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Rzeczpospolita Korony Polskiej i Wielkiego Księstwa Litewskiego (1569 - 1795).

Das Königreich Polen und Großherzogthum Litauen.[]

Unter dem Königreich Polen sammt den mit demselben verbundenen Ländern versteht man, nachdem Oesterreich, Rußland und Preussen so ansehnliche Stücke davon getrennt haben, nun noch das eigentliche Königreich Polen, das Großherzogthum Litauen und das Herzogthum Kurland und Semgalen. Mit diesen zwey letzten Ländern gränzet es gegen Mitternacht und Morgen ans russische Reich und Königreich Preussen, gegen Mittag ans osmannische Reich, an Galizien und Lodomerien, und gegen Abend an Deutschland. In diesen Gränzen ist es jetzt ungefähr 10,050 geograph. Quadratmeilen groß.

Es hat wenige Berge, sondern ist größtentheils eben. Polen und Litauen haben ungemein fruchtbare Aecker, welche aber größtentheils ungebauet und wüste liegen, und doch einen Ueberfluß am Getreide, welches nach der Ostsee geführt wird, liefern. Die Weide ist auch vortrefflich. Das Manna, welches man gewinnt, wird vom 20. Jun. bis ans Ende Julius häufig gesammlet. Der Weinstock kömmt in unterschiedenen Gegenden gut fort; man legt sich aber wenig auf den Weinbau, und führt den ungarischen Wein desto häufiger ein. Tannen- Fichten- Buchen- und Eichen-Wälder sind in Menge vorhanden. Die meisten und besten Mineralien sind mit den südlichen Provinzen an das Haus Oesterreich gekommen. Die Viehzucht ist sehr ansehnlich. Es werden jährlich viele tausend Ochsen ausgetrieben. An starken, schönen und schnellen Pferden ist ein Ueberfluß. Schaafe und Ziegen sind häufig, und die Schaafwolle ist zum Theil sehr fein. Eßbares Wildpret und andere wilde Thiere, hat man in Menge. Das Elenthier wird häufig geschossen und gegessen. Wilde Widder mit einem Horn, werden hinter Brazlaw in den Wüsten gesehen. Der Bison (polnisch Zubr) hält sich in Litauen auf. Der Auerochs kömmt bisweilen in der Masau zum Vorschein. Die vornehmsten Flüsse sind, die Weichsel, polnisch Wisla, latein. Vistula, welche in Schlesien entstehet, durch Polen geht, und deren Hauptarm unter Danzig in die Ostsee fließt, zwey andere Arme, die Nogat und Alt-Weichsel genannt, aber sich ins frische Haff ergießen: die Duna (Dzwina) welche nun die Gränze mit Rußland macht, und Liefland in die Ostsee geht: die Memel, polnisch Niemen, latein. Chronus, welche in der Woiwodschaft Nowogrodek entspringt, und durch Litauen nach Preussen geht: die Warta, welche in der Woidwodschaft Krakau entsteht, und sich in der Neumark mit der Oder vereinigt: der Dniestr (Dnester), welcher am carpathischen Gebirge entsteht, die Gränze mit der Moldau macht, und ins schwarze Meer geht, der Bog (Bug), welcher in Podolien seinen Ursprung hat, und sich mit dem Dnieper vereinigt: dieser Dnieper (Dnepr), Borysthenes, welcher aus Rußland kömmt, und endlich ins schwarze Meer fällt, und der Przypetsch (Przipec), welcher in der Woiwodschaft Chelm entsteht, und sich auch mit dem Dnieper vermischet.

In diesem Königreiche sind viele hundert Städte, sie sind aber fast alle schlecht gebaut. Die Anzahl der Menschen mag jetzt 5 bis 6 Millionen betragen. Diese sind zwar hauptsächlich Polen und Litauer, es sind aber auch viele Deutsche und Juden unter denselben.

KostumPatronpolski BNW

Patron Polski

Die Bauern sind größtentheils Leibeigene der Geistlichen und der Edelleute. Der Adel ist sehr zahlreich, aber größtentheils arm, die vornehmsten Familien aber sind sehr reich, und nehmen viele hundert arme Edelleute in ihre Dienste. Die hochberühmte polnische Freyheit kömmt eigentlich nur dem Adel zu. Die Polnische Sprache ist eine Mundart der sklavonischen. Die Litauer haben ihre eigene Sprache, welche von der Sprache der Letten in Liefland, und der Curländer, nur in der Mundart unterschieden ist. Die deutsche Sprache wird in Polen stark geredet, und die lateinische ist selbst bey dem gemeinen Manne gewöhnlich.

KostumChlopprzyRobocie BNW

Szlachcic polski.

Die römisch-katholische Religion soll, vermöge des Pacifications-Reichstags von 1,736 im Lande die herrschende und allein rechtgläubige seyn. Die Lutheraner, die Reformirten und die Griechen werden jetzt Dissidenten genennet, ehedessen aber, und namentlich in der Constitution von 1,572, hießen alle Religionsparteien im Reich, die Katholiken mit eingeschlossen, Dissidentes quoad religionem. Von den Griechen hat sich ein Theil mit der römisch-katholischen Kirche vereinigt. Diese werden Uniten, die übrigen aber Disuniten genennet. Es sind auch Arianer oder Unitarier vorhanden. Die Wissenschaften sind in neuern Zeiten in einige Aufnahme gekommen. Die Manufakturen und Fabriken werden nun verbessert und vermehrt. Polens natürliche Güter und Waaren, welche es ausführt, nämlich allerlei Getreide, Flachs, Hanf, Leinsamen, Hopfen, Mastbäume, Bretter und anderes Bauholz, Pech, Pott- und Waid-Asche, Honig, Wachs, Talch, Ochsen, Pferde, Ochsenhäute u. a. m. reichen kaum zu, sich die nöthigen auswärtigen Güter, insonderheit Weine, Manufaktur- und Fabrik-Waaren dafür anzuschaffen. Polen und Litauen machen seit 1,569 ein vereinigtes Wesen aus. Sie sind eine Republik, die einen König zum Oberhaupt hat, die Gewalt aber ist in den Händen der Reichsstände. Wenn ein König stirbt, wird ein anderer zu Wola unweit Warschau von den Reichsräthen und dem Adel erwählet. Sein Titel ist: König in Polen und Großherzog in Litauen, Reussen, Preussen, Masovien, Samogitien, Kyovien, Wolhynien, Podolien, Podlachien, Liefland, Smolensko, Severien und Tschernichovien.

KostumFurmanzydowski BNW

Furman Żydowski.

Der gegenwärtige König Stanislaus Augustus hat seinem Vaterlande, einverstanden mit den Reichsständen, eine neue Constitution gegeben, die am 3ten May 1791 fast allgemein angenommen, doch von den benachbarten auswärtigen Mächten bis jetzt noch nicht gutgeheissen wurde. Vermög dieser neuen Constitution sollen die Pflichten des Adels gegen seine leibeigenen Unterthanen bestimmt werden; die Juden, welche beynahe den fünften Theil der Einwohner ausmachen, sollen unter allgemein anerkannten Gesetzen stehen, da sie bisher durchaus willkührlich behandelt wurden; die Bürger, nämlich die Bewohner der Städte, sollen in grössere Freyheit gesetzt werden, und selbst die Befügniß bekommen, sich adeliche Güter anzukaufen; die Kriegsmacht soll festgesetzt, und immerfort unterhalten werden; und endlich, welches ohne Zweifel für Polen das Wichtigste seyn würde, soll nach dem Tode des jetzigen Königs die Thronfolge auf den jetztregierenden Churfürsten von Sachsen übertragen, seine Tochter zur Infantin von Polen ernannt, und nach ihres Vaters Tod das Reich ihrem künftigen Gemahle und seinen Nachfolgern bis zu ihrem Erlöschen erblich überlassen werden.

Das Reichswappen ist ein silberner Adler im rothen Felde wegen Polen, und ein silberner Reiter im rothen Felde wegen Litauen. Der Pabst hat dem König Johann Casimir und desselben Nachfolgern, den Titel der Rechtgläubigen (Orthodoxi) ertheilt. Der König kann ohne Zuziehung und Bewilligung der Reichsstände, das ist: des Reichsraths und Adels nichts Wichtiges thun. Es ist nun ein beständiger Macht verordnet, in welchem der König den Vorsitz hat, und dessen Glieder theils aus den Senatoren, (welche sind der Erzbischof von Gnesen, die Bischöfe, die Woiwoden, die Castellane und die 10 Kronbedienten, oder Reichsbeamten), theils aus dem Ritterstande, auf jedem Reichstage erscheinen. Von demselben hangen die Departements ab, unter welche die Staatsgeschäfte vertheilet sind. Ordentlicher Weise soll alle zwey Jahre ein Reichstag gehalten werden, welchen der König zusammenberuft, und der zweymal zu Warschau, das drittemal aber zu Grodno in Litauen angestellt wird. Auf demselben erscheinen der König, der beständige Rath, und die Abgeordneten des Adels, welche Landbothen genennet werden. Was die Landbothen, der beständige Rath und der König bewilligen, das hat die Kraft eines reichstägigen Schlusses und Gesetzes. Vor dem Reichstage werden in den Woiwodschaften und Landschaften Landtage zur Wahl der Landboten gehalten.

KostumSzlachcicPolski BNW

Szlachcic polski.

Die Flecken und Dörfer sind unter Starosteyen vertheilt. Die Starosten wohnen auf den königlichen Schlössern, erhalten den Frieden und die öffentliche Ruhe in ihren Starosteyen, haben auch Gerichtsbarkeit, und besorgen die Kroneinkünfte aus ihren Starosteyen. Ein jeder Starost hat seinen Verweser, den man gemeiniglich den Unterstarosten nennet, und einen Burggrafen, welcher die öffentliche Sicherheit besorgt, und die richterlichen Aussprüche zur Erfüllung bringt. Es giebt auch Starosten ohne Gerichtsbarkeit. Die Städte haben ihre Magistrate und Gerichte. Ausser den Gerichten der Woiwoden und Starosten, sind noch die Hofgerichte, an welche von den Städten appellirt wird, und die Landgerichte, unter welchen besonders der Adel steht. Endlich sind zwey hohe Tribunale, deren eins von einerley Richtern zuerst in Petrikau für Groß-Polen, und hernach zu Lublie für Klein-Polen, das litauische aber zu Wilna, und wechselsweise zu Nowogrodek und Minsk gehalten wird.

Der jetzige wirkliche Betrag der Reichs- und königl. Einkünfte, und der Kron-Armee, welche in die polnische und litauische abgetheilt wird, läßt nicht richtig angeben, weil es noch an der völligen Ordnung fehlt.

Das polnische Reich besteht aus drey Haupttheilen, welche sind Groß-Polen, Klein-Polen, und das Großherzogthum Litauen, und aus den zu Polen und Litauen gemeinschaftlich gehörigen Herzogthümern Curland und Semgallen.

Groß-Polen.[]

Groß-Polen, wird auch Nieder-Polen genennet, und besteht im engern Verstande nur aus den Woiwodschaften Posen, Kalisch und Gnesen, deren Starost, der Ober-Starost von Groß-Polen, und deren Landtag, der Landtag von Groß-Polen genannt wird. Man nimmt aber auch den Namen Groß-Polen in so weiter Bedeutung, daß er folgende Woiwodschaften und Länder begreift.


1. Die Woiwodschaft Posen. Sie ist in die Distrikte Poznan, Wschowa, Koscian und Walletsch abgetheilt. Die merkwürdigsten Oerter sind folgende:
1) Poznan, Posen, eine Stadt an der Warta, jenseits welcher sie die Vorstädte Schrodka und Walischewo hat. Auf einem Hügel zwischen der Warta und Prosna, seht ein Schloß. Die Stadt ist der Sitz des Woiwoden, eines grössern Kastellans, des Ober-Starosten von Groß-Polen, welchem die hiesige Starostey gehört, eines Bischofs, eines akademischen Gymnasiums, welches letzte nach seinem Stifter Athenæum Lubranscianum genennet wird, und eines Landgerichts.
2) Die Städte Wronki, an der Netze, Miedzychod, auf deutsch Birnbaum, Swierszyna, (Swierschina), auf deutsch Schwerin, alle drey an der Warta, und Miedzyrzicz (Miendsirschitsch), auf deutsch Meseritz an der Obra.
3) Paradiz, Paradis, eine reiche Abtey Cisterzienser Ordens.
4) Wschowa, Fraustadt, eine Stadt unweit der schlesischen Gränze, welche von Deutschen erbauet worden, und noch viele deutsche evangelische Einwohner hat. Es ist hier eine Starostey, auch wird hier ein Landgericht gehalten.
5) Rawicz (Rawitsch) eine Stadt, deren Einwohner insgesammt deutsche Lutheraner und gutentheils Tuchweber sind.
6) Leszno, (Leschno), Lissa, oder Polnisch-Lissa, eine volkreiche Stadt, welche dem Fürsten von Sulkowski gehört. Die Lutheraner haben hier eine Kirche und lateinische Schule, und die Reformirten eine Kirche und ein Gymnasium illustre.
7) Koscian, Kosten, eine Stadt, woselbst eine Starostey ist, und ein Landgericht gehalten wird. Zu dem Distrikt, dessen Hauptstadt sie ist, gehören die kleinen Städte Przemec, (Prsementz) und Krziwin, (Krsiwin), in welchen kleine Kastellaneyen sind.
8) Szrem, eine Stadt auf einer Insel in der Warta, von welcher eine kleine Kastellaney benannt wird.
9) Ksiaz, (Ksions) eine Stadt unweit der Warta.
10) Szroda, eine Stadt, in welcher der Landtag dieser und der kalischischen Woiwodschaft gehalten wird.
11) Rogoszno, (Rogoschno) eine Stadt, von welcher eine kleine Kastellaney den Namen hat.


2. Die Woiwodschaft Gnesen. Sie begreift jetzt nur noch die Distrikte Gniesno und Kcyn. Die merkwürdigsten Oerter sind:
1) Gniesno, Gnesen, die Hauptstadt von Groß-Polen und älteste im Reich. Sie ist groß, der Sitz der Erzbischofs, eines grössern Kastellans, einer Starostey, und eines Landgerichts.
2) Powiedzisko, Kosztrzym, Mnichow, Wrzesnia, Witkowo, Städte.
3) Kcyn, eine Stadt, in welcher eine Starostey ist, und ein Landgericht gehalten wird.
4) Wagrowiec, (Wongrowiec), Janowice, Lekno, Städte.


3. Die Woiwodschaft Kalisch. Zu derselben gehören die Distrikte Kalisch, Konin, Przdry. Die vornehmsten Oerter sind:
1) Kalisz, (Kalisch), eine Stadt am Fluß Prosna, welche der Sitz der Woiwodschaft eines grössern Kastellans, einer Starostey, und eines Landgerichts ist. 1,706 wurden die Schweden bey derselben geschlagen.
2) Pleszow, (Pleschow), Jaroczyn, (Jarotschin) Kazmierz, Borek, Pogorzely, Krebow, Kobielin, Kroloszyn, (Kroloschin), Zduny, Sulmyrzyce, Odolonow, auf deutsch Adelnau, Biskopy, Raczkow, (Ratschkow) Städte.
3) Krusnüsk, Slawiszyn, Choz, (Chotsch), Tuliszkow, Wladislaw, Kolo, Städte.
4) Die Städte Konin, Kamin und Pyzdry, an der Warta. Von der ersten und dritten werden Distrikte benannt, es werden auch in denselben Landgerichte gehalten, und es sind daselbst Starosteyen.
5) Landen, eine Kastellaney.


4. Die Sieradische Woiwodschaft, welche aus den Distrikten Sierady, Schadek, Piotrkow, und Radansk besteht. Sie enthält
1) Sieradz, eine Stadt an der Warta, welche der Sitz des Woiwoden, eines größern Kastellans, eines Starosten, und eines Landgerichts ist.
2) Worta, Boszenin, Widawa, xc. Städte.
3) Radanscho, Brzesniee, Klobuczko, Konary, Kamienscho, xc. Städte
4) Piotrkow, Peterkau, Petrikau, eine Stadt, in welcher das hohe Tribunal für Groß-Polen, ein Landgericht, und ein Landtag gehalten wird, auch der Sitz einer Starostey ist.
5) Wolborz, Rosprza, Spicimiersz, xc. Städte
6) Szadek (Schadek), eine Stadt, in welcher ein Landtag und ein Landgericht gehalten wird.
7) Lutomiersch, eine Stadt, und Uniejow, eine Stadt an der Warta, welche dem Erzbischof von Gnesen gehört.


5. Das Wielunsche Land, mit den Distrikten Wielun, und Ostrseschow. Die merkwürdigsten Oerter sind:
1) Wielun, eine Stadt, welche der Sitz eines kleinern Kastellans, eines Starosten, des Landtags und eines Landgerichts ist.
2) Ostrzeszow (Ostrseschow,) eine Stadt, in welcher eine Starostey ist, und ein Landgericht gehalten wird.


6. Die Lentschitzische Woidwodschaft, mit den Distrikten Lentschitza, Brsesin, Orlow, und Inowlods. Am merkwürdigsten sind:
1) Lecyca (Lentschitza.) Lancitia, eine Stadt am Fluß Bsura, welche der Sitz des Woiwoden, eines größern Kastellans, eines Starosten, des Landtags, und eines Landgerichts ist.
2) Inowlodz und Ujadz, Städte.
3) Brzeziny (Brsesesini), eine Stadt, welche der Sitz eines kleinern Kastellans und eines Landgerichts ist.
4) Orlow, eine Stadt, in welcher ein Landgericht gehalten wird.
5) Piatek (Piontek) ein Städtchen, welches dem Erzbischof von Gnesen gehört.


7. Die Rawische Woiwodschaft, welche in die Landschaften Rawa, Gostin und Sochatschow abgetheilt ist, davon jede einen kleinen Distrikt begreift, nämlich die erste den Distrikt Bielsk, die zweyte den Distrikt Mszczanow (Mschitschanow,) die dritte den Distrikt Gombin. Man bemerke:
1) Rawa eine Stadt, welche der Sitz des Woiwoden eines größern Kastellans, eines Starosten, eines Landgerichts und eines Landtags ist, und ein Schloß hat.
2) Die Städte Nowe Miasto, Biala, und Skiernewice.
3) Lowicz (Lowitsch), eine Stadt am Fluß Bsura, woselbst der Erzbischof von Gnesen ein Schloß und eine Domkirche hat, dem auch das von diesem Ort benannte Herzogthum seit 1,240 gehört.
4) Sochaczow (Sochatschow), eine Stadt am Fluß Bluko, welche der Sitz eines kleinern Kastellans, eines Starosten, eines Landtags und eines Landgerichts ist.
5) Mszczanow und Bolinow, Städte.
6) Gostyn, eine Stadt mit einem Schloß, welche der Sitz eines kleinern Kastellans, eines Starosten und eines Landgerichts ist.
7) Gombyn, eine Stadt.


8. Die Brsestzische Woiwodschaft in Cujavien, welche in die Distrikte Brsestz, Radsiejow, Prsesedezk und Kowal, abgetheilt ist. Man bemerke:
1) Brzesc (Brsestz), eine Stadt, welche der Sitz des Woiwoden, eines größern Kastellans, eines Starosten, und eines Landgerichts ist.
2) Kowal, eine Stadt, welche der Sitz eines kleinern Kastellans, eines Starosten und eines Landgerichts ist.
3) Przedecz (Prsedetsch), eine Stadt, in welcher ein Landgericht gehalten wird, und eine Starostey ist.
4) Radziejow, eine Stadt am See Goplo, mit einer Starostey, woselbst der Landtag dieser und der folgenden Woiwodschaft gehalten wird.
5) Lubraniec und Warzymow, Städte.


9. Die Inowralawcsche Woiwodschaft, welche von der Stadt Inovroclaw benennet wird, die jetzt der König von Preussen in Besitz hat. Von den noch dazu gehörigen Städten und Flecken kann man bemerken:
Podgurze und Dybow, unweit der Weichsel, gegen Thorn über, Sluczew (Slutschew) oder Sluzew, Wladislaw, an der Weichsel, woselbst die Domkirche des Bischofs von Cujavien ist, Niszawa (Nischawa,) an der Weichsel, und Wraclawiec (Wratzlawietz), oder Wroclawek (Wrotzlawek), auch an der Weichsel.


10. Das Land Dobrzyn, welches die Distrikte Doberzyn, Ripin und Szlonsk, begreift. Man bemerke:
1) Dobrzyn, eine Stadt an der Weichsel, welche der Sitz eines kleinern Kastellans, und eines Landgerichts ist.
2) Bobrownik, eine Stadt an der Weichsel, welche der Sitz des Starosteygerichts aller drey Distrikte ist.
3) Slonsk, eine Stadt an der Weichsel, welche der Sitz eines kleinern Kastellans ist.
4) Lipno, eine Stadt, woselbst der Landtag und ein Landgericht gehalten wird.
5) Stompe, eine kleine Stadt.
6) Ripin, eine Stadt, welche der Sitz eines kleinern Kastellans, und eines Landgerichts ist.


11. Die Masauische oder Tscherskische Woiwodschaft im Land Masau oder Masuren, lat. Masovia, ist in zehn Länder abgetheilt, diese aber sind unter sechzehn Grads oder Starosteyen vertheilt. Die Länder sind folgende:
1) Das Land Tschersk, zu welchem die Distrikte Tschersk, Warka und Grodzisk, gehören, hat den Namen von der Stadt Czersk (Tschersk), Cirna, Ciricium, welche an der Weichsel liegt, und der Sitz eines größern Kastellans, einer Starostey und eines Landgerichts ist.
2) Das Land Warschau, zu welchem die Distrikte Warschawa, Blonie und Tarczyn (Tartschin), gehören. Man bemerkt darinn:
1) Warszawa (Warschawa), Warschau, Varsovia, die Hauptstadt der Masau, und beständige königl. Residenz, in welcher die Reichstage gemeiniglich gehalten werden, und ein Woiwode, ein kleiner Kastellan, ein Starost, ein Landgericht und Landtag ihren Sitz haben. Sie liegt an der Weichsel, und hat neun schöne Vorstädte, unter welchen Krakau ist. Das königl. Residenzschloß, ist ein weitläufiges Gebäude. Der gräfl. zaluskische Büchersaal, welcher zum öffentlichen Gebrauch gewidmet ist, ist ungemein ansehnlich und kostbar, und 1,746 eröffnet worden. König Sigismund III. hat in dieser Stadt zuerst seinen Wohnsitz aufgeschlagen, den seine Nachfolger beybehalten haben.
2) Praga, eine Stadt gerade gegen Warschau über, jenseits der Weichsel, daher sie gemeiniglich als eine Vorstadt davon angesehen wird.
3) Blonie, eine Stadt.
4) Wola, ein Dorf, eine halbe Meile von der Stadt, woselbst die Könige im freyen Felde erwählet werden.
5) Ujazdow und Wilanow, königl. Lustschlösser.
6) Tarczyn, eine Stadt.
3) Das Land Zakroczym (Sakrotschim), zu welchem die Distrikte Zakroczym und Sierock (Sierotzk), gehören. Die Stadt Sakrotschim an der Weichsel ist der Sitz eines kleinern Kastellans, eines Starosten, und eines Landgerichts.
4) Das Land Wyszogrod (Wyschogrod) in welchem die Stadt gleiches Namens an der Weichsel, die der Sitz eines kleinern Kastellans, eines Starosten, und eines Landgerichts ist. Czerwinsk (Tscherwinsk), eine Stadt an der Weichsel.
5) Das Land Ciechanow (Tziechanow), mit den Distrikten Ciechanow, Sohoczyn (Sohotschin), und Nowe Miasto. Die Stadt Ciechanow ist der Sitz eines kleinern Kastellans, eines Starosten und eines Landgerichts.
6) Das Land Lanza, mit den Distrikten Lanza, Kolno Zambrow und Ostroleka (Ostrolenka) In der Stadt Lanza, am Fluß Narew, wohnt ein Starost, auch wird daselbst ein Landgericht gehalten. Nowygrod, eine Stadt, liegt auch am Fluß Narew.
7) Das Land Wizka, welches aus den Distrikten Wizka, Wasosz (Wonsosch), und Radzilow, besteht. Die Stadt Wizka oder Wiznia am Fluß Narew, ist der Sitz eines kleinern Kastellans, eines Starosten und eines Landgerichts.
8) Das Land Rozan, mit den Distrikten Rozan und Makow, welches von der Stadt Rozan den Namen hat, die der Sitz eines Starosten und eines Landgerichts ist.
9) Das Land Nur, welches aus den Distrikten Nur, Ramienczyk am Bog, und Ostrowie besteht. In der Stadt Nur ist eine Starostey und ein Landgericht.
10) Das Land Liw, in welchem die Stadt Liw, darinn ein kleiner Kastellan und ein Starost wohnt, auch das Landgericht gehalten wird.


12. Die Plotzkische Woiwodschaft, welche aus den Distrikten Plock (Plotzk), Bielsk, Raesaz (Ratzions), Sierpc (Sierptz), Plonssk, Srozensk, Niedzborz und Mlawa besteht, davon die drey letzten zum Lande Zawskrzyn gehören.
1) Plock (Plotzk), eine Stadt an der Weichsel, woselbst der Woiwode, ein größerer Kastellan, ein Bischof und ein Starost ist, und ein Landgericht gehalten wird. Der Probst des Domkapitels ist Herr des sielunschen Gebiets, dessen Fürsten er sich nennet.
2) Rociaz (Ratzions), eine Stadt, ist der Sitz eines kleinern Kastellans und eines Landgerichts; es wird auch der Landtag dieser Woiwodschaft daselbst gehalten.
3) Plask (Plonsk), eine Stadt, in welcher ein Landgericht gehalten wird.
4) Zu Sierpt (Sierptz), ist ein kleiner Kastellan, und zu Mewa und Srozenst, werden Landgerichte gehalten.

Klein-Polen.[]

Klein-Polen, welches auch Ober-Polen genennet wird, und begreift:

I. Drey Woiwodschaften, welche das eigentliche Klein-Polen ausmachen.

1. Die krakauische Woiwodschaft, mit den Distrikten Krakow Proszowice, Biaz, und Lelow. Man bemerke:
Kostum Dziewka Krakowska BNW

Dziewka Krakowska.

1) Krakow, Crucovia, Caradonum, die Hauptstadt des ganzen Königreichs, welche an der Weichsel liegt, die hieselbst die Rudawa aufnimmt. Sie ist groß, und der Sitz eines Bischofs, welcher Herzog von Sewerien ist, des Woiwoden, eines größern Kastellans, eines Starosten, und einer Universität. In der Kathedralkirche werden die Reichskleinodien verwahret und die Könige gekrönet. Die Vorstadt Kazmierz oder Kasimirs, wird von der Stadt selbst durch einen Arm der Weichsel geschieden, der aber nicht der Hauptstrom ist, aus welchem Grunde sie das Haus Oesterreich 1,776 an die Krone Polen zurück gegeben hat.
1) Die Städte Krzanow, Medrzejow oder Medrzaw, Nowagora, Slawkow und Bedzin.
3) Die Stadt Olkusz (Olkusch), deren Bergwerke ehedem ergiebig waren.
4) Proszowice (Proschowitze), eine Stadt, in welcher der allgemeine Landtag dieser Woiwodschaft, und ein Landgericht gehalten werden.
5) Biaz (Ksions) eine Stat, woselbst ein Landgericht gehalten wird, und eine Starostey ist.
6) Lelow, eine Stadt, woselbst auch ein Landgericht gehalten wird, und eine Starostey ist.
7) Czestochowa (Tschenstochowa) eine zweifache Stadt an der Warta. Uiber der Neustadt liegt aus dem Klarenberge ein berühmtes Kloster vom Orden des heiligen Paulus des Eremiten, darin zu einem Marienbilde gewallfahrtet wird. Das Kloster ist befestigt, und hat als Festung einen Kommandanten.
8) Naklo, Olotzyn (Olschtin) und Mstow Städte.


2. Die Sandomirische Woiwodschaft, welche in die Distrikte Sadomirz, Radom, Checiny, Opoczno, Stezyce (Stensitza), Wißlica, abgetheilt ist. Man bemerkt darinn:
1) Sadomirz (Sacdomirs), Sandomiria, oder Sedomir (Sendomir), Sendomiria, die Hauptstadt dieser Woiwodschaft an der Weichsel, welche hier den Fluß Sam oder Son, aufnimmt. Sie ist der Sitz des Woiwoden, eines Starosten, eines größern Kastellans und eines Landgerichts.
2) Zawichest, eine Stadt an der Weichsel, in welcher ein kleiner Kastellan ist.
3) Janikow, Ostrow, Gliniany, Tarlow, Chimelow, Ostrowiec (Ostrowietz), Slupia, Städte.
4) Opatow, eine Stadt, in welcher der Landtag der Woiwodschaft gehalten wird.
5) Iwaniska, Rokow, ein ehemaliger Sitz der Arianer, Bogorya, Städte.
6) Polaniec (Polanietz), eine Stadt an der Weichsel mit einer kleinern Kastellaney.
7) Radau, eine Stadt mit einer kleinern Kastellaney, Starostey, und einem Landgericht; auch wird hier das polnische Schatz-Tribunalgericht jährlich sechs Wochen gehalten.
8) Kazanow, Ilza, Solec (Soletz), an der Weichsel, Czepielow, Janowiec (Janowietz), Gniewaszow (Gniewaschow) Stezica (Stensiza), woselbst eine Starostey ist, Kozienice, Ryczywol (Ritschiwol), Glowaczow (Glowatschow), Jedlinsko, Szydlowiec (Schidlowiety), Wirszbink (Wirschbink), kleine Städte.
9) Opoczno (Opotschno), eine Stadt mit einer Starostey.
10) Die Städte Odrzywol, Drzewica, Gowarizow, (Gowartschow), Konskie, Bialaczew (Bialatschew) und Radoszyce (Radoschize).
11) Checiny (Chentzini), eine Stadt mit einer Starostey, in welcher auch ein Landgericht gehalten wird. Bey derselben sind Bley- und Silber-Gruben.
12) Malogoszcy, (Malogoschtsch), woselbst eine kleine Kastellaney; Kurzelow, Nowy Koniecpol (Konietzpol), Czeczymin (Tschetschimin), Okrza, Sobkow, Jedrzejow, Piotrkowice, Borzecin (Borsensin) oder Bodzentin.
13) Auf dem Kalenberge, welcher der höchste in Polen ist, steht die regulirte Benediktiner-Abtey S. Krzyz (S. Krsys) zum heiligen Kreutz, dahin stark gewallfahrtet wird.
14) Kielce, eine Stadt, in welcher der Bischof zu Krakau einen Palast hat. Eben demselben gehören auch die dabey befindlichen Erzgruben.
15) Wißlica, eine Stadt am Fluß Rida, in welcher eine kleine Kastellaney ist. Das Gericht des davon benannten Distrikts, wird zu Kortschin gehalten.
16) Pinczow, (Pintschow), eine beträchtliche Markgrafschaft der Grafen Wielopolska, welche von einer Stadt den Namen haben. Ihr Besitzer muß allezeit den Namen Myszkowsky (Myschkowsky) führen.
17) Chmielnik, Szydlow (Schidlow) Busko, Olesnica, Nowemiasto, Städte.
18) Korczyn (Kortschin) oder Nowe-Miasto (Neustadt), Neo-Corcinum, eine Stadt an der Weichsel, in welcher das Gericht der Distrikte Pilzno und Wißlica und der allgemeine Landtag von Klein-Polen gehalten wird.


3. Die Lublinische Woiwodschaft, welche in die Distrikte Lublin, Lukow und Urzedow abgetheilt ist. Sie enthält:
PanoramaLublin1400 col BNW

Brama Krakowska w Lublinie.

Kostum Chłopa Lubelska BNW

Chłopa Lubelska

1) Lublin, die Hauptstadt der Woiwodschaft, welche der Sitz des Woiwoden, eines Starosten, eines grössern Kastellans, des Tribunalgerichts für Klein-Polen, des Landtags der Woiwodschaft, und eines Landgerichts ist.
2) Lezna (Lensna) oder Leezna, (Lentschna), Piaski, und Bychawa, kleine Städte.
3) Urzedow (Ursendow), Miasteczko (Miastetschko), Krasnik, Bozawola, Wysokie, Zaklikow, und Radomysk, oder Radomisk.
4) Juzilow, oeder Jozesow, Chodel, Kluczkiewice (Klutschkiewize), Opole, Belzyce, Kazimir, Markuszow (Markuschow), Kurow, Puwaly an der Weichsel, Golab, (Golonb), Michow, Kamioka (Kamionka), Rawa, Städte.
5) Die Städte Ostrow, Parczow (Partschow), Radszin (Radschin), Kock (Kozk), Syrokanl, Orzankow, Bobrownik, Laskarzow, Zelechow, Sloczek (Slotschiek), Domonice, Medzirzic (Mendsirsity.)
6) Lukow, eine Stadt woselbst eine Starostey ist, auch ein Landgericht gehalten wird.


II. Podlachien, oder Woiwodschaft Bielsk, besteht aus den Ländern Drohiczyn, Bielsk und Mielnik. Darinn sind:

KostumPodlasianka BNW

Podlasianka

1. Bielsk, eine Stadt am Flüßchen Biala, der Sitz des Woiwoden, und eines grössern Kastellans.
2. Drohiczyn (Drohitschin), oder Drohicin, eine Stadt am Fluß Bug, welche der Sitz einer Starostey, eines Landtags und eines Landgerichts ist.
3. Mielnik, eine Stadt am Bug, in welcher eine Starostey ist, ein Landtag und Landgericht gehalten wird.
4. Bransk, eine Stadt am Fluß Nur, woselbst der Landtag der Woiwodschaft, und ein Landgericht gehalten wird.
5. Augustow, eine Stadt an einem See, welche König Sigismund August erbauen lassen.
6. Biallystok, eine Stadt, in welcher die gräfliche branitzkische Familie ein vortreffliches Schloß mit schönen Gärten hat. Sie liegt halb in Polen, halb in des Großherzogthums Litauen Woiwodschaft Troki.
7. Tykoczin (Tikotschin) oder Tykocin, eine Stadt am Fluß Narew mit einem festen Schloß, in welchem ehedessen der königl. Schatz verwahrt, und die Münze geprägt worden. Hier stiftete König August II. den weissen Adlerorden.
8. Die Städte Knyszin, (Knischin), Woyszki (Woischki). u. a. m.


III. Von Roth-Rußland, oder von der russischen Woiwodschaft, ist bey Polen geblieben das Land Chelm, welches aus den Distrikten Chelm und Krasnostaw, besteht. Zu demselben gehören:

1) Chelm, eine Stadt, welche der Sitz eines kleinern Kastellans, eines Landtags- und Landgerichts, wie auch eines Bisthums ist.
2) Krasnostaw, eine Stadt am Fluß Wieprz, welche der Sitz des Bischofs von Chelm, einer Starostey, und eines Landgerichts ist.
3) Die Städte Sawin, Puhaczow (Puhatschow), Nadzil, Susnowica, Orzechow, Urust, Opalim, Lubom.


IV. Podol, Podolien, welches ehemals seine eigene Herzoge gehabt hat, und 1569 mit Polen vereinigt worden, ist ein Theil der polnischen Ukraine, und besteht aus der podolischen und braclawischen Woiwodschaft.

1. Die Podolische Woiwodschaft besteht aus den Distrikten Kamieniety, Latzschew, und Tscherwonogrod. Sie enthält:
KostumChlopukrainski BNW

Chłop Ukraiński.

1) Kaminiec (Kaminiety) Podolski, Camenecum, eine Stadt mit einem mehr von Natur als durch Kunst befestigten, auf eiuem Felsen gelegenen Schloß. Sie war ehedessen die beste Festung in Polen, und ist noch der Sitz eines römisch-katholischen und eines armenischen Bischofs, des Woiwoden, eines grössern Kastellans, eines Starosten, eines Landtags und eines Landgerichts. Nahe dabey ist das Fort der Dreyeinigkeit.
2) Die Städte Satanow, Orzochowce (Orsochowtye), Felsztyn, Grudek, Smotryca.
3) Die Städte Kitaygrod, Studenica, Kalus, Jeruszow, (Jereschow) Mohilow.
4) Die Stadt Lucznyce (Lutschnize), Szarygrod (Scharygrod), Kopaygrod, Snitkow, Zinkow, Zzarawka (Scharawka).
5) Die Städte Bar, Mezyrow, Deraznia, Miedzyborz (Miendsibors).
6) Latyczew (Latitschew), eine Stadt, mit einer Starostey, und einem Landgericht.


2. Die Braclawische Woiwodschaft, welche aus den Distrikten Bratzlaw, Winnitza und Zwinogrod besteht, und enthält:
1) Winnica (Winniza) oder Winnicza (Winnitscha), eine Stadt am Bog, in welcher der Landtag und ein Landgericht gehalten wird, auch eine Starostey ist.
2) Die Städte Pikow und Janow, beyde am Bog, dann Przyluka.
3) Braclaw (Bratzlaw, Bratislavia, eine Stadt am Fluß Bog, welche auch S. Petersstadt genannt wird.
4) Die Städte Krasnie, Murachowa, Czerniowce, (Tscherniowze), Busza (Buscha), Jaruga, Jampol, Kuczenice (Kutschenitze), Kaminiec, Rakow, Ribnica, Jahorlik. Die sieben letzten liegen am Dniester.
5) Die Städte Tomaszpol (Tomaschpol), Konargrod, Tulczyn (Tultschin), Alexandrow, Nowogrod, Berzod, Obodowka, Ladyczyn (Laditschin) am Bog.
6) Die Städte Niemirow, Poherbycza (Poherbitscha), Zywolow, Grudek, Rislak, Halozyn, Kublyczyn, Kublycz, (Kublitsch), Ziatowce, Human, Tavgowica, und Sawra am Bog; dann Balta am Kodina.


V. Die Kiowische Woiwodschaft, welche auch zur Ukraine gehört, und deren östlicher, jenseits des Dneper belegener Theil, nebst der Stadt Kiow, 1667 und 1793 an Rußland abgetreten worden. Sie besteht aus den Distrikten Zitomirz und Owrug, und enthält:

KostumKozakUkrainski BNW

Kozak Ukrainski

1) Zytomirz (Sitomirs), eine Stadt am Fluß Teterow, mit einer Starostey, in welcher auch der Landtag und ein Landgericht gehalten wird.
2. Die Städte Czudnow (Tschudnow) am Fluß Teterow, Berdyczow (Berditschow) Ostrozek, Ulanow, Czernagorodek am Fluß Irpien, Bialoerkiew, Olszanka (Olschunka), Raniew, Bohuslaw, Korsum am Fluß Ros, Czyrkasy (Tschirkassy), Krilow am Dnieper und viele andere.
3. Owrucz (Owrutsch) eine Stadt in welcher ein Starost seinen Sitz hat, auch ein Landgericht gehalten wird.
4. Die Städte Uzymir, am Fluß Usza; Miedzyrzyczka am Fluß Usza; Czernik (Tschernik), Iwankow, Kochary, Skorodiw, Norzynsk, Wysowka, Chabno, Czarnobyl, (Tscharnobil), Brahin, u. a. m.


VI. Die Woiwodschaft Wolhyn oder Wolyn, Volhynien, welche 1566 mit Polen vereinigt worden, besteht aus den Distrikten Wlodsimirsch, Lutzk und Krsemieniety, und enthält:

1. Luck (Lutzk), Luceoria, die Hauptstadt, am Fluß Styr, welche der Sitz eines katholischen und eines griechischen mit der römischen Kirche vereinigten Bischofs, des Woiwoden, eines grössern Kastellans, eines Starosten, und eines Landgerichts ist; es wird auch hier der Landtag der Woiwodschaft gehalten.
2. Die Städte Sokul, Dabronica, Targowica, Moravice, Berestezko (Berestetschko).
3. Wlodzimirsz, eine Stadt am Fluß Lug, in welcher ein griechischer mit der römischen Kirche vereinigter Bischof wohnet.
4. Czartorysk (Tschartorisk), eine Stadt am Fluß Styr, der Hauptort eines Fürstenthums.
5. Die Städte Uscilug oder Ustilug, an der Mündung des Flusses Lug zum Bog, Osyrian, Kowel, der Hauptort eines Herzogthums, Macjow, Wyszwa, (Wischwa), Niesuchowice, Mielnica, Kaszowka (Kaschowka), Holowiezow (Holowitschow), Trojanow, Lubieszow (Lubieschow), Berowcy.
6. Krzeminiec (Krsemieniety), eine Stadt mit einer Starostey und einem Landgericht.
7. Die Städte Kuniow, Jampol, Janowce oder Janowiec (Janowiety), Wyszgrudek (Wischgrudek) Stary und Nowy Olexinety.
8. Die Herzogthümer Wisnowiec (Wisnowitz), Zaslaw, und Olyka, welche von Städten den Namen haben Zu Olyka oder Ulyka ist eine Universität.
9. Das Herzogthum Ostrog, welches von der Stadt Ostrog, am Fluß Horyn, den Namen hat, hat der letzte Herzog 1609 der Krone Polen geschenkt, damit der jedesmalige Besitzer desselben zum Dienste der Krone 5 bis 600 Mann Soldaten unterhalten möchte. Es gehört zu der sogenannten Ordination von Ostreg, oder zu diesem Herzogthum, der größte Theil von Wolhynien.
10. Die Stadt Dubno, am Fluß Irwa, woselbst seit 1774 die Contrakte des polnischen Adels am heil. Dreykönigstage gehalten werden, Klewan, Derafina, am Fluß Horyn, Stepav, Bereznica, Wlodzymirzec (Wlodsimirsety), der Sitz eines Starosten, Bazalia und Konstantinow am Fluß Slucz.
11. Die Städte Warkowice, Berezne, Kurczyce (Kurtschize), Miedzyrzyc (Miendsirsity), Zwiabel, Osirozka, Alexandrya, Annopel, Berezdow, Korezik (Kortschik), Miropol, Lubun, Ostropol xc.

Großherzogthum Litauen.[]

c) Das Großherzogthum Litauen.

Von den Einwohnern wird es Litwa genannt. Vor Alters hatte es eigene Herzoge, von welchen Ringold 1235 den Titel eines Großherzoge annahm. 1569 wurde das Großherzogthum Litauen also mit dem Königreich Polen vereinigt, daß beyde nur ein gemeines Wesen unter einem Könige seyn, auch diesen gemeinschaftlich erwählen sollten.

Das Großherzogthum besteht:

I. Aus dem eigentlichen Litauen, dazu zwey Woiwodschaften gehören:

1. Die Woiwodschaft Wilno, von fünf Distrikten, in welcher:
KostumChlopkaLitewska BNW

Chłopka Litewska.

1) Wilno, Wilna, Wilda, die Hauptstadt des Großherzogthums, und ehemalige Residenz der Großherzoge, am Fluß Wilia, da, wo die Wilika hinein fällt. Sie ist sehr groß, hat aber durch Feuersbrünste, insonderheit 1737, 48, 49 und 60, ungemein großen Schaden erlitten. Ausser vielen römisch-katholischen Kirchen, findet man hier auch einige griechische, eine lutherische, eine reformirte, ingleichen eine Judenschule und einen Metscheb der muhamedanischen Tatarn. Sonst ist sie der Sitz eines Bischofs, des Woiwoden, eines grössern Kastellans, eines Starosten, eines Landtags, und einer Universität, und es wird hier jährlich zwanzig Wochen lang das Tribunalgericht gehalten. Die Stadt treibt starken Handel.
2) Die Städte Lida, Oszmiana (Oschmiana), Braslaw und Wilkomirz, Hauptörter der davon bekannten Distrikte, und Starosteyen, in welchen auch Landtage und Landgerichte gehalten werden.
3) Die Städte Dubinki, der Hauptort eines Fürstenthums, Blottno, Bialogrod, Milaw, Labieda, Jelna, Smorgonie, Bystrzyia, am Fluß Wilia, Danilowicze, Kraysk, Olszany, und viele andere.


2) Die Woiwodschaft Troki, von vier Distrikten, in welcher
1) Troki, eine grosse Stadt zwischen Seen, welche der Sitz des Woiwoden, eines grössern Kastellans, und einer Starostey ist, und in welcher ein Landtag, und ein Landgericht gehalten wird.
2) Grodno, eine Stadt am Fluß Niemen, welche nach Wilno die beste in diesem Großherzogthum, und der Sitz eines Starosten ist. Es wird hier allemal der dritte polnische Reichstag, wie auch ein Landgericht und ein Landtag gehalten.
3) Die Städte Calvarie, Birze, der Hauptort eines Fürstenthums, Kowno oder Kauen. Anderthalb Meilen von der letzten, ist der Friedensberg gelegen, auf welchem ein berühmtes und prächtiges Camaldulenser Kloster steht. Zu Kowno ist eine Starostey, der Starost von Upita aber hält sein Gericht in der Stadt Poniewisz (Poniewisch) in welcher auch ein Landtag gehalten wird.
4) Merecz (Meretsch) eine Stadt am Fluß gleiches Namens.
5) Suprasl, ein sehr reiches griechisches Kloster, welches sich dem Pabst unterworfen hat. Es wird stark dahin gewallfahrtet.
6) Die Herrschaft Serrey oder Sirreie, welche dem Könige von Preussen gehört.


2. Aus dem Litauischen Rußland, welches eingetheilt wird:

I) In Weiß-Rußland, welches aber 1772 größtentheils an Rußland gekommen ist, so, daß nur noch zu Litauen gehören:
1) Das diesseits der Duna belegene Stück der Woiwodschaft Polock (Polozk), in welcher die Städte Ula an der Duna, Psuja, Plysa, Czexeja, und andere kleine Oerter.


2) Die Woiwodschaft Minsk, von zwey Distrikten, in welcher:
1) Minsk, eine Stadt, woselbst der Woiwode, eine grösserer Kastellan, und ein Starost ihren Sitz haben, der Landtag, und alle zwey Jahre das Tribunalgericht gehalten wird.
2) Sie Städte Kzeczyca (Ksentschitza), Mozyr, am Fluß Pripety, u. a. m. Die von der ersten Stadt benannte Starostey, hat ihr Gericht in der dritten Stadt, woselbst auch der Landtag des rsentschitzischen Distrikts ist. Zu Mozyr ist auch eine Starostey, Landgericht und Landtag.


2) In Schwarz-Rußland, welches größtentheils aus der Woiwodschaft Nowogrodek, von drey Distrikten bestehet, darinn
1) Nowogrodek, eine Stadt, welche der Sitz des Woiwoden, einer grössern Kastellaney, und einer Starostey ist und darinn alle zwey Jahre das Tribunalgericht gehalten wird. Es wird hier auch ein Landtag und ein Landgericht gehalten.
2) Nieszwiesz (Nieschwiesch), eine fürstlich radziwilische Residenzstadt am Fluß Uscha, und der Hauptort eines Herzogthums und Majorats.
3) Lochowieze (Lochowitsche), und Mir, Städte und Grafschaften.
4) Klek oder Kleck (Kletzk), eine kleine Stadt, der Hauptort eines Fürstenthums, welches dem Hause Radziwil gehört.
5) Die Städte Wolkowisk und Slonin, in welchen Starosteyen sind, und die Landtage der davon benannten Distrikte gehalten werden, in der letzten wird auch der allgemeine Landtag von Litauen gehalten.
6) Das Herzogthum Sluck (Schluzk), welches dem fürstl. radzivilischen Hause gehört, und ausser der Stadt gleiches Namens viele andere Oerter begreift.


3) In Podlesie oder Polesie, welches aus der Woiwodschaft Brzesc von zwey Districten besteht, und in welchem:
1) Brzesc (Brzesty), eine Stadt am Fluß Bog, welche der Sitz des Woiwoden, eines grössern Kastellans, eines Starosten, und eines griechischen mit der römischen Kirche vereinigten Bischofs ist; es wird auch hieselbst ein Landtag gehalten. Die hiesige berühmte Synagoge der Juden, wird von dieser Nation aus ganz Europa besucht, und zwar sowohl Studirens, als Promovirens halber.
2) Biala, eine fürstlich-radzivilische Stadt.
3) Pinsk, eine Handelsstadt am Fluß Pina, der Sitz einer Starostey und eines Landtags. Hier wohnt ein mit der römischen Kirche vereinigter griechischer Bischof. Es wird hier schönes rothes Leder bereitet.


3. Aus dem Herzogthum Schamaiten, polnisch Zmuyds, latein. Samogitia, welches von alten Zeiten her zu Litauen gehört hat, und mit demselben entweder von dem nämlichen, oder von einem besondern Herzog regieret worden ist. Es hat einen Starosten, welcher die Gewalt eines Woiwoden hat, und einen grössern Kastellan, und ist in fünf und zwanzig Distrikte abgetheilt. Einige der merkwürdigsten Oerter desselben sind:

KostumChlopkaZmudzka BNW

Chłopka Żmudzka.

1) Wornie oder Miedinki, eine Stadt in welcher der Bischof von Schamaiten seinen Sitz hat.
2) Rosienie, eine Stadt am Fluß Dubista, woselbst der Landtag der Provinz, und das Landgericht gehalten wird, auch der Starost seinen Sitz hat.
3) Kieydany, Cojodunum, eine Stadt des fürstlichen Hauses Radziwil, der Hauptort einer Grafschaft.
4) Taurogi, Tauroggen, eine Städtchen und Herrschaft, dem Könige von Preussen zugehörig.

Zu Polen und Litauen gehörend.[]

Zu Polen und Litauen zugleich gehören:

I. Die Herzogthümer Curland und Semgallen, die ein ansehnliches Land ausmachten, welches gegen Abend an die Ostsee gränzet, und theils Deutsch, theils Letten zu Einwohnern hat, die größtentheils der evangelisch-lutherischen Kirche zugethan sind. Es ist 1561 ein besonderes Herzogthum geworden, als Gotthard Kettler, Heermeister des deutschen Ordens in Liefland, dazu Curland mit gehörte, dieses Liefland an den König von Polen, als Großherzog von Litauen abtrat, und sich dagegen von ihm mit Curland und Semgallen, als einem Herzogthum belehnen ließ. Seit der Zeit hat es beständig seinen eigenen und besonderen Herzog behalten, der sich einen Herzog von Liefland, zu Curland und Semgallen, nennet. Das Land besteht aus zwey Theilen, welche sind:

1. Das eigentliche Curland, in welchem:
1) Goldingen, auf lettisch Kuldiga, eine Stadt an der Windau.
2) Windau, auf lettisch Wente, eine Stadt am Fluß gleiches Namens, der hier in die Ostsee fällt, mit einem Hafen.
3) Libau, auf lettisch Leepaja, eine Stadt an der Ostsee.
4) Die Städtchen Grubin und Candau.
2. Semgallen, in welchem:
1) Mitau, auf lettisch Jelgawa, die Hauptstadt beyder Herzogthümer und herzogliche Residenzstadt, welche am Fluß Aa liegt.
2) Bauske, eine kleine Stadt mit einem Bergschloß.
3) Seelburg, ein ehemaliges Städtchen mit einem Schloß, welches vor Alters der Sitz des Bischofs von Semgallen gewesen ist.
4) Die kleinen Städte Friederichstadt oder Neustädtchen, und Jakobstadt, beyde an der Düna, und die adelichen Flecken Illuxt und Subbat.

Der Piltensche Distrikt, welcher ehemals dem Bischofe von Pilten gehört hat, wird seit 1717 durch sieben polnische Landräthe regiert, und die Appellationen gehen von der Regierung bloß an den König. Er enthält sieben Kirchspiele, in welchen:

1) Pilten, eine kleine Stadt an der Windau.
2) Dondangen, ein adeliches Schloß dazu zehn Dörfer gehören.


II. Die Städte Thorn und Danzig.

1. Thorn, polnisch Torun, eine Stadt an der Weichsel, in welcher ein lutherisches Gymnasium illustre ist.
2. Danzig, polnisch Gdanssk, eine ansehnliche Handelsstadt, und starke Festung an der Weichsel. Sie enthält zwölf lutherische, zwey reformirte, und sieben katholische Kirchen, und hat ein lutherisches Gymnasium illustre.
Der Stadt gehört der Danziger Werder, welcher von der Weichsel und Motlau umgeben ist, und 33 Dörfer begreift, die frische Nerung (Niedrigung), welche ein schmaler aber langer Strich Landes zwischen der Ostsee und dem frischen Haf ist, die Festung Münde oder Weichselmünde, am Fluß des westlichen Arms der Weichsel in die Ostsee, und das Städtchen Hela oder Heel auf der sogenannten Höhe.
Beyde diese Städte sind frey, und erkennen nur den König von Polen und die Republik als ihre Schutzherrschaft.


Quellen und Literatur.[]

  • Allgemeine Erdbeschreibung Geschöpft aus Büsching, Fabri, Bruns und andern Erd- und Reise-Beschreibungen. Herausgegeben von Franz Ioh. Ios. von Reilly Wien 1792 Zu finden im Verlage des Herausgebers.
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