Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Nachtrag zu Vandamme.[]

[1]
Als bei Landung der Engländer die franz. Behörden aus Oldenburg entflohen, setzte der Unterpräfect Frochot für die Zeit seiner Abwesenheit eine Verwaltungscommission nieder. An ihrer Spitze standen die Kanzleiräthe von Berger und von Fink, zwei vortreffliche Männer. Ihr Hauptbestreben ging dahin, das Land in Ruhe zu erhalten, zu welchem Ende sie auch einen Aufruf an die Einwohner ergehen ließen.

Bald nachher kamen die Französen zurück. Vandamme dürstete nach Blut. Zwar wußte er die redlichen Kanzleiräthe auch nicht des mindesten Verbrechens zu zeihen; aber es sollte nun einmal nach den Willen Napoleons Blut fließen und Vandamme wollte die Lust haben, es zu vergießen. Er warf daher den Mitgliedern der Verwaltungscommission vor, daß sie sich unter dem Aufruf an das Volk nicht ausdrücklich eine "französische" Verwaltungscommission genannt hätten und verdammte den edlen Fink und Berger zum Tode. Mogte schon der öffentliche Ankläger nur auf Gefängnißstrafe antragen, mochten von allen Seiten die flehentlichsten und zahlreichsten Fürbitten geschehen, mogte insbesondere für das Leben des Herrn von Fink ein Lösegeld von 40000 Rthlr. geboten werden und die Thränen einer trostlosen Gattinn und acht Kinder die Füße dieses Schergen des großen Napoleon benetzen; es war alles vergeblich. Der Grimm gegen die, das franz. Joch mit Widerwillen tragende, deutsche Nordküste verlangte Blut, um sich abzukühlen. Von Fink und von Berger mußten sterben.

Sie haben beide eine heldenmüthige Standhaftigkeit bewiesen.

Als man dem Herrn von Berger die Augen verbinden wollte, bat er, daß man ihm in seiner letzten Stunde den Blick nach dem schönen, heitern Himmel verstatten mögte. Dieses geschah. Er fiel auf den ersten Schuß.

Der beklagenswerthe Fink hat länger leiden müssen. Erst wiederholte Schüsse haben seine Leiden geendigt. Sein letztes Wort ist dieses gewesen: "Gedenkt meiner Frau und meiner acht Kinder!" –

Die drei übrigen Mitglieder der unglücklichen Commission ließ Vandamme diese Hinrichtung mit ansehen und ihnen erst nachmals ankündigen, daß sie mit einer Gefängnißstrafe, welcher er nachmals in eine, ihm selbst zuträglichere, Geldstrafe verwandelte, loskommen sollten.


Quellen.[]

  1. Denkwürdige Neuigkeiten jüngstvergangener und gegenwärtiger Zeit. Von ***r. Leipzig, 1814.
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