Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Mitau, den 9ten December.[1]

Gestern frühe wurde unsere Stadt von allen französischen Authoritäten, unter deren Druck wir seit dem Julius geseufzet hatten, befreyt. Die glänzenden Siege der unüberwindlichen russischen Armee zwangen sie, plötzlich abzuziehen. Ihnen folgten gegen Abend die preussischen Korps, welche hier und in der Gegend gestanden hatten, und eine Stunde später sahen wir, mit unaussprechlicher Freude, die ersten russisch-kaiserlichen Truppen ankommen. Alle Häuser der Stadt waren augenblicklich erleuchtet und lauter Jubel erschallte auf allen Gassen bis spät in die Nacht. Gleich nach dem Abmarsch der Feinde erließ die am 17ten September d. J. durch das Reskript Sr. Excellenz, des Herrn Generallieutenants von Essen 1., provisorisch angeordnete Gouvernementsregierung nachfolgendes Reskript:

Befehl Sr. Kaiserl. Majestät, des Selbstherrschers aller Reussen xc. xc. xc., aus der kurländischen Gouvernementsregierung zu Jedermanns Wissenschaft. In dem Augenblicke, da der Abzug der königlich-preussischen Kommandantur aus Mitau keinen Zweifel übrig läßt, daß die Räumung Kurlands von dem feindlichen Truppenkorps, welches seit fünf Monate dieses Gouvernements besetzt gehalten hat, nunmehr gänzlich vollzogen sey, in diesem Augenblicke, wo die getreuen Einwohner Kurlands, von feindlicher Gewalt und Anordnung befreyt, sich der Herrschaft und Zeichen ihres erhabenenen Monarchen, Unsers Allergnädigsten Kaisers und Herrn, wieder öffentlich erfreuen, und an den Segnungen Theil nehmen dürfen, die der huldreichste Landesvater über sein unermeßliches Kaiserreich verbreitet, hat auch die kurländische Gouvernementsregierung, so wie Sie durch das Reskript Sr. Excellenz, des Herrn Generallieutenants von Essen 1., vom 17ten September d. J., provisorisch angeordnet worden ist, sogleich nach der Entfernung der Ihrer Wirksamkeit entgegen stehenden Hindernisse, Ihre Sitzungen eröffnet. Es wird daher das erwähnte Reskript, welches die einstweilige Organisation der kurländischen Gouvernementsregierung bis zur Ankunft Sr. Excellenz, des Herrn Civilgouverneurs von Kurland, Geheimenraths und Ritters von Sivers, bestimmt, in der Anfuge zu Jedermanns Wissenschaft und Nachachtung dergestalt bekannt gemacht, daß zugleich auch alle Palaten und Gerichtsbehörden des kurländischen Gouvernements, indem sie alle Ausfertigungen im Namen Sr. Kaiserl. Majestät, Unsers Allergnädigsten Monarchen, Alexander I., zu erlassen haben, sofort alle Zeichen einer fremden Autorität zu vernichten aufgefordert und angewiesen werden.

Mitau, den 8ten December 1812 Abends.

(L.S.) Landhofmeister Heinr. v. Offenberg, in Funktion des Civilgouverneurs.
Friedrich v. Wettberg, Stellvertretender Rath.
Ferdinand v. Rutenberg, Stellvertretender Rath.
Harder provisorischer Sekretär.


Quellen.[]

  1. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 295 Montag, den 9. December 1812.
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