Von Bastille bis Waterloo. Wiki
Advertisement

Kriegsgefangene, Kriegsgesetze.[]

[1]
Kriegsgefangene, Kriegsgesetze. Durch den ausgebrochenen Krieg werden beide Theile berechtigt, alle Individuen, die zu der feindlichen Nation gehören, als ihre Feinde anzusehen und zu behandeln, welches jedoch der völkerrechtliche Gebrauch civilisirter Nationen auf die Befugniß beschr änkt, die feindlichen Individuen auf jede Art außer Stand zu setzen, uns zu schaden. Daher folgt, daß auch das recht, Kriegsgefangene zu machen, so wie das die Feinde zu tödten, nur gegen diejenigen Statt hat, welches Widerstand leisten. Diejenigen aber, die ohne Waffen zu führen, der Armee folgen, sollen der Strenge nach nicht zu Kriegsgefangenen gemacht werden können, so wenig als dieß bei den übrigen Unbewaffneten rechtlich ist, in sofern sich dieselben keine Widersetzlichkeiten zu Schulden kommen lassen. Als Kriegsgefangene sind vielmehr allein anzusehen und zu behandeln, sowol diejenigen, welche die Waffen wegwerfen und sich selbst für Kriegsgefangene erklären, als auch alle die, welche bewaffnet, und durch Wunden entkräftet, nicht ferner sich zu vertheidigen im Stande sind, wo es also eine Barbarei seyn würde, sie zu tödten oder zu verwunden. In die Klasse derjenigen aber, die zwar der Armee folgen, aber ohne die Waffen zu führen, und die eben deshalb auch nicht als Feinde behandelt, also nicht zu Kriegsgefangenen gemacht werden sollten, gehören vornehmlich Feldprediger, Aerzte, Wundärzte, Marketender, Quartiermeister, Pfeifer und Tambours; jedoch kommt es auf die jedesmaligen besondern Umstände an, in wiefern die genannten Personen in ihrer bürgerlichen Eigenschaft respectirt werden können. Die Kriegsgesetze erlauben durchaus nicht, Kriegsgefangene zu verletzen; nur ihrer Haabe sich zu bemächtigen, ist dem, der sie gefangen nimmt, gestattet, und bis zu Ende des Krieges, oder bis zu erfolgter Auswechselung sie in Gefangenschaft zu halten. Kriegsgefangene zu tödten, kann nur mit der seltenen Nothwendigkeit der Repressalien, oder dem noch seltenern Falle, wo die Kriegsraison ein solches Verfahren entschuldigen möchte, gerechtfertigt werden; nur Spione und Freibeuter oder Marodeure, das heißt, solche Soldaten, die einzeln, oder in kleinen Haufen, ohne Befehl ihrer Officiere, sich Gewaltthätigkeiten und Feindseligkeiten gegen die Einwohner erlauben möchten, können auf die Behandlung als Kriegsgefangene keinen Anspruch machen; beide werden vielmehr in der Regel mit dem Tode bestraft. Eben so, wie es nicht erlaubt ist, Kriegsgefangene zu tödten und zu verwunden, eben so hat auch der völkerrechtliche Gebrauch, die Gewohnheit, Kriegsgefangene zu Sclaven zu machen oder zu transplantiren, längst unter cultivirten Nationen verbannt; höchstens gegen die Türken und Barbaresken hat man sich dieses noch zuweilen als Retorsion erlaubt. Jede Nation ist in der Regel verpflichtet, die Kriegsgefangenen, die sie gemacht hat, zu unterhalten, doch pflegen nicht selten, zumal bei langwierigen Kriegen, beide Theile übereinzukommen, ihre in der Gewalt des Feindes befindlichen Landsleute selbst unterhalten zu wollen. Nicht immer werden jedoch die wechselseitig gemachten Kriegsgefangenen von den kriegführenden Mächten bis zu Ende des Krieges gefangen gehalten; häufig werden sie noch während der Dauer desselben entlassen oder ausgewechselt. Die ehemals übliche Sitte, den gefangenen zu gestatten, sich selbst gegen ein zu zahlendes Lösegeld wieder in Freiheit zu setzen, ist in neuern Zeiten außer Gebrauch gekommen. Dagegen aber entläßt man häufig die gefangenen, vorzüglich die Officiere, auf ihr Ehrenwort, nicht eher wieder zu dienen, als bis sie förmlich ausgewechselt worden, und so oft es gefordert werden wird, sich zu stellen. Jeder, der das gegebene Ehrenwort bricht, wird im Wiederbetretungsfalle als ein ehrloser Deserteur bestraft. Oder man entläßt die Gefangenen gegen das Versprechen nur während einer bestimmten Frist, wie z. B. während der Dauer des Krieges, oder binnen Jahresfrist, nicht wieder zu dienen. Endlich werden auch während oder zu Anfang des Krieges häufig Uebereinkünfte über die wechselseitige Auslieferung der Kriegsgefangenen geschlossen, die vornehmlich unter dem Namen der Cartelle bekannt sind und die entweder auf eine bestimmte oder eine unbestimmte Zeit, doch nie über die Dauer des Krieges hinaus sich erstrecken. Die Art der Auswechselung selbst ist verschieden. Entweder verfährt man dabei so, daß man einen jeden Grad zu einem bestimmten Preise in Gelde, oder zu einer bestimmten Anzahl Individuen eines niedrigen Grades taxirt, und den Ueberschuß an Kriegsgefangenen, den eine von beiden Parteien von irgend einem Grade haben möchte, entweder mit Gelde, oder mit einer verhältnißmäßigen Anzahl von Individuen eines geringern Grades bezahlt, oder man wechselt nur Mann für Mann und Grad für Grad, und behält den Ueberschuß zurück; diese letztere Methode wollte z. B. Frankreich während der Revolutionskrieges bei der Auswechselung der Kriegsgefangenen mit England allein befolgt wissen. Beim Frieden pflegen gewöhnlich die Kriegsgefangenen in Masse, ohne weitere besondere Auswechselung, von beiden Seiten restituirt zu werden.


Korrespondenz.[]

[1794]

[2]

Frankfurt den 30. Jänner.

Traurig ist das Schicksal der armen Gefangenen, und abscheulich die Politik des N. C., die keine Auswechselung gestatten will. Schrecklich sind die Mittel, die vom Convent gebraucht werden, und leider! zu dessen Absichten nur zu zweckmäßig. So rührt ein großer Theil der Krankheiten, die man bey den französischen Gefangnen-Transporten bemerkt, wie man nun weiß, von den Folgen verschiedener berauschenden Ingredienzen her, die man unter ihre Getränke mischt, um ihren Muth bey Angriffen anzufeuren. Dieser Folgen beugt man nachher bey den französischen Armeen, nach den Schlachten, wieder vor, allein das geschieht bey denen nicht, die gefangen werden, und dann erzeugen sich solche pestilenzialische Seuchen. Indessen behält die Nation noch immer einen überwiegenden Grund von angeborner Gutheit. Einige wenige ausgewechselte Gefangene sagen uns aus, daß man während ihrer Gefangenschaft in Landau, alle ihre Bedürfnisse, Vorzugsweise der Garnison, befriedigt habe. Und gestern noch sagte mir ein Emigrant aus Lyon, daß bey Einnahme der Stadt kein Frevel verübt, im Gegentheil manchem in der Stille die Flucht erleichtert wurde. Nur die Pariser Commissarien brüteten da, wie überall, das nachherige, schreckliche Unglück aus. Wie sehr ist die so mißgeleitete und gemißbrauchte Nation zu beklagen. Was haben Sie zur Guillotinirung des alten de la Tude gesagt, nachdem man ihn vier Jahre lang als einen Popanz der Gewaltthätigkeiten des alten Regime aufgestellt, und ihm die Bronzenhand Ludwigs XV. geschenkt hatte? der wird wohl auch unter dem Messer des Rasoir national tief gefühlt haben, wie weit menschlicher und duldender die alte Regierung war. Aber eben, weil er das nicht blos fühlte, sondern laut sagte, mußte er sterben! Künftige Woche erwartet man hier die preußische Garde. Auch werden nächstens die Clubisten von Ehrenbreitstein nach Erfurt gebracht werden. Daß die Franzosen Worms und mehrere Orte verlassen haben, und sich zurückziehen, werden Sie aus den Zeitungen wissen. Viel ist, im Grunde, dabey nicht gewonnen; denn den Raub, um welchen sie gekommen waren, haben sie in Sicherheit gebracht; in den offenen Städten konnten sie sich so nicht halten, und sie mögen, seit Möllendorfs Ankunft, dem Himmel danken, daß sie so mit heiler Haut hinausgewischt sind.


Nachrichten über die Englischen Kriegs-Gefangenen in Frankreich.[]

[3]
Die Total-Summe der Englischen Gefangenen in Frankreich beläuft sich gegen 12000. Directer Beystand von Seiten des Englischen Gouvernements für diese Gefangenen ist seit langer Zeit untersagt. Jedoch hat die Französische Regierung jede hülfreiche Unterstützung verstattet, welche man Privat-Beyträgen verdankt. Diese freywilligen Beyträge sind auch bisher von der wohlthätigsten Würkung gewesen. In keinem Lande kann auch durch allgemein gleichförmige Bewilligungen allen Bedürfnissen in besondern Fällen abgeholfen werden. In den meisten der Gefangenen-Depots in Frankreich, in welchen sich Engl. Militairs, oder Aerzte, oder sonstige Gentlemen von dieser Nation befinden, sind Committeen zur Vertheilung der wohlthätigen Beyträge errichtet worden, und die Geduld dieser Gentlemen, womit sie die vorkommenden Schwierigkeiten zu überwinden suchen, die Art, wie sie den Bedürfnissen der Unglücklichen abhelfen, und die Klagen der Unzufriedenen ertragen, geben ihnen Ansprüche auf die Dankbarkeit der Nation.

Größtentheils werden diese milden Beyträge zur Unterstützung der Gefangenen von England aus nach Verdun gesandt, wo verschiedene Gentlemen, die sich dort befinden, sie über das Ganze vertheilen. Gegenwärtig erhält eine Frau mit ihren Kindern, welche bey ihrem Mann oder Anverwandten lebt, und die von dem französischen Gouvernement nicht unter die Zahl der Gefangenen gerechnet wird, daher auch nicht auf die gewöhnlichen Nationen Anspruch machen kann, 4 Sols täglich. Eben so viel erhalten die Honorationen unter den Non-Combattanten, ferner die Passagiere und Schiffs-Masters und Unter-Masters von Schiffen von 80 Tonnen, welche vor der Franz. Regierung nur als gewöhnliche Seeleute bezahlt werden. Alte Leute von 55 und mehreren Jahren, so wie Verwundete, welche ein Bein verlohren haben, oder zum fernern Dienst unfähig sind, erhalten täglich 3 Sols, und 2 Sols ein jeder andere Gefangene, der dieser Unterstützung bedarf.

In den verschiedenen Depots hat man überdieß Schulen errichtet, um die jungen Leute zu beschäftigen, und die Kranken, welche noch nicht genöthigt sind, ins Hospital zu wandern, wofür die Engländer große Abneigung hegen, erhalten die nöthigen Arzneymittel. Die Berechnungen über diese verschiedenen Ausgaben werden monatlich der Committee nach Verdun eingesandt.

Nach den Listen des Monats April betrug die Summe derer, welche von dieser Committee Unterstützung erhielten 9869. Von diesen Gefangenen waren:

Zu Arras 992 . . . . . Zu Sarre Libre 856
-- Besançon 1226 Valenciennees 947
-- Brigazin 287 Briançon 800
-- Cambray 1030 Mont-Dauphin 800
-- Givet 1029 Auxonne 1250
Verdun 653

Hiezu kommen nun noch Offiziere, Privatleute und andere in den verschiedenen Depots, welche an diesen milden Gaben Theil nehmen, und in obiger Zahl nicht begriffen sind. Eben so halten sich zu Nismes, Melun, Tours, Brüssel, St. Germain, Versailles und Paris, und in andern Gegenden Frankreichs, viele wohlhabende Engländer mit Erlaubniß der Französ. Regierung auf, und sind ebenfalls in diese Berechnung nicht mit aufgenommen, so daß sich die ganze Anzahl der Gefangenen gegen 12000 belaufen mag.

Die Gefangenen in den Depots bekommen von der Französischen Regierung bezahlt in folgendem Verhältniß:

Monathlich:
Ein General 166 Francs.
-- Oberst oder Postkapitain 100 --
-- Oberst-Lieutenant und Major 75 --
-- Capitain der Armee und Lieutenant der Marine 50 --
-- Lieutenant der Armee, Chirurge, u. s. w. 37 -- 10.
-- Fähndrich der Armee, Passagiere, u. s. w. 29 -- 3.

Unter Master eines Schiffs unter 80 Tonnen, Non-Combattanten, Soldaten, Seeleute, Seesoldaten u. s. w. erhalten täglich 1 Pfund Brodt, ½ Pfund Fleisch und 1 ½ Sols am Gelde. Ferner wird zweymal monathlich Holz, einmal Salz, trocknes Gemüse, und im Sommer Weinessig unter sie vertheilt. Der Befehl des Gouvernements ist, daß sie in 18 Monaten einmal neu gekleidet werden.

Die Gefangenen von der Armee und Marine haben einigen Trost in der Aussicht, bey der Auswechselung, über welche bisher zu Morlaix durch den Englischen Bevollmächtigten, Obersten M' Kenzie unterhandelt worden, ihrer ganzen Sold zu erhalten; aber die Patrons und Seeleute von Kauffahrtheyschiffen sind wirklich sehr zu bedauern. Viele der selben, die sonst wohlhabend waren, sind nun in die dürftigste Lage versetzt.


Von 2 französische Officiers.[]

[1812]

[4]

Hamburg, den 18ten Oktober.

Es sind hier von Kopenhagen 2 französische Officiers angekommen, welche lange in England kriegsgefangen waren. Sie sind auf das Unmenschlichste daselbst behandelt worden. Anfänglich in einem Gefängniß eingesperrt, welches nur für Verbrecher bestimmt ist, blieben sie während 22 Tagen in einem Gefängniß, wo man die Grausamkeit so weit trieb, ihnen selbst Stroh, um darauf auszuruhen, zu verweigern. Während sie nach England gebracht wurden, wohin die Ueberfahrt 29 Tage dauerte, mißhandelte sie der Kapitän des Schiffes auf eine unwürdige Weise, indem er ihnen nur wenig Lebensmittel verabfolgen ließ, die noch oberdrein fast immer verdorben waren, obgleich die Equipage gut gehalten wurde. Dies war noch nichts. Nach einem Aufenthalt von einigen Monaten in der Grafschaft Devonshire wurden sie unvermuthet fortgeführt und nach Plymouth in Mill-Prison gebracht, wo sie nur 4 Tage blieben. Man schiffte sie auf den Romulus ein, kommandirt vom Lord Bulgonie, welcher sich auf eine höchst unanständige Art gegen die französischen Officiers benahm. Er erlaubte sich alle mögliche Arten von Ausschweifungen, und ging selbst so weit, ohne Unterschied des Alters, einige von ihnen auf das Unwürdigste zu insultiren. Bey Leith in Schottland und in der Gegend ausgeschifft, besserte sich ihr Schicksal einigermaßen. Sie lebten in gutem Einverständniß mit den Einwohnern, die sie durch Schauspiele und Konzerte belustigten; aber man untersagte diese Arten Belustigungen, und forderte die Einwohner auf, diese Franzosen nicht mehr zu besuchen, welche, wie man sagte, die englischen Sitten verdürben.

Diese beyden neulich angekommenen Officiers versichern, daß England nie in einer so kritischen Lage gewesen, als in diesem Augenblicke. Es giebt eine große Menge Arbeiter ohne Brot. Vierzehn Tage vor der Abreise dieser Officiers war ein ernsthafter Aufstand in Edinburg. Das Volk plünderte die Märkte und Kornmagazine.

Ueber die Spanier in der Kriegsgefangenschaft.[]

[1813]

[5]

Vor einigen Wochen gingen mehrere Hunderte von kriegsgefangenen Spanier aus Trier (ins Isere-Departement) ab. Diese Leute, alle von mittlerer Statur, hager und brauner Gesichtsfarbe, aber nicht destoweniger kräftig und hart, waren seit vielen Monaten in der hiesigen Kaserne verwahrt. Die Nothwendigkeit, ihnen jede Gelegenheit zu auswärtigen Verbindungen abzuschneiden, veranlaßten wahrscheinlich die Maasregel, daß die Lieferung aller ihrer Bedürfnisse ohne Ausnahme einem einzigen Unternehmer anvertraut war. Von diesem allein, und nirgendwo anders, durften sie ihre Lebensmittel kaufen, und da es ihnen erlaubt war, in der Stadt zu arbeiten, so wurde der Tagelohn äusserst billig (ich glaube auf zehn sous für den Mann) taxirt, und der Erwerb fiel nach gewissen festgesetzten Regeln in eine Masse.

Diese Einrichtungen, welche ich übrigens durch die Bemerkung, daß sie von Natur träge Menschen eben nicht aufmuntern könnten, nicht zu tadeln gedenke, mit dem von allen Reisebeschreibern einstimmig anerkannten Hange der spanischen Nation zur Faulheit verbunden, liessen wohl die Entwickelung irgend einer Art von Industrie bei den Gefangenen nicht erwarten. Und doch, sei es, daß das veränderte Klima auch die Sitten veränderte, oder daß auch hier Noth und Leiden diese Menschen besserte, sah man nie eifrigere, thätigere und fleißigere Arbeiter. Allgemein zog man die Gefangenen, nicht blos des wohlfeilen Preises, sondern auch ihrer unermüdeten Thätigkeit halber, den hiesigen Tagelöhnern vor. Fleißig und mit Anstrengung arbeiteten sie um diesen kleinen Lohn, genügsam forderten sie nie das Geringste, und wer ihnen, wie fast überall geschah, zu essen und zu trinken und eine Kleinigkeit über die Taxe gab, der konnte von ihrer Dankbarkeit alles erwarten, was ihre Kräfte nur zu leisten vermochten. Ihr Betragen war überhaupt untadelhaft, nicht eine Klage, weder über Unehrlichkeit, noch Faulheit, noch Grobheit, noch Anmaßung wurde über einen aus dieser Menge geführt, und sie kontrastirten in mancher Hinsicht zu ihrem größten Vortheil mit dem Trosse gewöhnlicher Arbeiter aus der niedern Volksklasse. Mehrere dieser Gefangenen spielten musikalische Instrumente, zum Theil mit ziemlicher Vollkommenheit, und einer war Virtuose auf der Guitarre.

Da man doch nicht vermuthen kann, daß die hier befindlich gewesenen Kriegsgefangenen eben lauter Ausnahmen von der Regel gewesen seien; so scheint es fast, als ob manche Reisebeschreiber der spanischen Nation in Hinsicht auf die ihr gemachten Vorwürfe der Trägheit nicht Gerechtigkeit genug haben widerfahren lassen; und so wie die neuesten Begebenheiten schon bewiesen haben, daß es der Nation weder an Muth noch an Beharrlichkeit fehlt, so läßt sich auch hoffen, daß, wenn einst der verwüstende Krieg aufgehört und eine kraftvolle Regierung an die Stelle der durch sich selbst gesungenen tritt und im Geiste Napoleons wirken kann, Spanien zu seinem ehemaligen Glanze auch durch Thätigkeit und Industrie wieder emporsteigen könne. Mäßigkeit, Redlichkeit und Edelmuth gestand man den Spanier selbst ehedem zu; werden nun auch Muth und Arbeitsamkeit bei ihnen durch die Umstände aus dem Schlummer geweckt, so kann ein solches Volk nicht leicht gänzlich sinken.


Andre Englische Merkwürdigkeiten.[]

[6]

Folgendes ist eine Abschrift einer Mittheilung, welche im Febr. d. J. von dem Transport-Amte als Antwort auf die vielen Anfragen ertheilt ist, welche Französische Kriegsgefangne Offiziere in England im Pässe zur Rückkehr nach Frankreich gemacht haben.

Transportamt.

"Sir -- Die Commissärs Sr. Maj. für den Transportdienst und für die Sorge und die Aufsicht über die Kriegsgefangnen, haben Ihren Brief von -- erhalten, worauf ich angewiesen bin Ihnen zu erwiedern, daß es der feste Entschluß des Gouvernements Sr. Maj. ist, keinem Französischen Offizier zu erlauben, von hier nach Frankreich zu gehen, bis das Französische Gouvernement für die große Anzahl von Französischen Offizieren, welche bereits frei gelassen sind, andere wird herüber geschickt haben, oder in einen Auswechslungs-Vertrag nach dem Grundsatze willigt, Mann für Mann und Rang für Rang, so wie es gebräuchlich und wiederholt von den Commissärs, aber fruchtlos vorgeschlagen worden ist. Dessen ungeachtet soll ich Sie benachrichtigen, daß wenn das Französische Gouvernement hierher einen Englischen Gefangnen von gleichem Rang schicken wird um Ihre Auswechslung zu bewürken, oder den Commissärs die officielle Versicherung zu geben, daß bei Ihrer Ankunft in Frankreich ein solcher Englischer Gefangner wird frei gelassen werden; so werden, beim Emfang solcher Certificate, sogleich Befehle zu Ihrer Befreiung gegeben werden. Man wird jede Anfrage an Ihr Gouverment, welche Sie in dieser Hinsicht für dienlich halten würden, sogleich besorgen. Da es wahrscheinlich ist, daß Sie mit der Englischen Sprache nicht hinlänglich bekannt sind, um den Brief völlig zu verstehen, so ist demselben auf der andern Seite eine Französische Uebersetzung beigefügt.

Ich bin xc.
(Unterz.) Von dem Secretär.


Zeitungsnachrichten.[]

1793.[]

Frankfurt, vom 21 Merz. [7]

Was auch Uebelgesinnte fälschlich ausstreuen mögen, so bleibt doch zuverlässig, daß Se. Maj. der König von Preussen alle Französische Soldaten auf das liebreichste aufnimmt, welche sich unter seinen Schuz begeben. Es wird zugleich dem freyen Willen eines jeden anheim gestellt, ob er Preußische Dienste nehmen, oder sein Glück weiter suchen will, wozu man ihm ebenfalls beförderlich ist.


1806.[]

Großbrittanien. [8]

Sir H. Mildmay: Ich wünsche von einem edlen Lord (Howick Grey) zu erfahren, ob eine gehörige Anzahl unserer Officiers für die nach Frankreich zurückgekehrten Französ. Officiers ausgewechselt sey.

Lord Howick: Eine gewisse Anzahl Französ. Officiers hat Erlaubniß erhalten, nach Frankreich zurückzukehren, indessen ist keine regulaire Kriegsgefangen- Auswechslung zwischen Frankreich und diesem Lande festgesetzt. Einige Brittische Officiers haben freylich Erlaubniß erhalten, auf ihr Ehrenwort zurückzukehren, indeß sind andere dort noch zurückbehalten.


1808.[]

Dänemark. [9]

In Hamburger Blättern liest man folgende Nachrichten aus Koppenhagen vom 13. Aug. "Eine Englische Fregatte, die bey Gothenburg lag, hat 49 Dänische Seeleute nach Helsingör gesandt, die auf Dänischen und Norwegischen, zwischen Norwegen und Jütland genommenen Fahrzeugen zu Gefangenen gemacht wurden.


1812.[]

London, den 12ten Februar. [10]

Die Franzosen, die als Schreiber in allen Depots sowohl zu Lande als auf dem Gefangnenschiffe dienen, haben auf Befehl des Transportsamts ihre Stellen verloren. Jeder Besucht der Gefangenen von einem Schiff zum andern ist jetzt von dem Transportamt bestimmt verboten.


Kopenhagen, den 24sten July. [11]

Unsere Kriegsgefangenen in England haben ein Linienschiff von Stroh im kleinen nachgebildet, welches sehr schön gearbeitet ist.


London, den 21sten July. [12]

Bey Erwähnung der Wortbrüchigkeit französischer Kriegsgefangenen äusserte neulich Lord Castlereagh: die Regierung werde das Schicksal der Gefangenen weit weniger sanft machen müssen.


Vermischte Nachrichten. [13]

Im Fort zu Bitsch befinden sich nach der Gazette de France gegenwärtig 159 engliche Officiere, welche bey der Desertion betroffen und dort eingesperrt worden sind; 196, die in ähnlichem Falle waren, haben bereits in Rücksicht ihres Ranges, ihres guten Betragens oder ihrer Kränklichkeit, Erlaubniß erhalten, von Bitsch nach ihren ersten Depots zurückzukehren. Im Fort zu Briançon befinden sich wegen gebrochenen Ehrenworts 32 Officiere; 13 sind gestorben.


London, den 27sten Oktober. [14]

(Aus dem Star.)

Die französischen Gefangenen fahren fort, zu entwischen, und in den dunkeln Novembernächten wird dieses noch immer zunehmen. Es scheint uns dringend, ein strenges Gesetz gegen diejenigen zu erlassen, die ihnen auf ihrer Flucht beystehen, ihnen Unterkommen und selbst Mittel zur Verkleidung geben.



Französische Kriegsgefangene auf dem Transport durch Baiern 1814.


Quellen.[]

  1. Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.
  2. Fliegende Blätter. Dem französischen Krieg und dem Revolutionswesen unsrer Zeiten gewidmet. Monat 1794.
  3. Politisches Journal nebst Anzeige von gelehrten und andern Sachen. Herausgegeben von einer Gesellschaft von Gelehrten. Hamburg in der Hoffmannschen Buchhandlung. Jahrgang 1810.
  4. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 274 Donnerstag, den 14. /26. November 1812.
  5. Miszellen für die Neueste Weltkunde. 1813 - Nro.53.
  6. Politisches Journal nebst Anzeige von gelehrten und andern Sachen. Jahrgang 1808.
  7. Post- und Ordinari Schaffhauser Mittwochs-Zeitung. Vom 27. Merz, 1793. Num. 25.
  8. Wiener Zeitung. Mittewoche, den 9. Julius 1806. Nro. 55.
  9. Wiener-Zeitung. Nro 74. Mittwoch, den 14. September 1808.
  10. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 50. Dienstag, den 27. Februar 1812.
  11. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 188. Dienstag, den 6/18. August 1812.
  12. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 192. Sonnabend, den 10/22. August 1812.
  13. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 211. Montag, den 2/14. September 1812.
  14. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 295 Montag, den 9. December 1812.
Advertisement