daselbst in Gefangenschaft gehalten, bis ihm die Ereigniße des Jahres 1814 erlaubten, wieder nach Rom zurück zu kehren, und von seinen Staaten Besitz zu nehmen.

Der Kirchenstaat (Stato della Chiesa) wurde vor der französischen Revolution in folgende zwölf Provinzen eingetheilt: das Gebiet von Bologna, das Herzogthum Ferrara, Romagna, das Herzogthum Urbino, Ancona, Spoleto, Perugino, Orvieto, das Herzogthum Castro, das Patrimonium Petri, Sabina und Campagna di Roma.

Nach dem neuen Organisationsplane von 1816 besteht nun der Kirchenstaat (ausser den Districten von Rom, Tivoli und Subiaco), in 17 Delegationen. Folgendes sind ihre Namen und Bevölkerung: Frosinone 159,769 E. Rieti 65,734 E. Viterbo 144,488. Civita Vecchia 19,266 E. Perugia 181,542 E. Spoleto 102,053 E. Camerino 31,136 E. Macerata 197,313 E. Fermo 77,089 E. Ascali 69,058 E. Ancona 147,355 E. Urbino und Pesaro 198,145 E. Forli 150,933 E. Ravenna 123,767 E Bologna 280,701 E. Ferrara 170,727 E. Benevento 20,184 E. Hierzu die Districte von Rom, Tivoli und Subiaco mit 245,459 E. macht eine Totalbevölkerung von 2,354,719 Seelen.

Die Delegationen sind von 3 verschiedenen Classen; fünf Urbino und Pesaro, Ravenna, Forli, Bologna und Ferrara von der ersten; sieben Frosinone, Viterbo, Perugia, Spoleto, Macerata, Fermo und Ancona von der zweyten; und fünf Rieti, Civita Vecchia, Camerino, Ascali und Benevento von der dritten Classe. Wenn zur Regierung einer von den Delegationen erster Classe ein Cardinal bestimmt wird, führt sie den Namen Legation, und der Cardinal genießt den Titel und die Ehren eines Legaten, mit allen den besondern Vorrechten, welche ihm durch besondere Breyen verliehen werden. Jede Delegation ist in Gubernien ersten und zweiten Ranges eingetheilt.

Der Kirchenstaat begreift eine Fläche von 800 geogr. Q. M. und liegt mitten in Italien, zwischen dem Lombardisch-Venetianischen Königreiche, dem Königreiche Neapel, und dem toscanischen und adriatischen Meere. Nur die Delegation Benevento ist davon abgesondert und ganz vom Neapolitanischen Gebiete umfangen. Die Appeninen ziehen sich mitten durch das Land; die merkwürdigsten Flüsse sind der Tiber und der Po.

Man berechnete die Einkünfte des Papstes vor der franz. Revolution auf 10 Mill. Gulden, welche Summe aber um viel vermindert worden ist, da nicht nur die meisten auswärtigen Quellen versiegt sind, sondern auch die langen Kriege, Occupationen und politischen Umkehrungen den Kirchenstaat auf einen sehr tiefen Grad von Verarmung und Hülflosigkeit herabgebracht haben. Das Uebel mußte hier um so verderblicher eingreifen, da durch die schlechte Staatsverwaltung und die Trägheit der Einwohner zuvor schon aller Wohlstand vernichtet war. Zwar hat die neue päpstliche Regierung mehrere zweckmäßige Anstalten getroffen, um die vorher äusserst vernachlässigte Polizei zu verbessern, und die Gewerbsthätigkeit zu beleben, und in diesem Sinne selbst mehrere von den Franzosen gemachten gute Anordnungen erhalten und bestätigt; aber das Verderbniß ist zu groß und zu allgemein, als daß ein schneller Erfolg von diesen löblichen Bemühungen erwartet dürfte.

Die Producte des Landes sind: alle Arten von Getraide, feines Obst, Pomeranzen, Citronen, Feigen, Datteln xc., viel Oel, gute Weine und Maulbeerbäume zur Cultur der Seide. Die Berge enthalten reiche, nicht hinlänglich benutzte Waldungen, auch schönen Marmor; Spuren von Metallen finden sich an mehrern Stellen, aber den eigentlichen Bergbau kennt man daselbst nicht. Die Cultur des Rindviehes und der Schaafe wird ziemlich sorgfältig betrieben. Der Ackerbau ist vernachläßigt; die Manufacturen sind von keinem Belange.

Avignon, mit Venaissin (s. d. A. Avignon), dieser alte Besitz der römischen Kathedrale, ist durch den Pariser Frieden von 1814 für immer Frankreich zuerkannt worden.


Sturz der weltlichen Macht des Pabstes.

Der siebenzehnte May 1809.

Nachdem durch das Dekret des Kaisers '''Napoleon''' vom 2ten April die militärische Besitznahme der Provinzen Urbino und Camarino, dann der Marken Ancona, Macerata und Fermo und die Einverleibung dieser Länder mit dem Königreich Italien in Vollzug gesetzt waren, so war wohl vorauszusehen, daß der Schlag, welcher der weltlichen Herrschaft der Päbste ein Ende machen sollte, nicht sehr ferne mehr seyn könne. Dieser Schlag kam am 17. May des Jahrs 1809 durch das vier Tage vor der Schlacht bey Aspern ausgefertigte Dekret, worinn es hieß:

"In Erwägung, daß Karl der Große, Kaiser der Franzosen, den römischen Bischöfen verschiedene Gegenden schenkte und sie ihnen blos als Lehen überließ, um die Ruhe seiner Unterthanen zu sichern und ohne daß Rom deßwegen je aufgehört hat, ein Theil seines Reichs zu seyn; da seit dieser Zeit die Vereinigung der geistlichen und weltlichen Macht, so wie noch jetzt, die Quelle beständiger Zwietracht gewesen; da sich die Päbste nur zu oft des Einflusses der einen Macht bedient haben, um die Prätensionen der andern zu unterstützen und da aus dem Grunde die geistlichen Angelegenheiten, die ihrer Natur nach unveränderlich sind, mit den weltlichen vermengt wurden, die sich nach den Umständen und nach der Politik der Zeit verändern; -- da wir endlich erwägen, daß alles, was wir vorgeschlagen haben, um die Sicherheit unsrer Armeen, die Ruhe und das Wohl unsrer Völker, die Würde und Integrität unsers Reichs mit den weltlichen Prätensionen der Päbste zu vereinigen, vergebens gewesen ist, so haben wir beschlossen und beschliessen wie folgt: 1) Die Staaten des Pabsts sind mit dem französischen Reich vereinigt. 2) Die Stadt Rom, der erste Sitz des Christenthums und so berühmt durch die Erinnerungen, die sie veranlaßt und durch die Monumente, die sich daselbst befinden, wird für eine freye kaiserliche Stadt erklärt. 3) Die Monumente der römischen Größe sollen auf Kosten unsers Schatzes erhalten werden. 4) Die öffentliche Schuld wird für eine Reichs-Schuld erklärt. 5) Die jetzigen Einkünfte des Pabstes sollen frey von allen Belastungen zwey Millionen betragen. 6) Das Eigenthum und die Palläste Sr. Päbstlichen Heiligkeit sollen keinen Auflagen, Jurisdiktionen und Untersuchungen unterworfen seyn, und überdies besondere Immunitäten geniessen. 7) Eine ausserordentliche Consulta soll am 1. Juny in unserm Namen von den Staaten des Pabstes Besitz nehmen und Maaßregeln treffen, daß die constitutionelle Regierung am ersten Jänner 1810 daselbst in Kraft sey."

Das Jahr 1814 hat dieses Dekret aufgehoben und was an dessen Stelle kommen wird, mag die Zeit lehren.

Quellen und Literatur.

  • Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.
  • Neues historisches Handbuch auf alle Tage im Jahr mit besonderer Rücksicht auf die Ereignisse der neuesten Zeiten von Wagenseil Königl. baier. Kreißrath. Augsburg und Leipzig in der Jenisch und Stageschen Buchhandlung.
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