Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Montauban.[]

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Montauban, wohlgebaute und ansehnliche Stadt in der Landschaft Quercy, in Guyenne, am Fluß Tarn, wovon das Haus Rohan den fürstl. Titel führte; jezt im Departem. des Lot, der Hauptort eines Arrondissements. Ein Theil von ihr liegt jenseits des Flusses in Languedoc, ist aber durch eine steinerne Brücke mit den übrigen beyden Theilen, nämlich der Alt- und Neustadt verbunden. Vormals war hier eine Hauptfestung und eine berühmte Universität der Hugenotten; nachdem aber die Einwohner sich 1629 an König Ludwig XIII haben ergeben müssen, sind beyde Vorzüge vernichtet worden. Jezt bemerkt man hier vornämlich den bischöflichen Palast, und die Cathedralkirche, (das Bißthum ist aber eingegangen), das Collegium der vormaligen Jesuiten xc. Die Zahl der Einwohner betrug im J. 1802 21,958. In dieser Stadt werden Tücher, wollene Stoffe, welche man Cadis nennt, andere Wollen- und Seidenzeuge, vieles Leder, und Fayence verfertigt, und die Färbereyen, so wie der Handel mit Getreid und Mehl nach den Westindischen Kolonien, sind von Wichtigkeit. -- Zu dem Bezirk gehören die Cantons: Montauban, le Bourg de Viza, Caussade, Caillac, la Française, Lauzerte, Moissac, Montclar, Molieres, Montpezat, und Negrepelisse.


Dekrete.[]

[1808]

Frankreich. [2]
-- In dem Dekrete Montauban betreffend wird verordnet, daß die grosse Strasse von Bordeaux nach Toulouse durch Agen und Montauban gehen, drey Brücken über den Aveyron, Tarn und die Dordogne geschlagen werden, der Aveyron schifbar gemacht, auf dem Tarn Schleusen erbaut werden sollen xc.


Frankreich. [3]

Paris den 5. Nov. Der Moniteur macht heute zwey von dem Senat in seiner Sitzung am 2. dies angenommene Senatsschlüsse bekannt. Vermöge des ersten soll ein neues Departement, unter dem Namen Departement des Tarn und der Garonne gebildet werden. Die Stadt Montauban wird der Hauptort, und zugleich eine der Städte seyn, deren Maires der Krönung des Kaisers beywohnen. Das Departement wird in 3 Arrondissements getheilt, und sendet 2 Deputirte zu dem gesetzgebenden Körper. Durch den zweyten Senatsbeschluß wird die Zahn der Deputirten des Departements der Niederpyrenäen für den gesetzgebenden Körper, von der ersten fünfjährigen Ernennung der Deputirten der fünften Serie, auf drey festgesetzt.


Quellen.[]

  1. Geographisch- Historisch- Statistisches Zeitungs-Lexikon von Wolfgang Jäger, Professor der Geschichte und Geographie zu Würzburg. Nürnberg, bey Ernst Christoph Grattenauer 1806.
  2. Wiener-Zeitung. Nro 71. Sonnabend, den 3. September 1808.
  3. Wiener-Zeitung. Nro 94. Mittwoch, den 23. November 1808.
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