Von Bastille bis Waterloo. Wiki
Advertisement
UniformAufgebothW

Aufgeboth der W. Vorstädte.

Landwehr, Landsturm. Schon in den fränkischen Capitularien Landweri finden wir ein Masseaufgebot zur Vertheidigung des Reichs, oder einen Landsturm im heutigen Sinne.

Wie das neue europäische Heerwesen den Begriff von Volksbewaffnung und Landesvertheidigung aus der Cabinetspolitik allmälig entfernt hatte, so erloschen auch jene vaterländischen, schon unter Heinrich I. im 10ten Jahrhundert gegen die Slaven, Ungarn und Normannen zum Schutze der deutschen Unabhängigkeit getroffenen Einrichtungen. Doch blieb noch im 16ten und 17ten Jahrh. der Landsturm sowohl zur Gebietsvertheidigung und innern Sicherheitspolizei, als zum Kriege jenseit der Gränze durch die Reichssatzungen verpflichtet. Jenen innern Dienst nannte man die gemeine Folge, den auswärtigen hohe Reise. Selbst jeder neu aufgenommene Bürger mußte sich in mehrern deutschen Ländern, wie in Baden, wehrhaft machen, und in den Waffen üben. Aber auch dies hörte nach und nach auf; kaum erhielt sich hier und da eine Spur davon in der sog. Landmiliz, oder in der Heerpflichtigkeit eines zum Felddienst auf den Nothfall bestimmten Volkstheils, die auch außer Deutschland in den meisten europäischen Staaten zur Ergänzung oder Unterstützung des stehenden Heeres vorhanden war.

Die französische Revolution stellte zuerst eine der neuern Kriegskunst angemessene Nationalbewaffnung in den Nationalgarden auf. Das Uebergewicht derselben über die bloßen Soldheere, kostbare Kriegsmaschinen ohne Volksgeist, ward nur zu bald sichtbar.

Man versuchte zwar im J. 1799, ihnen in Deutschland etwas Aehnliches entgegenzustellen, und bot in einigen Gegenden einen Landsturm auf, an dessen Spitze sich der Staatsminister Albini (s. d. Art.) stellte; allein die Maßregel erhielt keine Allgemeinheit und blieb daher ohne Folgen.

Erst nach dem preßburger Frieden fühlte der österreichische Staat die Nothwendigkeit, das Heerwesen auf die Volkskraft, beide aber auf den Volksgeist zu gründen. So ward im J. 1808 in den österreichischen Erbländern eine Landwehr errichtet, die aus 50,000 Mann bestehen und das stehende Heer unterstützen sollte. Jeder Inländer bis zum 45sten Jahre war zum Dienst in derselben verpflichtet.

Diesem Beispiel folgten Rußland im J. 1812, Preußen und die übrigen deutschen Staaten im J. 1813. Zugleich ward ein Landsturm, d. h. ein Volksaufgebot in Masse, angeordnet, der erst bei dem Erscheinen des Feindes in dem Lande gebraucht werden sollte.

So nützlich und wirksam sich auch in dem Befreiungskriege die Landwehr gezeigt hat, wenn man sie als eine Ergänzung des stehenden Heeres diesem im eintretenden Falle zweckmäßig einverleibt; so wenig Erfolg scheint man sich doch im Ganzen von dem Landsturm in allen solchen Ländern versprechen zu dürfen, deren Bewohner nicht schon vermöge der Localbeschaffenheit und der Lebensart kriegerisch sind.

Der deutsche Bundestag ist jetzt beschäftigt, die Nationalbewaffnung auf eine zusammenstimmende Art zu ordnen.


Quellen und Literatur.

  • Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände. Stuttgart bei A. F. Macklot. 1816.
Advertisement