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Friedensvertrag zwischen Schweden und Großbrittannien.[]


[1]

Der zwischen Schweden und Großbrittannien zum Abschlusse gekommene Friedensvertrag wurde schwedischer Seits von dem Freyherrn Engeström, Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten xc., und dem Freyherrn Gustav von Wetterstedt, Hofkanzler xc., und englischer Seits von dem Herrn Edward Thornton geschlossen.

Art. 1. Es soll zwischen Ihren Majestäten, dem Könige von Schweden und dem Könige des vereinigten Reiches Großbrittannien und Irland, wahrhafter und unverletzlicher Friede, und aufrichtige und vollkommene Einigkeit und Freundschaft seyn.
Art. 2. Die Freundschafts- und Handelsverhältnisse zwischen beyden Ländern sollen auf den Fuß wieder hergestellt werden, auf dem sie sich am 1sten Januar des Jahres 1791 befanden.
Art. 3. Wenn aus Haß wider gegenwärtigen Friedenstraktat, und die Wiederherstellung des guten Vernehmens zwischen beyden Ländern, was immer für eine Macht Schweden mit Krieg überziehen sollte, verpflichten sich Se. Majestät, der König des vereinigten Reichs Großbrittannien und Irland, in Uebereinkunft mit Sr. Majestät, dem Könige von Schweden, für die Sicherheit und Unabhängigkeit Seiner Staaten die nöthigen Maßregeln zu ergreifen.
Art. 4. Die Ratifikation soll in sechs Wochen, oder früher, wenn es möglich ist, ausgewechselt werden.

Diesen Traktat hat der Prinz Regent von Großbrittannien am 4ten August, der König von Schweden am 17ten August ratificirt.


Friedensvertrag zwischen Schweden und Großbrittannien..[]


[2] Folgendes ist, öffentlichen Blättern zufolge, der Inhalt des am 18ten July dieses Jahrs in Oerebro unterzeichneten, und ebendaselbst am 19ten, und in Karltonhouse am 4ten August ratificirten Friedensvertrages zwischen Schweden und Großbrittannien:

"Wir Karl, von Gottes Gnaden der Schweden und Wenden König xc. xc. xc., Erbe zu Norwegen, Herzog zu Schleswig-Holstein, Stormarn und Ditmarsen, Graf von Oldenburg und Delmenhorst xc. xc.; thun kund und zu wissen, daß Wir, nachdem Wir bey Sr. König. Hoheit, dem Prinzen Regenten, im Namen und von Seiten Sr. Majestät, des Königs, des vereinigten Reiches Großbrittannien und Irland, eine gegenseitige Neigung, dem zwischen Unserm Königreiche und dem vereinigten Reiche Großbrittannien und Irland eingetretenen Kriegsstande ein Ende zu machen, und zu Abschließung eines Friedens- und Freundschaftstraktats zwischen beyden Staaten Unterhandlungen anzuknüpfen, gefunden haben, Unsererseits zu diesem Ende Unsere lieben und getreuen, den Freyherrn Lorenz von Engeström, einen der Reichsherren, Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Kanzler der Universität, und Ritter und Kommandeur Unserer Orden, Ritter des königl. Ordens Karls des XIII., Großadler der französischen Ehrenlegion, und den Freyherrn Gustav von Wetterstedt, Unsern Hofkanzler, Kommandeur Unseres Nordsternordens, einen von den achtzehn der schwedischen Akademie; so wie Se. Königl. Hoheit, der Prinz Regent, im Namen und von Seiten Sr. Majestät, des Königs, des vereinigten Reichs Großbrittannien und Irland, den Sir Edward Thornton, Esquire, ernannt und bevollmächtigt haben; welche am 18ten July laufenden Jahres zu Oerebro einen Friedens- und Freundschaftstraktat abgeschlossen, unterzeichnet und untersiegelt haben, folgenden wörtlichen Inhalts: Im Namen der hochheiligen und untheilbaren Dreyfaltigkeit. Se. Majestät, der König von Schweden, und Se. Majestät, der König des vereinigten Reichs Großbrittannien und Irland, von gleichem Wunsche beseelt, die alten Verhältnisse der Freundschaft und des guten Einvernehmens zwischen beyden Mächten und ihren respektiven Staaten wieder herzustellen, haben zu diesem Ende zu ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich: Se. Majestät, der König von Schweden, den Freyherrn Lorenz von Engeström, Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten xc. xc., und den Freyherrn Gustav von Wetterstedt, Unsern Hofkanzler xc. xc.; und Se. Königl, Hoheit, der Prinz Regent, im Namen und von Seiten Sr. Majestät, des Königs des vereinigten Reichs Großbrittannien und Irland, den Sir Edward Thornton, Esquire; welche beyderseitigen Bevollmächtigten, nach Auswechslung ihrer in gehöriger Form abgefaßten Vollmachten, über nachstehende Artikel übereingekommen sind.

Art. 1. Es soll zwischen Ihren Majestäten, dem König von Schweden und dem Könige des vereinigten Reichs Großbrittannien und Irland, Ihren Erben und Nachfolgern, und Ihren Unterthanen, Reichen und respektiven Staaten fester, wahrhafter und unverletzlicher Friede, und aufrichtige und vollkommene Einigkeit und Freundschaft seyn, so daß von diesem Augenblicke an jedes Mißverständniß, daß zwischen beyden obwalten könnte, als gänzlich aufgehoben und beseitigt anzusehen ist.

Art. 2. Die Freundschafts- und Handelsverhältnisse zwischen beyden Ländern sollen auf den Fuß wieder hergestellt werden, auf dem sie sich am 1sten Januar des Jahrs 1791 befanden, und alle zu diesem Zeitpunkte zwischen beyden Staaten bestehenden Traktaten und Konventionen sollen als erneuert und bestätigt angesehen werden, und sich durch gegenwärtigen Traktat erneuert und bestätigt.

Art. 3. Wenn aus Haß wider gegenwärtigen Friedenstraktat, und die Wiederherstellung des guten Einvernehmens zwischen beyden Ländern, was immer für eine Macht Schweden mit Krieg überziehen sollte, verpflichtet sich Se. Majestät, der König des vereinigten Reichs Großbrittannien und Irland, in Uebereinkunft mit Sr. Majestät, dem Könige von Schweden, für die Sicherheit und Unabhängigkeit Seiner Staaten die nöthigen Maßregeln zu ergreifen.

Art. 4. Gegenwärtiger Traktat soll von den beyden hohen kontrahirenden Theilen ratificirt, und die Ratifikationen in 6 Wochen, oder früher, wenn es möglich ist, ausgewechselt werden.

Zur Beglaubigung dessen haben wir Unterzeichnete, Kraft unserer Vollmachten, gegenwärtigen Traktat unterzeichnet, und mit unserm Insiegel versehen.

So geschehen zu Oerebro am 18ten July des Jahres 1812.

(L. S.) Freyherr von Engeström.
(L. S.) Gustav Freyherr v. Wetterstedt.
(L. S.) Edward Thornton.

In diesem Betracht haben Wir diesen Friedens- und Freundschaftstraktat mit allen seinen Artikeln, Punkten und Klauseln, so wie sie hier Wort für Wort stehen, ratificiren, gutheißen und annehmen wollen, so wie Wir ihn durch Gegenwärtiges auf die möglichst wirksame Weise ratificiren, genehmigen und annehmen; wollen und versprechen, aufrichtig, treu und redlich zu halten und zu erfüllen, was besagter Friedens- und Freundschaftstraktat, und alle seine Artikel, Punkte und Klauseln enthalten und vorschreiben. Zu Beglaubigung dessen haben Wir Gegenwärtiges eigenhändig unterzeichnet und Unser großes königliches Insiegel beydrucken lassen.

So geschehen auf Unserm Schlosse zu Oerebro am 19ten Tage des Monats August, im Jahr der Gnade Eintausend achthundert und zwölf.

(L. S.) Karl.
Lorenz von Engeström.

Die Ratifikation obigen Traktats von Seiten Sr. Königl. Hoheit, des Prinzen Regenten des vereinigten Reiches Großbrittannien und Irland, lautet folgendermaßen:

Im Namen und von Seiten Sr. Majestät. Wir Georg III., von Gottes Gnaden König des vereinigten Reiches Großbrittannien und Irland, Beschützer des Glaubens, Herzog von Braunschweig-Lüneburg, des heiligen römischen Reichs Erzschatzmeister und Churfürst xc. Allen und Jeden, die Gegenwärtiges lesen, Unsern Gruß! Massen ein Friedens-, Einigkeits- und Freundschaftstraktet zwischen Sr. Majestät und Ihrem guten Bruder, dem Könige von Schweden, am 18ten July des Jahrs 1812 zu Oerebro von den zu diesem ende in gehöriger Form gegenseitig Bevollmächtigten Sr. Majestät und Ihres besagten guten Bruders unterzeichnet worden ist, welcher Traktat Wort für Wort also lautet: (Folgt der Traktat.) Haben Wir, nach Ansicht und Erwägung vorbesagten Traktats, im Namen und von Seiten Sr. Majestät, denselben nach allen seinen Artikeln und Klausen ratificirt, genehmigt und angenommen, wie Wir ihn durch Gegenwärtiges für Se. Majestät, Ihre Erben und Nachfolger genehmigen, ratificiren und annehmen; verpflichten Uns, und versprechen auf Unser Wort, daß Wir aufrichtig und redlich Alles und Jedes halten und beobachten wollen, was in vorbesagtem Traktate enthalten und ausgedrückt ist; und daß Wir nie, soweit es in Unserer Macht liegt, dulden werden, daß derselbe von irgend Jemand auf irgend eine weise verletze oder überschritten werde. Zu all dessen größerer Beglaubigung und Gültigkeit haben Wir, in Namen und von Seiten Sr. Majestät, Gegenwärtigem, welches Wir mit eigener Hand unterzeichnet haben, das große Insiegel von Großbrittannien beydrucken lassen.

So geschehen in Unserm Pallaste zu Karltonhouse am 4ten Tage des Augustmonats im Jahre Unsers Herrn Eintausend achthundert und zwölf, Sr. Majestät Regierung im Zweyundfunfzigsten. Im Namen und von Seiten Sr. Königl. Majestät.

George. P. R."


Zeitungsnachrichten.[]

[1812]

Stockholm, den 21sten August. [3]

General Suchtelen befindet sich seit mehreren Tagen hier, und Mr. Thornton wird diesen Abend erwartet. Lord Cathcart ist mit seinem Sohne und einem zahlreichen Gefolge von Adjutanten und andern Personen diesen Morgen von Oerebro hier eingetroffen; er wird sich vermuthlich am Bord einer englischen Fregatte zu Dalarde einschiffen.


London, den 14ten September. [4]

Am 6ten August ist der Friede zwischen Rußland und England zu Petersburg proklamirt worden.


Abo, vom 17ten (29sten) July. [5]

Briefen aus Stockholm zufolge, ist zwischen Schweden und England ein Friedenstraktat geschlossen; dem Vernehmen nach ist in Schweden ein Embargo auf Transportschiffe gelegt, die Landungstruppen gegen die Franzosen an Bord nehmen sollen. Die englische Regierung hat den Londoner Kaufleuten erlaubt, 60,000 komplette Montirungen nach Schweden zu liefern.


St. Petersburg, den 26sten August. [6]

Eine von Sr. Kaiserl. Majestät unterm 4ten (16ten August unterzeichnete und an den dirigirenden Senat gerichtete Ukase enthält Folgendes:

"Der so sehr gewünschte Friede mit England ist erneuert worden. Wir eilen, dem Publiko eine Begebenheit mitzutheilen, die so sehr zum Vergnügen beyder Theile gereicht, sowohl Unsern getreuen Unterthanen, als England selbst. Wir bedauern lebhaft, daß der Handel eine so lange Unterbrechung erlitten, und Wir werden keinen Augenblick verlieren, um die Handelsverhältnisse wieder herzustellen. Von Wohlwollen gegen Unsere Unterthanen und von Unserm Eifer für das allgemeine Wohl geleitet, befehlen Wir demnach, ohne die Ratifikation dieses Friedens abzuwarten -- damit die für die Schifffahrt günstige Jahrszeit nicht unbenutzt verstreiche -- daß, von heute an, alle Unsere Häfen der Ostsee, des weissen, des schwarzen und des azowschen Meers den englischen Schiffen geöffnet werden, und daß der Handel zwischen Unserm Reiche und dem Königreiche England mit aller möglichen Sicherheit, den alten Verordnungen gemäß, wieder anfange."


London, den 10ten November. [7]

Die Auswechselung der Ratifikationen zwischen Rußland und England wurde den 24sten September zu St. Petersburg angekündigt.


Quellen.[]

  1. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 252. Sonnabend, den 19/31. Oktober 1812.
  2. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 271 Montag, den 11. /23. November 1812.
  3. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 238. Donnerstag, den 3/15. Oktober 1812.
  4. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 237. Mittewoch, den 2/14. Oktober 1812.
  5. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 248. Dienstag, den 15/27. Oktober 1812.
  6. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 265 Montag, den 4. /16. November 1812.
  7. Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 285 Mittewoch, den 27. November/9. December 1812.


  • Allgemeine deutsche Zeitung für Rußland. No. 237. Mittewoch, den 2/14. Oktober 1812. ff.
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