Von Bastille bis Waterloo. Wiki
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Zeitungsnachrichten.[]

[1812]

Kassel, den 20sten May.

Nach einem königlichen Dekret soll der den Militärpersonen von der westphälischen Armee zu bewilligende Ruhestandsgehalt nach den Graden nicht unter 90 und nicht über 6000 Franken betragen können, mit Vorbehalt der Fälle des Verlustes eines oder mehrerer Glieder und des Gesichtes. -- Der Ruhestandsgehalt wegen Dienstalters, nach dreißigjährigem Dienst, ist auf die Hälfte des Maximums festgesetzt. -- Für jedes Dienstjahr oder jeden Feldzug über dreyßig Jahre, soll derselbe aber um das Zwanzigstel der andern Hälfte vermehrt werden. -- Wegen Wunden, die den Verlust mehrerer Glieder oder des Gesichts nach sich gezogen haben, gilt das Maximum und die Hälfte darüber, welches auch die Dauer der Dienstzeit seyn möge. Für den Verlust eines Arms das Maximum, und ein Viertel darüber.

Wunden und von Wunden herrührende Gebrechen, welche den uneingeschränkten Gebrauch eines Glieds hemmen, sollen zu halben Maximum des Ruhestandsgehalts, und auf ein Zwanzigstel, für jedes Dienstjahr oder jeden Feldzug, berechtigen. Gebrechen, welche aus minder bedeutenden Wunden xc. herrühren, und die Fortsetzung des Dienstes unmöglich machen, sollen ein Recht auf das Drittel des Maximums des Ruhestandsgehalts geben, und nach zehnjährigem Dienste, wobey die Feldzüge mitgerechnet werden, soll dieser Ruhestandsgehalt um ein Zwanzigstel der beyden andern Drittheile, für jedes Jahr oder jeden Feldzug über 10 Jahr, vermehrt werden. Die 1808 den Wittwen und Kindern der in Schlachten oder binnen sechs Monaten nach ihrer Verwundung gestorbenen Militärpersonen bewilligten Unterstützungen sind beybehalten, jedoch, daß die Pension der Kinder um ein Drittel vermindert werden muß. Die Wittwen und Kinder der auf jede andere Art verstorbenen Militärpersonen können, wenn die Militärperson dreyßig Jahre im wirklichen Dienste gestanden xc., eine nach dem Ruhestandsgehalt, auf den der Verstorbene ein Recht gehabt hätte, zu bestimmende Unterstützung erhalten. Als Maximum des Ruhestandsgehalts erhält unter andern: der Divisionsgeneral 6000 Franken, Brigadegeneral 4000, Oberst 2700, Major 2400, Bataillons- und Eskadronschefs 1800, Kapitän 1350, Lieutenant 1000, Unterlieutenant 800, Soldat 170.


Quellen und Literatur.[]

  • Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 141. Mittewoch, den 12. Juny 1812.
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